Urlaubsanspruch?

Hallo,

ich habe gerade schon bei JOBS gepostet und nun versuch ich’s hier: Habe ich ein Recht darauf, vor einem auslaufenden Vertrag meinen restlichen Urlaub auf jeden Fall zu nehmen? Auch wenn die Abteilung dadurch unterbesetzt wäre?

Vielen Dank

frustrierte Grüße

Marie

Marie.

Hab ich Dir im anderen Brett beantwortet.

Gruß,
LeoLo

Hi Marie,
du hast einen Anspruch auf deinen Urlaub, und zwar auch, dass du ihn vor Vertragsende allumfassend nehmen kannst.
Der Arbeitgeber hat keine Option, dir den Urlaub zu verweigern und stattdessen eine Entschädigung zu zahlen.
Allerdings ist es in ganz engem Rahmen möglich, dass der Arbeitgeber von dir verlangen kann, bis zum Vertragsende zu arbeiten. Er muß dir dann selbstverständlich die Entschädigung auszahlen. Diese Ausnahme ist aber ausschließlich nur dann gegeben, wenn durch deinen urlaubsbedingten Ausfall die Existenz des Betriebes bedroht ist.
Eine Unterbesetzung einer Abteilung reicht nicht aus. Die Notwendigkeit, einen Nachfolger einzuarbeiten, reicht ebenfalls hierfür nicht aus.
Du solltest deinen Urlaub anmelden und bei einer Ablehnung eine Begründung verlangen, die überprüfbar ist.

Gruß,
Francesco

Nach dem BUrlG kann der Urlaub verweigert werden, wenn es dringende betriebliche Belange - z.B. Unterbesetzung - gibt, die der Gewährung entgegenstehen. Das gilt auch bei befristeten Verträgen, sogar gerade dann, wenn ein Nachfolger eingearbeitet werden soll. Dann wird aus dem Urlaubsanspruch ein Urlaubsabgeltungsanspruch, sprich: Der Urlaub wird ausgezahlt.
Eine Existenzgefährdung des Betriebs ist nicht erforderlich.