Kaution-Zinsertragsteuer gehört dem Mieter

Hallo,

bei der Abrechnung der Kaution gibt es oft Streit. Wenig beachtet wird hierbei, wenn die Kaution auf den Namen des Vermieters auf einem Sparbuch angelegt wird, dass die von dem Bankinstitut einbehaltene Zinsertragsteuer an den Mieter zu erstatten ist.

Grund: Der Vermieter hat als Einziger die Möglichkeit, die Zinsertragsteuer beim Finanzamt zu erklären und sich erstatten zu lassen, wenn das Sparbuch auf seinen Namen ausgestellt wurde. Ein Einbehalt der Zinsertragsteuer durch den Vermieter kommt einer ungerechtfertigten Bereicherung gleich.

Am besten dem Vermieter ein Sparbuch auf dem Namen des Mieters überreichen, das gesperrt ist. Gibt es z.B. bei der Sparkasse. Die zahlen die Kaution erst nach Rücksprache mit dem Mieter aus. Also auch keine Möglichkeit für den Vermieter das Geld unberechtigt einzubehalten und kein Ärger mitt den Zinsen.

Markus
Hallo,

bei der Abrechnung der Kaution gibt es oft Streit. Wenig
beachtet wird hierbei, wenn die Kaution auf den Namen des
Vermieters auf einem Sparbuch angelegt wird, dass die von dem
Bankinstitut einbehaltene Zinsertragsteuer an den Mieter zu
erstatten ist.

Grund: Der Vermieter hat als Einziger die Möglichkeit, die
Zinsertragsteuer beim Finanzamt zu erklären und sich erstatten
zu lassen, wenn das Sparbuch auf seinen Namen ausgestellt
wurde. Ein Einbehalt der Zinsertragsteuer durch den Vermieter
kommt einer ungerechtfertigten Bereicherung gleich.

Am besten dem Vermieter ein Sparbuch auf dem Namen des Mieters
überreichen, das gesperrt ist. Gibt es z.B. bei der Sparkasse.
Die zahlen die Kaution erst nach Rücksprache mit dem Mieter
aus. Also auch keine Möglichkeit für den Vermieter das Geld
unberechtigt einzubehalten

was nun - leider - so nicht zutrifft. Die Sparkassen und Banken müssen auf Anforderung eines Vermieters sofort die Kaution freigeben. Richtig ist, dass der Mieter verständigt wird, dass die Kaution vom Vermieter verlangt wird. Nur, ein Rückruf bei einer Sparkasse wird ergeben, dass erklärt wird, man habe keinen rechtlichen Grund, die Herausgabe eines Sparbuches, das als Kaution verpfändet ist, zu verweigern.

und kein Ärger mitt den Zinsen.

… was sicher richtig ist, wäre da nicht die Unsitte, dass immer wieder Mieter dem Vermieter teilweise die Kaution bar übergeben, manche nicht einmal einen Quittung verlangen und viele überhaupt nicht wissen, ob die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde. Auch ich empfehle Mietern in der täglichen Beratung, dem Vermieter ein Sparbuch auszuhändigen und keine Kaution ohne Kontrolle zu überlassen.

Grüsse und ein schönes Wochenende Günter

Markus
Hallo,

bei der Abrechnung der Kaution gibt es oft Streit. Wenig
beachtet wird hierbei, wenn die Kaution auf den Namen des
Vermieters auf einem Sparbuch angelegt wird, dass die von dem
Bankinstitut einbehaltene Zinsertragsteuer an den Mieter zu
erstatten ist.

Grund: Der Vermieter hat als Einziger die Möglichkeit, die
Zinsertragsteuer beim Finanzamt zu erklären und sich erstatten
zu lassen, wenn das Sparbuch auf seinen Namen ausgestellt
wurde. Ein Einbehalt der Zinsertragsteuer durch den Vermieter
kommt einer ungerechtfertigten Bereicherung gleich.