Muß ich als Mieter die Kabelgebühr bezahlen

…obwohl ich keinen Fernseher nutze?
Hallo,
bei der Nebenkostenabrechnung meines Vermieters habe ich neulich den Posten „Kabelfernsehen“ gefunden (~ 140.- DM). Ich kann mich dunkel daran erinnern, daß man als Mieter die Anschlußkosten mittragen muß, da das Kabel ja für das ganze Haus und somit für die Allgemeinheit gelegt wurde.
Ich dachte aber, daß dies nur die einmaligen Bereitstellungskosten beträfe und nicht die laufenden Kosten!
Mein Vermieter meint: „Ja Herr Harvey, wer soll denn das bezahlen, soll ich das für Sie bezahlen?“

Bin etwas verunsichert. Weiß jemand Rat?

Gruß

J.

Moin Moin,

wenn Du explizit den Kabelanschluß nicht abgemeldet hast, dann mußt Du die Kosten tragen.

Christian

…obwohl ich keinen Fernseher nutze?
Hallo,
bei der Nebenkostenabrechnung meines Vermieters habe ich
neulich den Posten „Kabelfernsehen“ gefunden (~ 140.- DM). Ich
kann mich dunkel daran erinnern, daß man als Mieter die
Anschlußkosten mittragen muß,

eben das muss man nicht, dies ist eine Investition des Vermieters. Du nimmst den Anschluss ja nicht mit, wenn Du ausziehst.

da das Kabel ja für das ganze

Haus und somit für die Allgemeinheit gelegt wurde.
Ich dachte aber, daß dies nur die einmaligen
Bereitstellungskosten beträfe und nicht die laufenden Kosten!

Nein, die lfd. Kosten an Kabel Deutschland sind zu entrichten

Mein Vermieter meint: „Ja Herr Harvey, wer soll denn das
bezahlen, soll ich das für Sie bezahlen?“

Bin etwas verunsichert. Weiß jemand Rat?

Gruß

Günter

Ich wohne hier schon länger. Den Kabelanschluß haben sie vor etwa 4 Jahren gelegt. Damals haben die Wohnungseigentümer zustimmen müssen, bzw. in meinem Fall und 2 anderen die Mieter. Da wir keinen Fernseher haben, haben wir damals abgelehnt, wurden aber logischerweise überstimmt und mußten diese Anschlußgebühr zahlen. Da wurde unsere Wohnung m.W. auch per Plombe vom Empfang ausgeschlossen.
Seitdem zahle ich auch die laufenden Kosten (obwohl mir das erst jetzt bewußt wurde).

Aber: Habe ich denn eine Möglichkeit, den Kabelanschluß jetzt abzumelden? Wie gesagt, gemeinsamer Hausanschluß mit anderen Eigentümern, ich selbst wohne zur Miete.

Gruß

J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

kann mich dunkel daran erinnern, daß man als Mieter die
Anschlußkosten mittragen muß,

Hi,

eben das muss man nicht, dies ist eine Investition des
Vermieters. Du nimmst den Anschluss ja nicht mit, wenn Du
ausziehst.
[…]
Nein, die lfd. Kosten an Kabel Deutschland sind zu entrichten

Wie das? Das sind auch Kosten, die sich auch aus der Investition des Vermieters ergeben. Nehmen wir mal an, er würde eine Garage hinstellen, die ich auch nicht nutze (oder einen Pferdestall, was weiß ich) - die Kosten dafür müßte doch auch er tragen?

Gruß

J.

Hi,

Da wurde unsere Wohnung m.W. auch
per Plombe vom Empfang ausgeschlossen.

in dem Fall bekommst Du keine Leistung, musst also auch nichts bezahlen.
Gruß,
Micha

Hi,

kann mich dunkel daran erinnern, daß man als Mieter die
Anschlußkosten mittragen muß,

Hi,

eben das muss man nicht, dies ist eine Investition des
Vermieters. Du nimmst den Anschluss ja nicht mit, wenn Du
ausziehst.
[…]
Nein, die lfd. Kosten an Kabel Deutschland sind zu entrichten

Wie das? Das sind auch Kosten, die sich auch aus der
Investition des Vermieters ergeben. Nehmen wir mal an, er
würde eine Garage hinstellen, die ich auch nicht nutze (oder
einen Pferdestall, was weiß ich) - die Kosten dafür müßte doch
auch er tragen?

Nein, so nicht richtig, denn wenn Du eine Garage nutzen willst, musst Du dafür auch etwaige Hausmeisterkosten und Stromkosten zahlen. Wer Kabelanschluss nutzt, muss an Kabel Deutschland die Gebühren für den Empfang der Programme bezahlen. Dies sind andere Kosten als jene, die beim Anschluss einer Anlage (Anschluss von der Strasse bis zur Mietwohnung) anfallen. Vergleiche es etwa mit dem Telefon. Der Anschluss liegt vom Vermieter vom Hauseingan bis zur Wohnung (Kabel, Dose) aber Du musst die Gebühren zahlen, wenn Du das Telefon nutzen willst.

Grüsse Günter

Hallo,

was sagt denn dein Mietvertrag zu diesen Kosten?
Hast DU die Übernahme im Vertrag vereinbart ist es egal, ob Du diese nutzt, bezahlen mußt Du.
Besteht keine Vereinbarung, darf auch keine Umlegung erfolgen.
Ein weiteres Problem könnte sein, wenn DU bereits mehrere Male die Kosten bezahlt hast, dies könnte man als Einverständnis auslegen, das die Kosten von Dir übernommen werden.
Aber dennoch sind die Formulierungen dieser Übernahmepflicht wichtig, viele davon wurden schon für unwirksam erklärt.

Da der vermieter auf Dich zukommt nehme ich an, daß du keinen Vertrag mit der Post etc. hast.

Viel Glück.
Harry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nehmen wir mal an, er
würde eine Garage hinstellen, die ich auch nicht nutze (oder
einen Pferdestall, was weiß ich) - die Kosten dafür müßte doch
auch er tragen?

Nein, so nicht richtig, denn wenn Du eine Garage nutzen
willst, musst Du dafür auch etwaige Hausmeisterkosten und
Stromkosten zahlen. Wer Kabelanschluss nutzt, muss an Kabel
Deutschland die Gebühren für den Empfang der Programme
bezahlen. Dies sind andere Kosten als jene, die beim Anschluss
einer Anlage (Anschluss von der Strasse bis zur Mietwohnung)
anfallen. Vergleiche es etwa mit dem Telefon. Der Anschluss
liegt vom Vermieter vom Hauseingan bis zur Wohnung (Kabel,
Dose) aber Du musst die Gebühren zahlen, wenn Du das Telefon
nutzen willst.

Der letzte Nebensatz ist entscheidend: ich will ja den Kabelanschluß nicht nutzen, da ich keinen Fernseher habe. Deswegen ist mir schleierhaft, warum ich laufende Kosten dafür übernehmen sollte.

In meinem Mietvertrag steht darüber nichts, da er älter als der Anschluß ist. Ich werde jedenfalls beim Vermieter nochmal nachhaken. Danke vielmals!

Gruß

J.

Der letzte Nebensatz ist entscheidend: ich will ja den
Kabelanschluß nicht nutzen, da ich keinen Fernseher habe.
Deswegen ist mir schleierhaft, warum ich laufende Kosten dafür
übernehmen sollte.

Solange der Anschluss besteht und nicht abgemeldet ist, sind hierfür die Kosten zu tragen. Wenn Du jedoch willst, dass der Vermieter den Anschluss abmeldet, kannst Du es verlangen … jedoch … bitte beachten, wenn Du aus der Wohnung ausziehst, kann der Vermieter von Dir verlangen, dass Du den Kabelanschluss wieder herstellen musst. Es wird also eine Kosten-Nutzen-Rechnung notwendig.

Gruss Günter

In meinem Mietvertrag steht darüber nichts, da er älter als
der Anschluß ist. Ich werde jedenfalls beim Vermieter nochmal
nachhaken. Danke vielmals!

Gruß

J.