Überwachung durch den Admin legal?

Hallo zusammen,

welche Art der Überwachung durch den Admin ist erlaubt?
Habe mitbekommen, daß sich unsere Admins mittels eines
Programms von Tivoli (meines Wissens State active oder s.ä.)
eigentlich alles anschauen könne was man den ganzen Tag
so macht.
Ist das nicht illegal?
Wer kann mir entsprechende Paragrafen nennen?
Kann mir mal einer umfassend aufklären?

Vielen, vielen Dank

Thomas

welche Art der Überwachung durch den Admin ist erlaubt?
Habe mitbekommen, daß sich unsere Admins mittels eines
Programms von Tivoli (meines Wissens State active oder s.ä.)
eigentlich alles anschauen könne was man den ganzen Tag
so macht.
Ist das nicht illegal?
Wer kann mir entsprechende Paragrafen nennen?
Kann mir mal einer umfassend aufklären?

Thomas, wenn sich die Kontrolle darauf beschränkt, kontaktierte Internet-Adressen zu speichern, ist das vergleichbar mit einer detaillierten Telefonrechnung, die auch Rufnummern enthält.
In den gleichen Zusammenhang gehört das Unterdrücken der History-Löschmöglichkeit. Dagegen ist nichts zu sagen. Es werden nur URLs gespeichert.

Gruß
Wolfgang

PS: Mitarbeiter, die sich den ganzen Tag auf www.nackteHaut.de herumtreiben, finden das natürlich nicht so witzig.

Nein, es geht darum, daß er wohl sämtliche Aktionen auf seinem
Bildschirm sehen kann. Ob er auch die Tastaureingabe mitbekommt
weiss ich nicht.

Holla

Thomas, wenn sich die Kontrolle darauf beschränkt,
kontaktierte Internet-Adressen zu speichern, ist das
vergleichbar mit einer detaillierten Telefonrechnung, die auch
Rufnummern enthält.
In den gleichen Zusammenhang gehört das Unterdrücken der
History-Löschmöglichkeit. Dagegen ist nichts zu sagen. Es
werden nur URLs gespeichert.

In beiden Faellen stimme ich nicht ganz zu…
Das blosse Speichern kann erlaubt sein, da bin ich ueberfragt, aber einsehen darf er sie nicht. Das Speichern darf m.A. nur fuer den Fall der Faelle gesichert werden, um einen Beweis zu haben, wenn er benoetigt wird.
(Nebenbei denke ich, das der Admin eigentlich sowieso nichts darf, nur im Auftrag des Chefs; der Fall von Thomas hoert sich aber so an, als ob der Admin eigenverantwortlich macht. (Was leider ziemlich haeufig vorkommt.))

Gruss, Lutz

Zusatz
Das ganze haengt natuerlich auch von der Zustimmung des Betriebsrates ab, ohne ihn geht garnichts (Betriebsverfassungsgesetz).

L.

Nein, es geht darum, daß er wohl sämtliche Aktionen auf seinem
Bildschirm sehen kann. Ob er auch die Tastaureingabe
mitbekommt
weiss ich nicht.

Hallo,

grundsätzlich hat der Chef und der von ihm beauftragte Mitarbeiter nichts in der Privatsphäre des Mitarbeiters zu suchen. Das Post- und Fernmeldegeheimnis gilt auch im Betrieb. Damit ist es aber auch schon vorbei mit den Grundsätzlichkeiten.
Der Blick in die private Mail ist also nicht gestattet. Ansonsten muß sich der Mitarbeiter die Frage gefallen lassen, was private Belange am Arbeitsplatz verloren haben. Die Zeit, die Arbeit, alle Arbeitsergebnisse- und Inhalte gehören dem Betrieb. Die Kontrolle von Arbeitsergebnissen und Abläufen ist durchaus statthaft.

Wenn mehrere Rechner oder Terminals an einem Zentralrechner hängen, ist es manchmal sogar zwingend, daß jeder Tastendruck, jeder Befehl rückverfolgbar ist. Dafür kann es z.B. technische oder Datenschutzgründe geben.

Die Aufsicht oder Kontrolle - nenne es, wie Du willst, steht dem Chef zu. Er kann diese Aufgabe natürlich delegieren, z. B. an den Admin.

Du bewegst Dich mit Deinem Einwand auf ganz dünnem Eis. Wenn Du vom Betrieb die Aufgabe erhalten hast, am PC bestimmte Dinge zu erledigen, ist es selbstverständlich, daß nachgesehen wird (oder wenigstens die Möglichkeit dazu besteht), was Du dort eigentlich treibst.

Gruß
Wolfgang

Holla

Der Blick in die private Mail ist also nicht gestattet.

In die dienstliche ohne Wissen des Mitarbeiters uebrigens auch nicht. Cheffe kann natuerlich verlangen, das alle Mails ihm vorgelegt/kopiert werden.

Wenn mehrere Rechner oder Terminals an einem Zentralrechner
hängen, ist es manchmal sogar zwingend, daß jeder Tastendruck,
jeder Befehl rückverfolgbar ist. Dafür kann es z.B. technische
oder Datenschutzgründe geben.

Es ist ein Unterschied, ob Daten gespeichert oder eingesehen werden, vergleich es einfach mit der Datensicherung bei den Telcos, speichern ja, einsehen ohne Grund - nein.

Du bewegst Dich mit Deinem Einwand auf ganz dünnem Eis. Wenn
Du vom Betrieb die Aufgabe erhalten hast, am PC bestimmte
Dinge zu erledigen, ist es selbstverständlich, daß nachgesehen
wird (oder wenigstens die Möglichkeit dazu besteht), was Du
dort eigentlich treibst.

Das ist zum Beispiel ein Grund, die gespeicherten Daten einzusehen, wenn der begruendetete Verdacht besteht, dass der MA „verbotene“ Dinge tut.

Gruss, Lutz

Hallo Thomas,

welche Art der Überwachung durch den Admin ist erlaubt?
Habe mitbekommen, daß sich unsere Admins mittels eines
Programms von Tivoli (meines Wissens State active oder s.ä.)
eigentlich alles anschauen könne was man den ganzen Tag
so macht.

Bei uns in der Firma verwenden wir SMS und PC-Duo zur Überwachung von PCs und Servern. Dabei können die Programme so eingestellt werden, dass sie die Zustimmung des Benutzers benötigen oder eben nicht. Bei

Ist das nicht illegal?

Das mag schon sein, aber wie willst du den Admin drankriegen?
Ein Admin braucht starken Rechte um den täglichen Support zu leisten. Mit diesen Rechten kann er wiederum alles überwachen und rausfinden. Die Eingriffe lassen sich zum großen Teil nachweisen,… wenn man soviel Ahnung hat, wie der Admin.

Kurz gesagt, legt dich nicht mit einem Domainen-Admin an. Du ziehst den kürzeren.

Gruß
Carlos

Darf er.

Denn die Firma darf davon ausgehen, daß du die Firmenresourcen nur geschäftlich nutzt.

Da Sie einen Anspruch auf deine Arbeitselistung hat, darf Sie auch schauen was du da machst.

Wenn du nun illegale oder pornographische Inhalte aufrufst vom Geschäft aus, so darf der Arbeitgeber einschreiten.

mfg Ivo

Holla

Darf er.

Sicher? Kann nicht mal ein Fachmann seine Meining dazu abgeben?

Denn die Firma darf davon ausgehen, daß du die Firmenresourcen
nur geschäftlich nutzt.

Sorry, das stimmt so nicht, selbst Arbeitgebervertreter plaedieren fuer eine beschraenkte, angemesse Selbstnutzung. Mal ne Kopie machen, mal ne private Mail (einige geben dem Arbeitgeber sogar zwei Mails, eine vom Nachmamen, eine vom Vornamen, um provat und dienstlich strikt zu trennen und auch besser „ueberwachen“ zu koennen), in der Mittagspause surfen…

Selbst wenn eine private Nutzung strikt verboten sit, darf Cheffe noch immer nicht alles machen, was er will.

Da Sie einen Anspruch auf deine Arbeitselistung hat, darf Sie
auch schauen was du da machst.

Das erst recht nicht, Direktionsrecht des Arbeitgebers und Persoenlichkeitsrechte des Arbeitnehmers sind gegeneinander aufzuwiegen. Bei berechtigtem Verdacht ist es natuerlich erlaubt, Beweise zu sammeln und zu verwerten, aber generell alles aufzeichenen, kontrollieren, ueberwachen darf er nicht so ohne weiteres, fast alles nur mit Zustimmung des Betriebsrates und einige nur nach Bekanntgabe an den Arbeitnehmer.

Ist uebrigens zum Teil in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Das Datenschutzgesetz greift hier meiner Meinung nach nicht oder nur zum Teil.

Gruss, Lutz