Hallo zusammen,
mein Handy-Provider (Netztel) hat das Insolvenzverfahren eingeleitet und kann seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen? Kann ich jetzt einfach mein Konto für die Sperren (Einzugsermächtigung entziehen) und somit eine Art „Vertragsstrafe“ erwirken?
Wenn die sowieso Pleite sind, wird doch auch keiner meinen paar Mark hinterher rennen können/wollen, oder?
Hallo zusammen,
mein Handy-Provider (Netztel) hat das Insolvenzverfahren
eingeleitet und kann seinen vertraglichen Verpflichtungen
nicht mehr nachkommen?
Heißt das jetzt, dass du nicht mehr telefonieren kannst??
Dann dürfen die dir auch die Grundgebühr nicht belasten.
Kann ich jetzt einfach mein Konto für
die Sperren (Einzugsermächtigung entziehen) und somit eine Art
„Vertragsstrafe“ erwirken?
Wo liegt denn da die Strafe??
Wenn die sowieso Pleite sind, wird doch auch keiner meinen
paar Mark hinterher rennen können/wollen, oder?
Oh doch, geh mal davon aus, dass der Insolvenzverwalter sich wegen der paar Mark bei dir meldet. (1000 mal 100 DM sind doch 'ne Menge Holz)
Was kann ich machen?
Für die Zeit, die du telefonieren konntest, solltest du die Grundgebühr und die Gesprächskosten bezahlen (Einzug oder Überweisung), gleichzeitig den Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen (mit Entzug der Einzugsermächtigung). Jeder Abbuchung danach widersprechen.
Generell kannst du jede Einzugsermächtigung ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Dies würde ich in deinem Fall schriftlich tun.
Sollte dir dann trotzdem noch was abgebucht werden, kannst du die Lastschrift wegen Widerspruch zurückgeben.
Dies solltest du üblicherweise innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung erledigen.
Hallo zusammen,
mein Handy-Provider (Netztel) hat das Insolvenzverfahren
eingeleitet und kann seinen vertraglichen Verpflichtungen
nicht mehr nachkommen?
Heißt das jetzt, dass du nicht mehr telefonieren kannst??
Dann dürfen die dir auch die Grundgebühr nicht belasten.
Ist ein Sonderkündigungsrecht- ohne Leistung kein Geld.
Kann ich jetzt einfach mein Konto für
die Sperren (Einzugsermächtigung entziehen) und somit eine Art
„Vertragsstrafe“ erwirken?
Wo liegt denn da die Strafe??
Wenn die sowieso Pleite sind, wird doch auch keiner meinen
paar Mark hinterher rennen können/wollen, oder?
Oh doch, geh mal davon aus, dass der Insolvenzverwalter sich
wegen der paar Mark bei dir meldet. (1000 mal 100 DM sind doch
'ne Menge Holz)
Was kann ich machen?
Für die Zeit, die du telefonieren konntest, solltest du die
Grundgebühr und die Gesprächskosten bezahlen (Einzug oder
Überweisung), gleichzeitig den Vertrag wegen Nichterfüllung
kündigen (mit Entzug der Einzugsermächtigung). Jeder Abbuchung
danach widersprechen.
Ja und nein. Wenn Du telefonieren kannst erfüllen die den Vertrag weiterhin, dann gibt’s keine Nicht-Erfüllung.
Schau aber mal in Deinen vertrag, da ist meistens auch ein Kündigungsrecht drin, wenn die Fa. in Insolvenz fällt.
Die Nichterfüllung der Verträge liegt aber im Ermessen des Insoverwalters.
Auf jeden Fall solltest Du die Einzugsermächtigung widerrufen. Hier entstehen keine Kosten oder Strafen, du bezahlst deine Rechnung eben per Überweisung weiter.
Paß aber bei einer Vertragskündigung auf, daß Du eine evt. bestehende Sim-lock hast. Die Nummer solltest Du DIr geben lassen.