Hallo,
darf man als Einzelhändler seine im Laden angebotenen Produkte gleichzeitig auch online im Internet versteigern? Oder muss man dafür ein Auktioshaus oder so was sein?
Ralph
Hallo,
darf man als Einzelhändler seine im Laden angebotenen Produkte gleichzeitig auch online im Internet versteigern? Oder muss man dafür ein Auktioshaus oder so was sein?
Ralph
Hi,
auweia, da wäre ich hypervorsichtig. Die Gewerbeordnung sagt dazu (§34b GewO)
Wer gewerbsmässig fremde bewegliche Sachen … versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
…
Dem Versteigerer ist verboten,
…
bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt…
Sachen zu versteigern,…
b) soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsmässiger Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.
…
und dann noch §144 GewO:
4)Die Ordnungswidrigkeit kann…mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet werden…
Better not, kann teuer werden…
Gruss + schönes WE
Feanor