Auflös. Bausparvertrag f. Ausgl. Zahlungsrückstand

Hallo,

Ich habe zusammen mit einem „Freund“ einen Kredit aufgenommen für einen Immobielienkauf in Thüringen.
Während ich meine Hälfte der Zinsen korrekt abbezahle, zahlt mein „Frend“ in letzter Zeit nicht mehr, obwohl er das Geld eigentlich hätte.

Spricht rechtlich was dagegen, wenn ich einen auf meinem Namen ausgestellten Bausparvertrag auflöse, in den wir beide je zur Hälfte Geld einbezahlt haben, um die Immobilie irgendwann zu modernisieren?
Aus dem Anteil meines „Freundes“ aus dem Bausparvertrag könnte ich ihn somit zwingen, seine Zahlungsrückstände ausgleichen.

Gruß,
Markus

Hallo Markus,

hüte Dich davor, absprachewidriges Verhalten mit ebensolchem Handeln zu erwidern. Gemeinsames Eigentum setzt Einigkeit voraus, sonst wird die Sache für alle Beteiligten unerfreulich. Eine schriftliche (freundliche) Aufforderung, mit angemessener Fristsetzung den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist unverzichtbar.

Er hat aber zuerst…also die Schiene der Schuldzuweisungen ist regelmäßig kontraproduktiv und führt nur zur Verhärtung von Fronten. Die Auflösung des Bausparvertrages würde ich als Möglichkeit schriftlich ankündigen, keinesfalls aber eigenmächtig durchführen. Eine vorzeitige Auflösung ist immer mit Verlusten verbunden. Du kannst dabei schadenersatzpflichtig werden, obwohl der Vertrag auf Deinen Namen läuft. Der angestrebte Zweck des Bausparvertrages und die Zahlungen Deines Freundes werden nachweisbar sein.

Der erste Schritt sollte sein, wieder zu einer Kommunikation mit Deinem Freund zu kommen. Schritte, die eine Eskalation bewirken, führen nach aller Wahrscheinlichkeit zu einem Rechtsstreit, bei dem es nur für die beteiligten Anwälte etwas zu gewinnen gibt.

Gruß
Wolfgang

Hi Markus,

gute Idee!
Da der Bausparvertrag auf deinen Namen läuft, kannst du ihn jederzeit ohne Zustimmung deines Freundes auflösen und dir das Guthaben auszahlen lassen.
Eine Aufrechnung mit der Forderung aus dem Darlehen ist auch möglich.
Fraglich ist nur, ob deinem Freund eventuell ein Schadenersatzanspruch gegen dich entsteht, weil du ihm die besondere Zinsvergütung und staatliche Unterstützung für den Bausparvertrag nimmst.
Du solltest ihn vorher auffordern, seinen Rückstand zu bezahlen. Am besten mit einer Fristsetzung. Und ihm dann, wenn er immer noch nicht bezahlt hat, eine weitere Frist setzen mit der Androhung, nach Verstreichen dieser Frist würdest du den Bausparvertrag kündigen und die Aufrechnung erklären.
Dann dürfte nicht passieren.

Gruß,
Francesco