Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

Von: , Frage gestellt am Fr, 28. Sep 2001

Hallo,
neulich erzählte ich meiner Nachbarin, dass ich wohl bald eine neue Heizungsanlage brauche, weil meine jetzt schon nicht mehr die Abgasnormen erfüllt, die ab 2004 gelten, und mir der Heizungsmonteur gesagt hat, dass mir der Schonsteinfeger spätestens 2004 meine Heizung stilllegen wird. Daraufhin meinte sie, sie würde den Schonsteinfeger gar nicht erst reinlassen. Sie hätte zu ihm gesagt, die Heizung sei gewartet worden, und der Monteur habe gesagt, dass alles in Ordnung sei. Der Schonsteinfeger habe dann gesagt: "Aber eigentlich muss ich noch messen...", aber sie habe ihm gesagt, dass sie das nicht wolle, und seitdem wäre er gar nicht mehr gekommen.
Ich war ziemlich baff, und ich hatte mir, ehrlich gesagt, noch nie die Frage gestellt, ob man den Schornsteinfeger eigentlich reinlassen muss. Wenn doch, wo steht das?
Nun ist es aber auch so, dass meine Nachbarin nur ein kurzes Rohr an der Heizung hat, welches oberhalb der Kellerdecke irgendwo nach draußen geht. Ich jedoch habe einen richtigen Schornstein, durch den die Abgase gehen. Wir haben beide Gasheizung. Der Schonsteinfeger kommt bei mir zweimal im Jahr, einmal zum Kehren und einmal zum Messen. Das Kehren ist natürlich wichtig, denn es könnte ja z.B. ein toter Vogel im Schornstein hängen und die Abgase nicht mehr abziehen. Aber das Messen, was ja nochmal Geld kostet, würde ich mir gerne ersparen. Ich vermute aber mal, dass ich da schlechte Karten habe. Oder?

Ciao
Magenta

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

    Guten Abend,

    an den Messungen durch den Schornsteinfeger führt kein Weg vorbei. Auch die regelmäßige Wartung durch einen Heizungsmonteur ändert daran nichts. Wer eine Heizung wartet, darf keine rechtsverbindliche Emissionsmessung vornehmen,
    um nicht in mögliche Interessenskonflikte zu geraten. Das müssen unabhängige und neutrale Stellen tun. Dies ist in der Bundes-Emissionsschutz-Verordnung festgelegt. Für die privaten Haushalte erledigen dies die Bezirksschornsteinfegermeister.

    Gruß
    Wolfgang

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

    Hallo Magenta,

    Wolfgangs Worten gibt es nur noch eins hinzuzufügen :

    Läßt man den Schornsteinfeger zwecks Messung nicht in die Wohnung, ist dieser berechtigt, mit den Ordnungshütern die Tür öffnen zu lassen.

    Diesen Fall hatten wir gerade mit einer Mieterin, die diverse schriftliche Aufforderungen erhielt, einen Termin zu vereinbaren. Sie rührte sich trotz Mahnung des Ordnungsamtes und Ankündigung der Wohnungsöffnung nicht.
    Also standen Schornsteinfeger und Ordnungshüter eines Morgens in ihrer Wohnung.....
    Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

    Viele Grüße,
    Vanessa

    • Antwort von nach 15 Stunden 3 hilfreich
      Re^2: Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

      Hi Vanessa,

      da ist irgendetwas schief gelaufen oder es sind falsche Informationen geliefert worden.
      Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind derartige Verstösse Ordnungswidrigkeiten, über die ein Bußgeld verhängt werden kann.

      Eine Wohnungsöffnung ist ausschließlich durch einen richterlichen Beschluß möglich. "Gefahr in Verzug" steht nur in ganz besonderen Fällen zur Verfügung, hier ganz bestimmt nicht.
      Ein Durchsuchungsbeschluß wird für ein derartiges Vergehen nicht ausgestellt, das wäre Verfassungsbruch und Ermessensmißbrauch.

      Das Grundrecht der Unversehrtheit der eigenen Wohnung ist allemal höher zu bewerten als das Bedürfnis eines Schornsteinfegers, seine Kehrspirale in den Kamin reinzuhängen.

      Gruß,
      Francesco

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

        Hallo Francesco,

        ich habe "Ordnungshüter" geschrieben, weil ich eben nicht weiß, ob Polizei oder Ordnungsamt mit dem Schornsteinfeger in der Wohnung war.

        Genaueres habe ich in meinem Posting an Günter geschrieben,
        vielleicht magst du das ja einmal lesen.

        Viele Grüße,
        Vanessa

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Täusche Dich nicht...

        Hallo Francesco,

        ein Freund von mir ist Schornsteinfeger.

        Er hat schon Anlagen in Mietwohnungen sofort stillgelegt, weil die Lüftungsöffnungen fehlten (oder durch Umbauarbeiten nicht mehr da waren) und Lebensgefahr durch Kohlendioxid und ,-monoxidvergiftung.

        Stell Dir mal vor eine Gas betrieben Anlage ist mangelhaft un das Haus fliegt in die Luft ?? Mir als Mitmieter in einem Mehrfamilienhaus wäre das "Unversehrtheitsrecht" einer Wohnung ganz egal.

        Ich werde mich mal erkundigen, inwiefern ein Schornsteinfeger Zutrittsrecht hat.

        gruß

        dennis

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re: Täusche Dich nicht...

          Hallo Dennis,

          Er hat schon Anlagen in Mietwohnungen sofort
          stillgelegt, weil die Lüftungsöffnungen fehlten (oder durch
          Umbauarbeiten nicht mehr da waren) und Lebensgefahr durch
          Kohlendioxid und ,-monoxidvergiftung.
          Dieses Problem ist aber kaum mit dem vereinbar und gleichzusetzen, aus welchem diese Diskussion entstanden ist. In diesem Fall,den Du schilderst, muss der Kaminfeger einschreiten und Maßnahmen ergreifen, weil er sich sonst selbst haftbar und bei einem Unglück sogar strafbar macht.


          Stell Dir mal vor eine Gas betrieben Anlage ist mangelhaft un
          das Haus fliegt in die Luft ?? Mir als Mitmieter in einem
          Mehrfamilienhaus wäre das "Unversehrtheitsrecht" einer Wohnung
          ganz egal.

          Ich werde mich mal erkundigen, inwiefern ein Schornsteinfeger
          Zutrittsrecht hat.
          Über die Ortspolizeibehörde kann er natürlich Zutritt verlangen. Wird diese nicht gewährt läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an und wenn dann erneut nicht reagiert werden sollte, dann müsste die Kommune gerichtliche Maßnahmen ergreifen. Hier wird dann das Zutrittsrecht durch das Gericht nach Vorlage der Gründe erteilt. Diese Gründe müssen jedoch erheblich sein, es reicht also nicht aus, wenn jemand nur den Kaminfeger nicht ins Haus lassen will. Trotzdem würde auch mich - für die Praxis - interessieren, ob ein Kaminfeger Möglichkeiten hat, ohne Gerichtsbeschluss seine Aufgaben wahrzunehmen und ohne Erlaubnis sich Zutritt in ein Haus zu verschaffen.
          Gruss

          Günter

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Nicht ganz zufrieden...

            Hallo Günter, Dieses Problem ist aber kaum mit dem vereinbar und
            gleichzusetzen, aus welchem diese Diskussion entstanden ist.
            In diesem Fall,den Du schilderst, muss der Kaminfeger
            einschreiten und Maßnahmen ergreifen, weil er sich sonst
            selbst haftbar und bei einem Unglück sogar strafbar macht.
            Hier gebe Ich Dir uneingeschränkt Recht, bin etwas abgewichen...


            Nur ist es so, daß der Schornsteinfeger uneingeschränkten Zutritt zu allen Feuerstätten haben muß. O-Ton meines Kumpels. Das Schlafzimmer, wenn keine "Feuerstätte" drin, interessiert Ihn dann nicht.

            Er mißt ja nicht nur die Abgsawerte, sonder kontrolliert auch die Umgebungsbedingungen für die Anlage sprich Zuluftversorgung und Abgasentsorgung.

            Insofern gehe Ich davon aus, daß der Schornsteinfeger zutritt hat. Ob die Alte Dame nun will oder nicht. Die Sicherheit hat hier Vorrang.

            gruß

            dennis

            Der immer noch im Netz nach der Feuerstättenverordnung sucht

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: Nicht ganz zufrieden...

              Hallo Günter, Dieses Problem ist aber kaum mit dem vereinbar und
              gleichzusetzen, aus welchem diese Diskussion entstanden ist.
              In diesem Fall,den Du schilderst, muss der Kaminfeger
              einschreiten und Maßnahmen ergreifen, weil er sich sonst
              selbst haftbar und bei einem Unglück sogar strafbar macht.
              Hier gebe Ich Dir uneingeschränkt Recht, bin etwas
              abgewichen...


              Nur ist es so, daß der Schornsteinfeger uneingeschränkten
              Zutritt zu allen Feuerstätten
              haben muß. O-Ton meines
              Kumpels. Das Schlafzimmer, wenn keine "Feuerstätte" drin,
              interessiert Ihn dann nicht.
              Hallo Dennis,

              Zum Scherz, glaube ich ihm, die Abgase im SZ verursachen kein Feuer, zumindest keines für die Feuerwehr. Kann er Dir mitteilen und Du hier posten, ob es eine rechtliche Begründung gibt. Ich habe die gesamte Fachliteratur durchsucht, aber bezüglich des "gewaltsamen Zutrittrechtes für Kaminfeger" keine Verordnung gefunden. Kann dies in einem anderen Gesetz, der Durchführungsverordnung, in Ausführungsbestimmungen geregelt sein ? Mich interessiert die Auflösung dieser Frage, da ich bei rd. 15.000 Beratungen im Mietrecht (insgesamt in den letzten 7 Jahren) noch nie einen solchen Fall hatte. Er mißt ja nicht nur die Abgsawerte, sonder kontrolliert
              auch die Umgebungsbedingungen für die Anlage sprich
              Zuluftversorgung und Abgasentsorgung
              .
              Ist schon klar, dass auch - vor allem bei Einzelöfen - auch der Kaminanschluss in der Wohnung geprüft werdne muss oder gar die Messung von Kohlenmonoxyd lebensnotwendig ist. das Problem ist hier bekannt, nicht selten trifft man eine Mietwohnung an, in welcher das Ofenrohr entfernt und im Kamin eine Zeitung oder ein Lumpen das Loch verstopft.
              Insofern gehe Ich davon aus, daß der Schornsteinfeger zutritt
              hat. Ob die Alte Dame nun will oder nicht. Die Sicherheit hat
              hier Vorrang.

              gruß

              dennis

              Der immer noch im Netz nach der Feuerstättenverordnung sucht
              Da haben wir wohl dasselbe Problem, ich werde mich am Montag bei uns in der Ortspolizeibehörde nach Unterlagen umsehen.

              Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende

              Gruss Günter

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

      Hallo Vanessa,
      Läßt man den Schornsteinfeger zwecks Messung nicht in die
      Wohnung, ist dieser berechtigt, mit den Ordnungshütern die Tür
      öffnen zu lassen.

      Diese Info ist nicht zutreffend. Nur wenn Gefahr im Verzuge wäre, kann geöffnet werden und dann muss kein Kaminfeger mit der Polizei ankommen. Hier liegt wohl etwas anderes noch vor.

      Gruss Günter Diesen Fall hatten wir gerade mit einer Mieterin, die diverse
      schriftliche Aufforderungen erhielt, einen Termin zu
      vereinbaren. Sie rührte sich trotz Mahnung des Ordnungsamtes
      und Ankündigung der Wohnungsöffnung
      welche Behörde droht wider besseren Wiisens Maßnahmen an, die weit über den Ermessensspielraum liegen und schon nahe strafbarer Handlungen sind (bewusst nahe..) ?

      nicht. Also standen Schornsteinfeger und Ordnungshüter eines Morgens
      in ihrer Wohnung.....
      Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

      Viele Grüße,

      Günter



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