Was ergeben sich für Folgen, wenn zum rechtlichen Nachteil eines anderen, der dagegen durch Grunddienstbarkeit geschützt ist, ein Grundstücksteil überbaut wurde.
Unter welchen Umständen kann hier ein Abriß verlangt werden, und wie wird hier üblicherweise verfahren, wenn dies nach vollendeten Tatsachen als ökonomisch unverhältnismäßig angesehen wird, aber dem rechtsbrechenden Baubetreiber hier auf unbillige Weise ein erheblicher ungerechtfertigter Gewinn entstand?
Der Schaden für den Begünstigten der Grunddienstbarkeit, hier Betreiber eines unterirdischen Wasserkanals für ein Triebwerk, läßt sich auch durch das Versprechen auf Übernahme etwaiger Mehraufwendungen für die Instandhaltung bei weitem nicht vollständig ausgleichen, da eine größere Neubaumaßnahme nicht ohne massive technische Schwierigkeiten vorgenommen werden könnte (Fehlen einer passenden Umleitungsstrecke), auch wenn damit erst in unabsehbarer Zukunft zu rechnen ist.
einzige Antwort: gehe zum Anwalt der sich mit Bausachen gut auskennt. Da sind viele Fallstricke drin!
Kleiner Hinweis am Rande: In den 70er Jahren, wenn ich mich so erinnere, hat mal eine große Baugesellschaft ein großes Haus auf einen kleinen Grundstücksanteil einer Krankenschwester gebaut. Die Grenze hat man nicht eingehalten. Auf eine Überbaurente konnte man sich nicht einigen. Der BGH, soweit ich weiß, hatte nichts gegen den Abriß eines Hochhauses…
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ganz einfach - Telefonbuch nachsehen, aber es gibt noch andere Möglichkeiten.
Anruf bei dem nächsten Amtsgericht
Suche im Internet über eine Suchmachine. so ein kleiner tip: http://www.zurecht.de
Dann mein letztes Posting ansehen, dort habe ich die umfangreichsten links überhaupt angegeben.
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Der „Focus“ hat zur Zeit eine Serie Heft
48 vom 29.11.99
157 Spezialisten für Miet-und Baurecht
einfach nachschauen.
cu
Heiner
Diese Liste liegt mir auch vor. Dennoch könnte es sinnvoll sein, einen Anwalt aus der Umgebung zu nehmen und nicht aus der 150 km entfernten nächstgelegenen Großstadt München. Auch befürchte ich, daß nicht unbedingt jeder dieser auf privates Baurecht spezialisierten Anwälte dafür geeignet ist, gerade die Interessen eines Dritten durch den Bau geschädigten Nachbarn zu vertreten, dessen Gewerbe hiermit beeinträchtigt wird.