habe ende juli 2001 einen 10 jährigen mietsvertrag geschlossen. ich habe ein reihenhaus mit 18 jahren alten teppichen gemietet, und mit dem vermieter schriftlich vereinbart, dass ich die teppiche durch laminat ersetzen darf. durch eine sehr starke ,grundlose, auseinandersetzung mit der direkten nachbarin wollten meine frau und ich nicht mehr in das haus einziehen.ich unterrichtete den vermieter davon und er teilte mir mit,ich solle einen nachmieter suchen.nach langer suche habe ich endlich jemanden gefunden,nun möchte der vermieter jedoch von mir 2000.- DM dafür haben,dass ich die alten teppiche entfernt habe und nun nichts in dem haus liegt.
> ich bin der meinung dass er dies nicht kann da ich ihm gesagt habe ich werde ihm teppiche für 5.-DM pro qm hineinlegen,er jedoch sagte er akzeptiere das nicht.
> er erpresste mich mit aussagen dass ich das zahlen solle, da die mutmasslichenn nachmieter das gerne haben möchten und ich dann endlich das haus ab 1.11.01 los sei.
> nun die frage ob es sich für mich lohnt das geld zu bezahlen oder ob ich um mein recht(?) kämpfen soll. wie stehen meine chancen,bzw.lohnt sich wirklich etwas zu tun da ich auch nicht rechtschutzversichert bin.
BITTE HELFT MIR SCHNELL; ES EILT!!! VIELEN DANK!!!
wenn Du schriftlich vereinbart hast, das der Teppich gegen Laminat getauscht werden kann und die Teppiche jetzt schon entsorgt sind (wenn ich Dich richtig verstanden habe). Dann hat der Vermieter ein Anrecht auf Schadensersatz. Entweder Du legst noch Laminat in die Wohnung oder packst die alten Teppiche wieder rein (wenn sie noch da sind). Wenn die Teppiche weg sind und Du kein Laminat reinlegen möchtest, dann bleibt Dir nur noch Dich mit dem Vermieter finanziell zu einigen. Er kann auf Laminat bestehen, da ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Euch geschlossen wurde bzw. auf die Kosten die der Laminat kosten würde.
Übrigens solltest Du nicht so lange warten, denn wenn der Nahmieter einzieht, befreit Dich das nicht vom Schadensersatzanspruch, sondern das ganze könnte auch noch Verzugszinsen hinter sich her ziehen. Ich denke mal ihr solltet Euch schriftlich über eine Geldzahlung einigen! Vor Gericht wirst Du wahrscheinlich schlechte Karten haben, da der Vermieter nicht den Grund für Deinen Nichteinzug gegeben hat, sondern eine Person die nicht an Eurem Vertrag beteiligt war. Also für den Vermieter eine klare Sache. Leider, da schlecht für Dich!
Markus
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es ist schon ein Entgegenkommen des Vermieters, dass er dich aus dem Vertrag läßt. Er könnte genauso gut auf Erfüllung des Vertrages bestehen, dann hättest du das Haus 10 Jahre am Hals.
Weiterhin hast du ihm seinen Teppich entfernt. Deshalb hat er zu recht einen Anspruch auf Schadenersatz. Fraglich ist vielleicht, in welcher Höhe. Aber wenn du beide genannten Punkte miteinander verbindest, wird die Entscheidung etwas leichter fallen.