Hallo!
Also meine Wenigkeit hat in der Berufschule (also noch vor knapp 2 jahren) gelernt, dass seit neuestem alle firmengattungen fantasienamen tragen dürfen - vom eingetragenen kaufmann bis zur Aktiengesellschaft…?!
GERDZILLA.
Hallo!
Also meine Wenigkeit hat in der Berufschule (also noch vor knapp 2 jahren) gelernt, dass seit neuestem alle firmengattungen fantasienamen tragen dürfen - vom eingetragenen kaufmann bis zur Aktiengesellschaft…?!
GERDZILLA.
hi,
ja dem ist so, seit dem 1.7.98 gibts ein einheitliches firmenrecht für alle kaufleute im § 18 HGB, die firma muss zur kennzeichnung des daufmanns geeignet sein und unterscheidungskraft besitzen. das heisst:
person und/oder sach und/oder fantasie UND rechtsformzusatz.
viel spass
gruss
vom showbee