Was versteht man unter Besitzmittlungswillen?

Bei meinem Verständnisproblem geht es um „notwenige Voraussetzungen zur Umstellung des Besitzmittlungswillens“- bzw. des Besitzmittlungsverhältnises.

Was kann ich darunter verstehen?

Danke für jede hilfreiche Antwort

Sina

Hi,

vieleicht hilft Dir das weiter:

Ein Besitzmittelungsverhältnis besteht dann, wenn jemand eine Sache unmittelbar und auf Zeit besitzt, aufgrund derer er einem Anderen gegenüber Verpflichtungen eingegangen ist.
Dargelegt ist das Ganze in §§868ff BGB.

Klingt immernoch grausam. Vieleicht ein Beispiel:

A leiht B ein Buch. B ist unmittelbarer Besitzer und muss das Buch irgendwann an A zurückgeben. A bleibt mittelbarer Besitzer, weil er ein Recht auf Herausgabe des Buchs hat.

Vorstellen könnte ich mir bei deinem Satz, dass hier jemand seine mittelbaren Besitzrechte abtreten möchte und dazu entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden sollen.

Gruss
Feanor

Super, das macht Sinn (owt)
danke