Rentenrecht -gibt es eine Sperrfrist?

Hallo Profis
folgender Sachverhalt: Zwei jeweils geschiedene Leutchen heiraten. Nun wird der Frischvermählte sterbenskrank und es droht das Unvermeidliche. Er möchte seine neue Frau gern absichern, aber auf Grund seiner Krankheit bleiben ihm nicht viel Möglichkeiten. Er möchte dies vor allem, da er gehört hat, das seine Frau als Witwe keine Witwenrente bekommen würde, da es eine „Sperrfrist“ gibt, heißt, man muß erst xx Jahre verheiratet sein.
Stimmt das und wenn ja, wie lang ist die Sperrfrist?

Danke B.

Hi Baschkia,

eine solche Bestimmung gibt es nicht mehr. Heute gilt, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben muß.

Der Verstorbene muß allerdings die Voraussetzung erfüllen, in den letzten 5 Jahren vor dem Tode Beiträge gezahlt zu haben usw.

An die Ehe sind keine weiteren Voraussetzungen gebunden.

Gruß,
Francesco

Danke - habe die gute Nachricht gleich weitergeleitet und eine Flasche Sekt spendiert bekommen
Auf Dein Wissen und Wohl …