Hallo Profis
folgender Sachverhalt: Zwei jeweils geschiedene Leutchen heiraten. Nun wird der Frischvermählte sterbenskrank und es droht das Unvermeidliche. Er möchte seine neue Frau gern absichern, aber auf Grund seiner Krankheit bleiben ihm nicht viel Möglichkeiten. Er möchte dies vor allem, da er gehört hat, das seine Frau als Witwe keine Witwenrente bekommen würde, da es eine „Sperrfrist“ gibt, heißt, man muß erst xx Jahre verheiratet sein.
Stimmt das und wenn ja, wie lang ist die Sperrfrist?