angenommen jemand erstellt eine Webseite mit Filmtipps.
Zu den Filmen sollen auch Standbilder von Filmszenen angezeigt werden.
Das Capturen und online Stellen von Filmszenen ist natürlich nur mit Genehmigung erlaubt.
Aber wie ist die Rechtslage wenn man den Fernseher Fotografiert in dem die Szene des Film zu sehen ist?
Also, das man den Fernsehbildschirm abfotografiert, aber so das der Fernseher auch noch zu sehen ist.
Würde so ein Foto auf einer Homepage auch gegen Urheberrechte verstoßen?
Aber wie ist die Rechtslage wenn man den Fernseher
Fotografiert in dem die Szene des Film zu sehen ist?
Also, das man den Fernsehbildschirm abfotografiert, aber so
das der Fernseher auch noch zu sehen ist.
Würde so ein Foto auf einer Homepage auch gegen Urheberrechte
verstoßen?
Guten Morgen, Markus!
Die technische Methode der Reproduktion/Wiedergabe von Bildern ist nebensächlich. Es bleibt eine Urheberrechtsverletzung.
ok das ist richtig, aber ist das denn wirklich eine
Reproduktion?
Eigentlich wird ja der Fernseher Fotografiert!
Dann müsste ja auch ein Foto eines Zimmers in dem ein
Kinoplakat hängt eine Urheberrechtsverletzung sein.
Hallo Markus,
Du kannst Grenzfälle konstruieren und mit denen argumentieren. Fraglich, ob es Dir hilft, teure Folgen zu vermeiden.
Nimmst Du ein Bild, an dem Du keine Rechte hast und montierst einen Rahmen oder Bildschirm drumherum, erwirbst Du dadurch immer noch kein Recht. Letztlich kann ich Dir nur raten, Grauzonen und Zweifelsfälle zu meiden.
Warum die Unwägbarkeit? Warum fragst Du nicht einfach unter Nennung der konkreten Bilder und des Verwendungszwecks beim Rechteinhaber nach? Das halte ich für die einzig saubere Lösung. Dann kannst Du ohne Anwälte zu beschäftigen frei arbeiten.
Es ist immer wieder verblüffend, was nach einem freundlichen Gespräch alles möglich ist.