Vermieter und die Kaution

Guten Tag!
Ich habe bei meinem Einzug eine Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten (4500.-) an meinen Vermieter gezahlt. Das ist nun vier Jahre her.
Vor einem halben Jahr habe ich meinen Vermieter erstmals drum gebeten, mir doch mal mitzuteilen, wieviel Zinsen sich da inzwischen angesammelt haben, nur so aus Interesse.
Er hat nicht reagiert.
Dann habe ich in den letzten vier Wochen mehrmals darum gebeten, auch mit Einschreiben und Rückschein. Die einzige Antwort war: „Mach ich nicht“. Ich denke, dass der gute Mann das Geld nicht angelegt hat. Was kann ich nun tun? Möglicherweise hat er das Geld ausgegeben? Wie ist das rechtlich zu sehen? Diebstahl? Betrug?
Danke!

Thomas

Guten Tag!
Ich habe bei meinem Einzug eine Kaution in Höhe von 3
Monatsmieten (4500.-) an meinen Vermieter gezahlt. Das ist nun
vier Jahre her.
Vor einem halben Jahr habe ich meinen Vermieter erstmals drum
gebeten, mir doch mal mitzuteilen, wieviel Zinsen sich da
inzwischen angesammelt haben, nur so aus Interesse.
Er hat nicht reagiert.
Dann habe ich in den letzten vier Wochen mehrmals darum
gebeten, auch mit Einschreiben und Rückschein. Die einzige
Antwort war: „Mach ich nicht“. Ich denke, dass der gute Mann
das Geld nicht angelegt hat. Was kann ich nun tun?
Möglicherweise hat er das Geld ausgegeben? Wie ist das
rechtlich zu sehen? Diebstahl? Betrug?

Hallo, hier ist Günter,

im Moment hast Du keine rechtliche Handhabe von einer strafbaren Handlung auszugehen. Ansonsten wäre es Veruntreuung. Jedoch ist der Vermieter verpflichtet, Dir auf Aufforderung den Nachweis vorzulegen. Tut er dies nicht tue folgendes: Schreibe ein Brief per Einschreiben - Einwurf mit der Aufforderung zur Vorlage des Nachweises, dass die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt ist und setze einen Termin bis zu welchem Du seine Auskunft erwartest. eile ihm gleich mit, wenn er Dir kein en Nachweis vorlegt, dass Du davon auszugehen hast, dass die Kaution von ihm verbraucht wurde und teile ihm mit, dass Du ab sofort dann die Kautionszahlung zzgl. Zinsen mit der künftig fällig werdenden Miete zur Aufrechnung erklärst. Dann gehe hin und zahle die monatliche Miete auf der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes ein und begründe, dass eine Freigabe der Gelder gegen Nachweis der Kaution erfolgt.

Gruss Günter

Tipp für alle Mieter!
Moin,

dass die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt ist

Dies ist unheimlich wichtig!

Zur Erläuterung: Ich habe lange Zeit in Leipzig in einer RA-Kanzlei gearbeitet, die u.a. Zwangsverwaltung! betrieben hat. Hier habe ich des öfteren mit Mietern diskutieren dürfen, warum denn die Kaution jetzt weg sei, sie hätten sie doch gezahlt.

Das Problem ist einfach, daß die nicht vom Vermögen des Schuldners (also des Vermieters) getrennte Kaution nicht von der Pfändung ausgeschlossen ist, sie fällt also unter das Pfändbare Habe des Schuldners. Nur wenn die Kaution außerhalb des Vermögens des Schuldners steht und dies auch nachweisbar ist, kann die Kaution nicht gepfändet werden. Dem Mieter bleibt bei dem ersten Fall (also Vermischung mit dem Schuldnervermögen) nur die Klage und die Zwangsvollstreckung. Im Regelfall hat jedoch der Schuldner (Vermieter in Zwangsverwaltung) so oder so kein Geld mehr -> die Kaution ist verloren.

Der Zwangsverwalter hat im Übrigen dann auch ein Nachforderungsrecht für die Kaution! Der Mieter würde sie somit doppelt zahlen.

Deswegen mein Tipp:

Sparbuch mit der Kautionssumme anlegen (auf den eigenen Namen) und dieses dann als Kaution verpfänden!

Damit ist sichergestellt, daß das Vermögen nicht vermischt werden kann.

Gruß
Daniel Scholdei

2 „Gefällt mir“

Für Mietkautionen gibt es m.E. nur 3 Varianten:

  1. Mietkautionskonto bei der Bank eröffnen(ist immer ein Sparbuch) auf den Namen des Vermieters.
    Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung des Mieters verfügen.
    Nachteil: Zinsen werden versteuert, da Sie dem Mieter zustehen und er keinen Freistellungsauftrag dafür abgeben kann ,da da das Konto auf den Namen des Vermieters lautet.

  2. Mietkautionskonto auf den Mieter. Dieser Kann auch nicht verfügen ohne zustimmung des Vermieters.
    Steuerlich laufen die Zinsererträge in den Freistellungsauftrag des Mieters.

  3. Eine Mietbürgschaft durch die Bank. Vorteil: Geld liegt nicht bei 1,125% verzinst auf dem Sparbuch sondern, kann privat besser angelegt werden. Man zahlt aber ca. 0,8-1,5% Zinsen für das Aval pro Jahr.
    Ist vor allem von Vorteil, wenn man das Geld eigentlich für was anderes, wie z.B.Möbel braucht.

Bei allen anderen Formen kann es richtig böse Überraschungen geben.

mfg Ivo

3 „Gefällt mir“

Für Mietkautionen gibt es m.E. nur 3 Varianten:

  1. Mietkautionskonto bei der Bank eröffnen(ist immer ein
    Sparbuch) auf den Namen des Vermieters.
    Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung des Mieters verfügen.

Hallo Ivo, leider kann der Vermieter jederzeit über ein sogenanntes Guthaben verfügen. Der Zustimmung bedarf es nicht. Er wird nur von seiner Bank verständigt, dass über das Guthab en verfügt wird. Eine Auszahlung könnte nur miot gerichtlicher Anordnung unterbleiben.

Nachteil: Zinsen werden versteuert, da Sie dem Mieter zustehen
und er keinen Freistellungsauftrag dafür abgeben kann ,da da
das Konto auf den Namen des Vermieters lautet.

Stimmt, aber … der Vermieter muss bei der Kautionsabrechnung die Steuern aus den Zinserträgen dem Mieter erstatten, wenn das Konto auf den namen des Verlieters lief. Aktuelle Rechtsprechung

  1. Mietkautionskonto auf den Mieter. Dieser Kann auch nicht
    verfügen ohne zustimmung des Vermieters.
    Steuerlich laufen die Zinsererträge in den
    Freistellungsauftrag des Mieters.

  2. Eine Mietbürgschaft durch die Bank. Vorteil: Geld liegt
    nicht bei 1,125% verzinst auf dem Sparbuch sondern, kann
    privat besser angelegt werden. Man zahlt aber ca. 0,8-1,5%
    Zinsen für das Aval pro Jahr.
    Ist vor allem von Vorteil, wenn man das Geld eigentlich für
    was anderes, wie z.B.Möbel braucht.

Bei allen anderen Formen kann es richtig böse Überraschungen
geben.

Da gebe ich Dir recht, besonders weil viele Mieter die Kaution ohne Quittung auch noch bar übergeben. Hinweis zudem, der Mieter muss nicht vor Einzug die Kaution zahlen, sondern darf sich ruhig zur Zahlung mit dreri Monatsraten Zeit lassen.

Gr+üsse Günter

Moin,

dass die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt ist

Dies ist unheimlich wichtig!

Das Problem ist einfach, da die nicht vom Vermögen des
Schuldners (also des Vermieters) getrennte Kaution nicht von
der Pfändung ausgeschlossen ist, sie fällt also unter das
Pfändbare Habe des Schuldners. Nur wenn die Kaution außerhalb
des Vermögens des Schuldners steht und dies auch nachweisbar
ist, kann die Kaution nicht gepfändet werden. Dem Mieter
bleibt bei dem ersten Fall (also Vermischung mit dem
Schuldnervermögen) nur die Klage und die Zwangsvollstreckung.

Und um die Ansprüche zu wahren, ist es in erster Linie erforderlich, sofort in solchen Fällen wegen Verdacht der Unterschlagung bzw. Veruntreuung der treuhänderisch anvertrauten Gelder Strafanzeige zu erstatten.

Der Zwangsverwalter hat im Übrigen dann auch ein
Nachforderungsrecht für die Kaution! Der Mieter würde sie
somit doppelt zahlen.

Dieser Hinweis muss konkretisiert sein. Selbstverständlich kann der Insolvenzverwalter beim Mieter die Kaution nachfordern, wenn dieser nicht beweisen kann, dass er dem Vermieter die Kaution gezahlt hat.

GRuss Günter

Deswegen mein Tipp:

Sparbuch mit der Kautionssumme anlegen (auf den eigenen Namen)
und dieses dann als Kaution verpfänden!

Damit ist sichergestellt, daß das Vermögen nicht vermischt
werden kann.

Gruß
Daniel Schol

Für Mietkautionen gibt es m.E. nur 3 Varianten:

  1. Mietkautionskonto bei der Bank eröffnen(ist immer ein
    Sparbuch) auf den Namen des Vermieters.
    Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung des Mieters verfügen.

Hallo Ivo, leider kann der Vermieter jederzeit über ein
sogenanntes Guthaben verfügen. Der Zustimmung bedarf es nicht.
Er wird nur von seiner Bank verständigt, dass über das Guthab
en verfügt wird. Eine Auszahlung könnte nur miot gerichtlicher
Anordnung unterbleiben.

Seit wann ist das so… ich denke da gibt es den Sperrhinweis „Mietkaution“?

Nachteil: Zinsen werden versteuert, da Sie dem Mieter zustehen
und er keinen Freistellungsauftrag dafür abgeben kann ,da da
das Konto auf den Namen des Vermieters lautet.

Stimmt, aber … der Vermieter muss bei der
Kautionsabrechnung die Steuern aus den Zinserträgen dem Mieter
erstatten, wenn das Konto auf den namen des Verlieters lief.
Aktuelle Rechtsprechung

Ich bestreite ja gar nicht, daß er die Zinsen geltend machen kann… es ist nur umständlich.

  1. Mietkautionskonto auf den Mieter. Dieser Kann auch nicht
    verfügen ohne zustimmung des Vermieters.
    Steuerlich laufen die Zinsererträge in den
    Freistellungsauftrag des Mieters.

  2. Eine Mietbürgschaft durch die Bank. Vorteil: Geld liegt
    nicht bei 1,125% verzinst auf dem Sparbuch sondern, kann
    privat besser angelegt werden. Man zahlt aber ca. 0,8-1,5%
    Zinsen für das Aval pro Jahr.
    Ist vor allem von Vorteil, wenn man das Geld eigentlich für
    was anderes, wie z.B.Möbel braucht.

Bei allen anderen Formen kann es richtig böse Überraschungen
geben.

Da gebe ich Dir recht, besonders weil viele Mieter die Kaution
ohne Quittung auch noch bar übergeben. Hinweis zudem, der
Mieter muss nicht vor Einzug die Kaution zahlen, sondern darf
sich ruhig zur Zahlung mit dreri Monatsraten Zeit lassen.

Stimmt.

mfg Ivo

Für Mietkautionen gibt es m.E. nur 3 Varianten:

  1. Mietkautionskonto bei der Bank eröffnen(ist immer ein
    Sparbuch) auf den Namen des Vermieters.
    Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung des Mieters verfügen.

Hallo Ivo, leider kann der Vermieter jederzeit über ein
sogenanntes Guthaben verfügen. Der Zustimmung bedarf es nicht.
Er wird nur von seiner Bank verständigt, dass über das Guthab
en verfügt wird. Eine Auszahlung könnte nur miot gerichtlicher
Anordnung unterbleiben.

Seit wann ist das so… ich denke da gibt es den Sperrhinweis
„Mietkaution“?

Das ist leider schon immer so. Der Vermieter muss sich nur an die bank wenden und dort erklären, er habe Ansprüche. dann wird der Mieter meist verständigt mit dem Hinweis, dass die Auszahlung auch dann erfolgt, wenn er (Mieter) der Auszahlung widersprechen sollte. Um es deutlich zu machen. Dieses Geld ist als Kaution Eigentum des Mieters, aber es ist verpfändet. Und wenn jemand in verpfändetes Vermögen Ansprüche einbringt, werden diese von der Bank auch befriedigt

Nachteil: Zinsen werden versteuert, da Sie dem Mieter zustehen
und er keinen Freistellungsauftrag dafür abgeben kann ,da da
das Konto auf den Namen des Vermieters lautet.

Stimmt, aber … der Vermieter muss bei der
Kautionsabrechnung die Steuern aus den Zinserträgen dem Mieter
erstatten, wenn das Konto auf den namen des Verlieters lief.
Aktuelle Rechtsprechung

Ich bestreite ja gar nicht, dr die Zinsen geltend machen
kann… es ist nur umständlich.

Weshalb ? Er muss den Bruttobetrag angeben, die Zinsen und die Zinsertragsteuer dazu rechnen. Eine Zahl mehr, mehr doch nicht.

  1. Mietkautionskonto auf den Mieter. Dieser Kann auch nicht
    verfügen ohne zustimmung des Vermieters.
    Steuerlich laufen die Zinsererträge in den
    Freistellungsauftrag des Mieters.

  2. Eine Mietbürgschaft durch die Bank. Vorteil: Geld liegt
    nicht bei 1,125% verzinst auf dem Sparbuch sondern, kann
    privat besser angelegt werden. Man zahlt aber ca. 0,8-1,5%
    Zinsen für das Aval pro Jahr.
    Ist vor allem von Vorteil, wenn man das Geld eigentlich für
    was anderes, wie z.B.Möbel braucht.

Bei allen anderen Formen kann es richtig böse Überraschungen
geben.

Da gebe ich Dir recht, besonders weil viele Mieter die Kaution
ohne Quittung auch noch bar übergeben. Hinweis zudem, der
Mieter muss nicht vor Einzug die Kaution zahlen, sondern darf
sich ruhig zur Zahlung mit dreri Monatsraten Zeit lassen.

Stimmt.

mfg Ivo

Grüsse Günter

Moien!

Da er nicht bereit sit Auskunft zu geben liegt der Verdacht sehr nahe, daß er das Geld nicht von seinem Geld getrennt angelegt hat.
Aus diesem Grunde würde ich auch sofort einen Anwalt hinzuziehen, bevor das Geld halt weg ist!

Ansonsten kannst du es sogar fast positiv sehen, denn wenn der Vermieter es nicht auf einem Sparbuch angelegt hast bekommst du sogar mehr Zinsen ;o)))

Bernd

Hallo Thomas,

ich hoffe, Du bist weiter gekommen. Noch ein zusätzlicher Hinweis. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, in der Höhe der üblichen Zinsen, die mit 1,5 - 2 % angegeben und in der Rechtssprechung auch so berücksichtigt werden, Zinsen zu erstatten, wenn er das Geld nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Hat er dagegen das Geld zu einem höheren Zinssatz angelegt, gehören Dir diese Zinsen in voller Höhe. Ich kann Dir nur empfehlen, wenn Du keinen Nachweis bekommst, die Aufrechnung mit der Miete zu erklären, denn wenn Du einen Anwalt beauftragst, bleibst Du möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen .

Gruss Günter

Anwaltskosten:
Hallo,

Ich kann Dir nur empfehlen, wenn Du keinen Nachweis bekommst,
die Aufrechnung mit der Miete zu erklären, denn wenn Du einen
Anwalt beauftragst, bleibst Du möglicherweise auf einem Teil
der Kosten sitzen .

kann ich nur so bestätigen, Mietkaution ist ähnlich wie das Arbeitsrecht eines der Problemgebiete, die meist mit einem Vergleich enden und dann ist meist essig mit Erstattung vom RA Kosten -> je nach Höhe der Kaution (bis 600 DM -> ca. 120 DM; bis 1200 DM -> ca. 200 DM; bis 1600 DM -> ca 300 DM).

Gruß
Daniel Scholdei