Verdeckte Sacheinlage?

Hallo,

wer kann mir erklären was eine „verdeckte Sacheinlage“ bei einer GmbH ist? ist sie zulässig?

Vielen dank für die Antworten!

Gruß Andrea

Hallo Andrea,
hier ein kurzes Fremdzitat, das Dir für den Anfang helfen kann:

Eine verschleierte Sacheinlage liegt vor, wenn eine Bareinlage dergestalt mit einem normalen
Rechtsgeschäft verwoben ist, daß bei einer Gesamtbetrachtung der Eindruck einer Sacheinlage besteht.
Beispiel: Man verkauft der Gesellschaft einen Computer für DM 5.000,00 (der DM 5.000,-- wert ist), die
schnell aus der Gesellschaftskasse bezahlt werden: Wo ist das Kapital, das an die Gesellschaft geleistet
wurde?

Die Rechtsprechung tut sich schwer damit, den Tatbestand der verdeckten Sacheinlage zu präzisieren,
jedoch kann als Indiz gelten, daß zwischen Leistung und Rückerstattung der äquivalenten Leistung ein enger
zeitlicher und sachlicher Bezug besteht.

In der Praxis stellt sich das Problem der Sacheinlage vor allem bei der Kapitalerhöhung, insbesondere bei
der Verrechnung der Einlageschuld mit Forderungen der Gesellschafter. Auch hier gelten strenge Maßstäbe.
Liegt eine verdeckte Sacheinlage vor, so muß der Gesellschafter die Einlage noch einmal in bar erbringen
und erhält dafür die Sachleistung oder deren noch vorhandenen Wert zurück. Genau dieser Umstand führt
dazu, daß Insolvenzverwalter noch nach Jahren fieberhaft nach verdeckten Sacheinlagen suchen.

Gruß
Wilhelm

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