Geschwindigkeitsüberschreitung

Hallo Verkehrsrechtler!

Vor kurzem bin ich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (50) mit 82 km/h gelasert worden. Der Polizist sprach von Anzeige, Punkten und Bußgeld, aber nicht von Fahrverbot.

Verschiedene Bußgeldrechner im Internet geben aber zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot an. Ich habe bisher keine Punkte und hatte auch noch keine Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Beruflich bin ich auf mein Auto angewiesen (steht auch im Arbeitsvertrag)

Bekomme ich Fahrverbot? Falls ja, wie kann ich aufgrund meiner beruflichen Situation darauf reagieren?

Vielen Dank,

Mark

Hi Mark
Sind die 82 km/h der „Rohwert“ oder der „korrigierte Wert“…
Bei Radar werden vom Meßwert immer 3 km/h abgezogen.
beim Lasern weiss ichs nicht.

Solltest Du tatsächlich ein Fahrverbot bekommen:
Mit dem Gericht einen Deal aushandeln und während des Fahrverbotes in den Urlaub fahren (mit der Bahn *g*)…

Ansonsten, mit Anwalt versuchen zu argumentieren… eventuell auf wesentlich höheres Bußgeld gehen.
Aber das kann schwierig werden…
(„Gerade da Sie ja darauf angewiesen sind, hätten sie wissen müssen bla bla bla“)

Hallo!

Bin zwar kein Verkehrsrechtler, aber trotzdem…

Vor kurzem bin ich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
(50) mit 82 km/h gelasert worden. Der Polizist sprach von
Anzeige, Punkten und Bußgeld, aber nicht von Fahrverbot.

Dumm gelaufen jedenfalls! Hinterher ist man immer schlauer…
(Ich fahre im Allgemeinen so, daß ich mich noch im OWI-Bereich ohne Fahrverbot bewege, meinen Lappen brauch ich nämlich auch.)

Verschiedene Bußgeldrechner im Internet geben aber zusätzlich
noch einen Monat Fahrverbot an. Ich habe bisher keine Punkte
und hatte auch noch keine Anzeigen wegen überhöhter
Geschwindigkeit.
Beruflich bin ich auf mein Auto angewiesen (steht auch im
Arbeitsvertrag)

Bekomme ich Fahrverbot? Falls ja, wie kann ich aufgrund meiner
beruflichen Situation darauf reagieren?

Soweit ich weiß, kann man beim ERSTVERSTOSS (!) das Fahrverbot hin- und herschieben - also innerhalb eines begrenzten Zeitraumes selbst entscheiden, WANN man die Pappe abgibt! (Muß aber an einem Stück sein, Du kannst nicht „jetzt 14 Tage und im Dezember nochmal zwei Wochen“ einplanen.)
Nimmst Du halt deinen Jahresurlaub auf Balkonien… :wink:

Es gibt auch EVENTUELL noch die Möglichkeit, seitens des Gerichtes bei UNBEDINGTEN beruflichen Gründen auf das Fahrverbot zu verzichten - aber dafür wird das Bußgeld dann üblicherweise verdrei- oder -vierfacht. Ob sich DAS lohnt…

Auf jeden Fall solltest Du erst einmal den Bußgeldbescheid abwarten - und dann hast Du immer noch ein paar Tage Zeit zu reagieren. (Vielleicht fällt das Fahrverbot auch flach, weil noch eine Meßtoleranz abgezogen wird? Waren die 82 km/h „brutto“ oder „netto“?)

Schönen Gruß,
Robert

War bei den 82 die Toleranz schon abgezogen? wenn ja, dann gibts laut Bussgeldkatalog einen monat Fahrvervot.

Ansonsten könntest du durch die Messtoleranz drum rum kommen, den du liegst ja nur knapp über dem schwellen wert.

mfg Ivo