Hallo Leute,
Letztens wurde die Frage aufgeworfen, ob der Schornsteinfeger uneingeschränktes Zutrittsrecht hat, oder ob das Unversehrtheitsrecht der Wohnung höher liegt.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich habe mich heute mit einem Freund unterhalten, der Schornsteinfeger ist und dieser hat mir meine Meinung bestätigt.
Dem Schornsteinfeger muß nachdem er sich angemeldet hat Zutritt zu allen Feuerstätten gewährt werden. Im Ausnahmefall (wie hier: http://www.die-immobilienseite.de/tips/schornsteinfe…) auch sofort.
Hier noch weitere Urteile: http://www.schornsteinfegermeister.de/scho/gerichtsu…
http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl01096.htm
gruß
dennis