Polizeifunk

Hallo,
darf ich mir einen Empänger zulegen, der in der Lage ist, den Polizeifunk abzuhören?
Wenn ja, darf ich ihn abhören?
wenn ja, darf ich das Material vor Gericht verwerten?
gruss Jörg

Hallo,
darf ich mir einen Empänger zulegen, der in der Lage ist, den
Polizeifunk abzuhören?
Wenn ja, darf ich ihn abhören?

  1. Gebot - nicht erwischen lassen…, würde ich sagen. Wenn Du richterlich genehmigte Wanzen in der Wohnung hast, würde ich es bleiben lassen.

wenn ja, darf ich das Material vor Gericht verwerten?

NEIN, denn bei Gericht (Deutschland) sind nur Beweise erlaubt, die auch auf korrektem Wege erlangt wurden. Das gilt auch umgekehrt, denn die Staatsanwaltschaft darf auch nur Beweise in ein Strafverfahren einbringen, die korrekt erlangt wurden. Beispiel: Hausdurchsuchung im Privatbereich, meine betrieblichen Räume sind dann für die Schnüffler tabu! Desgleichen gilt übrigens auch, wenn der Arbeitgeber illegal ein Telefongespräch eines mißliebigen Mitarbeiters mitschneidet und dann bei der Kündigungsklage verwenden will - er AG fällt damit auf die Schnauze.

gruss Jörg

Hallo Jörg,
sieh mal unter diesem Link nach:
http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/inet-md/buerger…

…heißt wohl eher, finger weg vom Abhören.

Gruß Harry

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Vielen Dank für die Antworten

Jörg