Geschützte Marke im I-Net

Hallo,

ich nutze im Netz den Nick „Sams“ und habe mir jetzt die Domain „Sams-Seite“ eingerichtet. Sams ist ein geschützter Begriff des Oetinger-Verlages (Titel mehrerer Kinderbücher). Ich hätte gern eine Zeichnung aus diesen Büchern auf meine Seite gestellt. Bei einer entsprechenden telefonischen Anfrage beim Verlag kam ich über den ersten Satz gar nicht hinaus, weil mir die „freundliche“ Dame direkt den Gebrauch dieses Nicks untersagte. (Die Seite „sams.de“ gehört übrigens nicht dem Verlag, sondern einem Web-Service-Unternehmen.)

Frage: Was kann mir passieren, wenn ich die Seite weiter nutze (wobei z.Zt. noch keine Inhalt drauf sind…) bzw. auch den Nick weiterverwende? Auf die Zeichnung kann ich ja verzichten, aber kann mir der Verlag tatsächlich den Gebrauch des Nicks bzw. die Domain verbieten?

Danke für hilfreiche Antworten sagt
Sams *g*

vollkommen off topic
hallo sams,

ich habe dir aus versehen ein sternchen gegeben, weil ich mich noch in einem anderen posting wähnte LOL (ich zappe manchmal hin und her - asche auf mein haupt!)

weil ich es nicht rückgängig machen kann, möchte ich dich bitten, andernorts eine antwort zu geben, für die ich ein sternchen vergeben würde :wink:

liebe grüße
ann

und nun doch noch eine antwort
hi sams,

erstmal: offensichtlich hat der verlag ja die rechte an den zeichnungen. wenn du sie auf deiner website veröffentlichen willst, brauchst du dazu die genehmigung des rechteinhabers. punkt.
du scheinst aber nicht an der richtigen stelle im verlag (meine güte, hat der eine süße startseite! geht nur leider noch nicht weiter :smile:)) gelandet zu sein - und auch nicht mit der richtigen frage. frage die rechteabteilung (möglichst schriftlich), ob die zeichnungen auf deiner privaten homepage abbilden darfst. argumentationshilfen könnten sein: du bist fan, möchtest diese kinderbücher bekannt machen (= werbung für den verlag). das kann klappen - muß aber nicht.
du könntest dich auch an den autor selbst geben. wenn sein vertrag mit dem verlag nicht mehr ganz brandneu ist, könntest du glück haben und die internet-rechte sind darin nicht geregelt. wenn er keine zusatzvereinbarung mit dem verlag getroffen hat, darf er dir die genehmigung geben.

zu deinem nick:
öhm, ja…
ich weiß nicht, was da die gesetzeslage sagt - aber das werden sicher die rechtskundigen hier besser wissen.
wenn es nur dein privater nick ist (nur in chats, für emails u.a.), würde ich ihn dem verlag nicht unbedingt auf die nase binden.
aber wenn du unter dem namen regelrecht im web veröffentlichst, ist es schon vorstellbar, daß er unter androhung einer gepfefferten summe unterlassung verlangt.

liebe grüße
ann

Hallo, Sams!

Eine Kurzrecherche hat zunächst folgendes ergeben:

Markentext: Das SAMS
Markenform: Wortmarke
Name und Wohnort/Sitzdes Anmelders/Inhabers der Marke: Verlag Friedrich Oetinger GmbH, Hamburg

Leitklasse: 16
Klassen: 03; 09; 14; 16; 18; 21; 26; 28; 35; 38; 41; 42
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Seifen; Parfümerien; ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Haarwässer; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Daten, Texten, Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Compact Discs, Disketten, CD-Roms, Bänder und andere Speichermedien; Software; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren soweit in Klasse 14 enthalten; Schmuckwaren; Uhren und Zeitmeßinstrumente; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse, Photographien, Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmaterial (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Spielkarten; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten; Buttons (Anstecker); Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck; Dienstleistungen eines Electronic-Commerce-Abwicklers, nämlich Warenpräsentation, Bestellannahme, Lieferabwicklung sowie Rechnungsabwicklung für elektronische Bestellsysteme; Bereitstellung einer E-Commerce-Plattform im Internet; Aufbau einer Internetplattform für den elektronischen Handel; Produktion, Gestaltung und Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunksendungen bildender, unterrichtender und unterhaltender Art; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Edutainment; Filmvorführungen; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Veranstaltung und Darbietung von Show-, Quiz- und Musikveranstaltungen zur Aufzeichnung oder als Livesendungen im Rundfunk oder Fernsehen; Produktion, Reproduktion und Vermietung von Filmen, Videofilmproduktion und/oder Ton-Kassetten-Produktion, Vermietung von Video- und/oder Ton-Kassetten; Content-Provider-Dienste, nämlich Bereitstellen einer Plattform mit redaktionellen und/ode spielerischen Inhalten im Internet; Dienstleistungen einer Datenbank, insbesondere Sammeln, Aufbereiten, Archivieren, Speichern, Recherchieren, Compilieren und Übermitteln von Daten, Texten, Ton- und Bildsignalen

Anmeldetag: 13.03.2000
Tag der Eintragung: 16.03.2001
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 19.04.2001

Obwohl grundsätzlich das Markenrecht und der Titelschutz dem Domainrecht vorgehen, kommt es meiner Meinung nach hier doch in erster Linie auf die Verwechslungsgefahr an.
Sollte sich Dein „Sams“ in irgendeiner Form aus Deinem Namen herleiten lassen (Samantha o. ä.) dürfte eine Verwechslungsgefahr wohl nicht gegeben sein. Insbesondere dann nicht, wenn Deine Seite tatsächlich eine rein private ist und man die Verbindung Name – Domain erkennen kann…
Sollte dies nicht der Fall sein könnte der Verlag versuchen, Dir z. B. mit einer Unterlassungsklage die weitere Benutzung der Domain zu untersagen, auch dann, wenn sie noch keine Inhalte enthält. Domain- bzw. Markenstreitigkeiten sind zumeist sehr kostspielige Angelegenheiten. Wenn Du also ganz sicher gehen willst, solltest Du unbedingt einen kompetenten Anwalt befragen.

Inhaber der Seite http://www.das-sams.de ist übrigens die Kinowelt Filmverleih GmbH, München. Die Vermutung liegt nahe, dass man zur Benutzung des Namens eine Lizenz erworben oder die Gesellschaft mit dem Verlag anderweitige Nutzungsvereinbarungen getroffen hat.

Dass man Dir den Gebrauch des Nicks (z. B. hier im Forum) untersagen kann, halte ich eher für unwahrscheinlich.

Liebe Grüße

Birgit

Danke für’s erste und weitere Fragen…
Hallo, Ann & Chicci!

Danke für eure Antworten und für’s Suchen. Den Nick nutze ich in Chats, in Foren wie hier und als Mail-Adresse. Die HP soll eine vollkommen private werden, deren Inhalte auch nicht im entferntesten mit der literarischen Figur zu tun haben. Eben im Chat kam die Idee auf, auf der Seite eine Erklärung à la „Schwester Anja mit Seltenheitswert“ oder so ähnlich zu setzen (Anja ist mein RL-Vorname). Das müßte urheberrechtlich doch dann gehen, oder? Wenn ich den Namen der Domain auf diese Weise begründe und keine Fotos, Zeichnungen etc. der Bücher auf der Seite habe, dann muß ich doch sicher auch keine Frage an den Oetinger-Verlag richten, oder? Ich möchte halt nicht noch mehr schlafende Hunde wecken, als ohnehin schon geschehen…

Gruß vom
****

Ich bemühe mich nach Kräften *g*(off topic/o.w.T.)
(c;

Hallo,

wie Du es auch drehst und wendest, bleibt es dünnes Eis mit erheblichem Ärgerpotential. Warenzeichenrecht steht - das ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung - über Domainrecht. Mit anderen Worten: Mit einer Domain, für die jemand anderes Schutzrechte besitzt, handelst Du Dir mit einiger Sicherheit eine Abmahnung ein. Kommt der Markeninhaber von „Sams“ irgendwann auf die Idee, eine gleichlautende Domain anzumelden, mußt Du den Namen ohne weiteres herausrücken.

Die Verwendung als Nick in irgendwelchen Foren dürfte unkritisch sein. Du brauchst also zukünftig nicht mit 3 Kreuzen zu unterschreiben.

Gruß
Wolfgang

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Danke (o.w.T.)
(c:

so isses recht *g* (o.T.)
:wink:)