Wann qual. Zeugnis?

Wie lange hat der Arbeitgeber für das qualifizierte Zeugnis Zeit?
Der Arbeitsvertrag lief am 30.09.01 aus.

MfG
Gregor

Hi, Gregor!

Wie lange hat der Arbeitgeber für das qualifizierte Zeugnis
Zeit?
Der Arbeitsvertrag lief am 30.09.01 aus.

Ich weiß im Moment nicht genau, wie die Fristen aussehen oder ob es überhaupt eine genaue Frist dafür gibt. Könnte morgen aber mal nach sehen.

Interessant wäre aber auf jeden Fall, ob Du es denn schon gefordert hast. Das Zeugnis meine ich.

Zunächst mal würde ich den Arbeitgeber auffordern (schriftlich), innerhalb einer Frist (Vorschlag meinerseits 14 Tage) ein Qualifiziertes Zeugnis zu erstellen.

Wenn es dann nicht kommt, nochmal anmahnen mit letzter Fristsetzung und wenn das immer noch nicht zieht, ab zum Anwalt.

Im Zweifel wirkt ein persönliches deutliches Gespräch mit dem jeweiligen Verantwortlichen manchmal Wunder.

Wenn ich morgen mal suchen soll wegen eventuell geregelter Fristen melde Dich einfach nochmal.

Bis denne.

So long.

Der Dicke MD.

Hi, Gregor!

Ich habe jetzt nochmal gewühlt und gesucht. Ich habe allerdings nichts finden können, was eine genaue Frist regeln würde.

Der Anspruch auf ein Zeugnis regelt sich nach §630 BGB, dort ist keine Frist gesetzt. Auch die für kaufmännische Angestellte Erweiterung im HGB §73 setzt keine definitive Frist.

Daraus resultiert meines Erachtens, das der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erst nach 30 Jahren verjährt.

Dies hilft natürlich in Deinem Fall nicht sonderlich weiter. Daher hab ich mal ein wenig in der Rechtsprechung geschaut.

Wichtig ist, das das Zeugnis auf das Datum Deines Ausscheidens aus der Frima datiert wird. Das ist eindeutig geregelt worden, ein Urteil dazu wäre ein Urteil vom 09.09.1992 (BAG, - 2 AZR 509/91).

Generell ist der Tenor der Rechtsprechung, das ein Zeugnis unmittelbar bei Beendigung, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Kündigung zu erstellen ist, um dem Arbeitnehmer seine folgenden Bewerbungen nicht zu erschweren. Allerdings habe ich jetzt auf die Schnelle kein Urteil dazu gefunden.

Also wie ich schon erwähnte, Du solltest schnellstmöglich mit einer Fristsetzung von 14 Tagen das Qualifizierte Zeugnis schriftlich anfordern.

Interessant könnten für Dich vielleicht folgende Links sein, schau einfach mal rein. Dort findest Du einige interessante, vielleicht auch hilfreiche Hinweise zum Zeugnis generell.

http://www.jobpilot.de/content/journal/bewerbung/arb…

http://www.wengersky.de/texte/arbeitsrecht/arbeitsze…

Ich hoffe, das hat Dir jetzt ein wenig weitergeholfen. Ich habe Dir im Forum und nicht per Mail geantwortet, weil ich glaube, das es vielleicht auch andere interessieren könnte.

So long.

Der Dicke MD.

Vielen Dank

Wie lange hat der Arbeitgeber für das qualifizierte Zeugnis
Zeit?
Der Arbeitsvertrag lief am 30.09.01 aus.

Gregor

Per Gesetz muß das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Hier entsteht ein „doppelter“ Anspruch. Wird das AV gekündigt, hat man sofort(!) Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis - z.B. zwecks Bewerbungen. Das endgültige Zeugnis ist also bei Ausscheiden zu erteilen, also unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Das Abschlusszeugnis sollte demnach (kann man jetzt drüber streiten) einen Tag nach dem letzten Arbeitstag eigentlich ausgehändigt werden.

„Der Dicke MD“ hatte ja schon erwähnt, daß der Anspruch erst nach 30 Jahren verjährt.
ABER: Der Anspruch kann durch Ausschlussfristen im AV, TV, BetrV frühzeitig „verjähren“. Desweiteren kann man davon ausgehen, daß der Anspruch auf ein Zeugnis auch ohne besondere Ausschlussfristen verwirkt! Soll heißen: Als Faustregel kann man so von 6 Monaten nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers davon ausgehen, daß der Anspruch verwirkt ist.

Also: Zeugnis unbedingt schleunigst mit Fristsetzung (ich würd dem AG jetzt nur noch 7 Tage geben) schriftlich anmahnen und danach beim Arbeitsgericht einklagen. Hierbei solltest Du beachten, daß möglicherweis Schadensrsatzansprüche in Betracht kommen, wenn Du bei der Stellensuche aufgrund des fehlenden Zeugnisses kein Erfolg hast. Ist zwar schwer zu beweisen - aber versuchen solltest Du es…

Alles Gute.
Gruß,
LeoLo