Hi
ich wohne in einer WG und wir haben folgendes Problem, da wir bald alle ausziehen wollen:
Im Mietvertrag steht zur Kündigung wörtlich: „Der Mietvertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.“
Das verstehe ich nicht ganz. Bedeutet das, dass wir die Wohnung jeweils nur zum Jahresende kündigen können, also 3 Monate vor Jahresende kündigen können, um zum Ende des Jahres auszuziehen? (erscheint mir unrealistisch)
Oder können wir unter beachtung der Kündigungsfrist jederzeit im Jahr ausziehen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar, das ganze bereitet mit gerade etwas Magenschmerzen.
Hi
ich wohne in einer WG und wir haben folgendes Problem, da wir
bald alle ausziehen wollen:
Im Mietvertrag steht zur Kündigung wörtlich: „Der Mietvertrag
kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der
gesetzlichen Bestimmungen zum Ende eines jeden Kalenderjahres
gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.“
Das verstehe ich nicht ganz.
Ich auch nicht. Entweder handelt es sich um einen befristeten Vertrag, der vom … bis läuft oder es handelt sich um einen unbefristetten Vertrag. Dann kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Jedoch, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass eine Kündigung nur zum Jahresende möglich ist - was einer Individualvereinbarung gleich käme - müsste eine Kündigunfsrist zum Jahresende eingehalten werden. Frage. Handelt es sich um einen vorgedruckten Text oder wurde der Text handschriftlich eingetragen, nachdem die Frage der Kündigung besprochen wurde ?
Bedeutet das, dass wir die
Wohnung jeweils nur zum Jahresende kündigen können, also 3
Monate vor Jahresende kündigen können, um zum Ende des Jahres
auszuziehen? (erscheint mir unrealistisch)
Oder können wir unter beachtung der Kündigungsfrist jederzeit
im Jahr ausziehen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar, das ganze bereitet mit
gerade etwas Magenschmerzen.
Salut
danke für die prompte Antwort!
Der Vertrag ist ein Computerausdruck (also kein Vordruck und auch nicht handschriftlich ergänzt). Ich kann mich allerdings nicht erinnern, das wir explizit einen Kündigungszeitpunkt zum Ende des Jahres ausgemacht haben.
Nachfolgend zum unten zitierten Absatz steht noch folgender Satz:
„Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen und ist nur auf Ende eines (!?) Kalendermonats zulässig.“
Wenn die Kündigung nur zum Ende eines Jahres zulässig wäre, würde dies auch bei dringenden beruflichen Gründen der drei Mieter für den Auszug wirksam? Eine Person beendet ihr Studium, eine weitere geht zur Forschung ins Ausland und ich selbst gehe für einen Ausbildungsabschnitt ins Ausland…so gesehen können wir drei in keinem Fall bis zum Ende bleiben…
Grüße und Danke
exparrot
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gut, dann müsst ihr alle drei gemeinsam den Vertrag bis zum 31.12.2002 einhalten. Wie Du schreibst, ist der Vertrag befristet. Ein befristeter Mietvertrag kann nicht gekündigt werden. Er endet entweder - es gilt hier die alte Fassung des Mietrechts - am 31.12.2002, weil der Vermieter nachweist und es im Mietvertrag erwähnt, weshalb die Wohnung nur bis 31.12.2002 vermietet werden soll oder es handelt sich um einen sogenannten Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel. Achtung ! Das neue Mietrecht gilt für Zeitmietverträge nur, wenn diese nach dem 01.09.2000 begonnen werden (im Moment ist umstritten, ob der Einzug oder der Vertragsabschluss maßgeblich ist)
Also mit dem Vermieter reden und versuchen den Vertrag durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zu beenden oder durch Nachmieterstellung. Es sollte jedoch schon ein nachvollziehbarer Grund benannt werden, weshalb alle drei vorzeitig ausziehen wollen.
ist das nun ein befristeter Vertrag oder unbefristet?
Salut
danke für die prompte Antwort!
Der Vertrag ist ein Computerausdruck (also kein Vordruck und
auch nicht handschriftlich ergänzt). Ich kann mich allerdings
nicht erinnern, das wir explizit einen Kündigungszeitpunkt zum
Ende des Jahres ausgemacht haben.
Ist nicht in dem Fall notwendig, wie Du an Harry mitteilst, ist es ein Zeitmietvertrag.
Nachfolgend zum unten zitierten Absatz steht noch folgender
Satz:
„Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich bis zum dritten
Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen und ist
nur auf Ende eines (!?) Kalendermonats zulässig.“
Dieser Hinweis auf Formularmietverträgen betrifft natürlich die anderen drei Möglichkeiten eines unbefristeten oder befristeten Mietverhältnisses. Dies führt oft bei Zeitmietverträgen dazu, dass Mieter davon ausgehen, dass ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Dies ist nicht der Fall.
Wenn die Kündigung nur zum Ende eines Jahres zulässig wäre,
würde dies auch bei dringenden beruflichen Gründen der drei
Mieter für den Auszug wirksam?
Ja, siehe Hinweis Vertragsaufhebung oder Nachmieterstellung
Eine Person beendet ihr
Studium, eine weitere geht zur Forschung ins Ausland und ich
selbst gehe für einen Ausbildungsabschnitt ins Ausland…so
gesehen können wir drei in keinem Fall bis zum Ende bleiben…
Dann sucht bitte ganz rasch eine Lösung, denn ihr müsst letztlich auch gemeinsam am 31.12.2002 die Wohnung übergeben , wenn euer Vermieter den Einzelnen nicht aus dem Vertrag freiwillig entlässt. Im übrigen haftet auch jeder für die restliche Mietzeit mit, wenn der Vermieter ihn/sie nicht aus dem Vertrag entlässt. Untereinander zu vereinbaren, dass jene, die die Wohnung übernehmen oder drin bleiben haften, ist wenn diese Vereinbarung untereinander - aber ohne Zustimmung des Vermieters erfolgt - für den Vermieter nicht bindend.