Besteht ein Mietvertrag automatisch weiter, wenn die Wohnung von einem neuen Eigentümer gekauft wird? Oder gibt es in so einem Fall die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung von Mieterseite?
Der Mietvertrag besteht nach wie vor weiter.
Der neue Eigentümer wird nur Rechtsnachfolger des ursprünglichen Vermieters und nach wie vor besteht der Mietvertrag unverändert.
Kauf bricht nicht Miete.!
Gruß
Heiner
Besteht ein Mietvertrag automatisch
weiter, wenn die Wohnung von einem neuen
Eigentümer gekauft wird? Oder gibt es in
so einem Fall die Möglichkeit einer
fristlosen Kündigung von Mieterseite?