Teppich der vermieterin schenken ?

hi leute,
ich bin grad umgezogen. in der alten wohnung hab ich ein gutes halbes jahr gewohnt. bei meinem einzug war einer der teppichböden total verhunzt (eigentlich war die ganze wohnung in keinem guten zustand, aber egal) und ich hab daraufhin einen neuen teppich verlegt im wert von 300,- dm. nun wollte ich diesen meinem nachmieter weiterverkaufen, woraufhin der mir mitteilte, daß laut vermieterin kleine renovierungen vom mieter gemacht werden müssen und das deswegen der teppich in der wohnung bleiben muß! kann das richtig sein? ich habe eine nicht renovierte wohnung übernommen und soll nun nach einem halben jahr der vermieterin den teppichboden schenken?
thx
jorror

hi leute,
ich bin grad umgezogen. in der alten wohnung hab ich ein gutes
halbes jahr gewohnt. bei meinem einzug war einer der
teppichböden total verhunzt (eigentlich war die ganze wohnung
in keinem guten zustand, aber egal) und ich hab daraufhin
einen neuen teppich verlegt im wert von 300,- dm.

Die Vermieterin wurde von Dir offenbar nicht gefrant und auch nicht aufgefordert, einen neuen Teppichboden zu verlegen. Ich gehe davon aus, wenn ich auf die rechtliche Problematik eingehe, dass Du den alten Teppichboden heraus gerissen hast.

nun wollte

ich diesen meinem nachmieter weiterverkaufen, woraufhin der
mir mitteilte, daß laut vermieterin kleine renovierungen vom
mieter gemacht werden müssen und das deswegen der teppich in
der wohnung bleiben muß!

Hier hat die Vermieterin nicht recht. Kleine Renovierungen sind Malerarbeiten und in geringem Umfang Gipserarbeiten. Der Teppichboden gehört zur Ausstattung und ist wenn er ausgetauscht werdne muss eine Instandsetzungsmaßnahme. Die Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Entfernt nun der Mieter den alten Teppichboden und verlegt einen neuen, ist darauf abzustellen, ob er die Zustimmung der Vermieterin hierzu eingeholt hat. Hat er keine Zustimmung eingeholt, steht dem Mieter kein Schadenersatzanspruch zu. Hat die Vermieterin zugestimmt und der eingebrachte Gedgenstand ist erheblich neuwertiger als der alte, hat der Mieter dann Ansprüche aus einer ungerechtfertigten Bereicherung, wenn vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis länger dauern soll und trotzdem nun vorzeitig beendet werden muss.

kann das richtig sein? ich habe eine

nicht renovierte wohnung übernommen und soll nun nach einem
halben jahr der vermieterin den teppichboden schenken?

Zwischen Renovierung und Teppichboden besteht kein Zusammenhang. Im Gegenteil. Ich wäre vorsichtig. Teile mir bitte mit, was Du für ein Vertragsformular hast - meist steht links an der Seite oder unten auf der 1. Seite der Verlag. Schau bitte im Vertrag auch mal nach, ob dort steht " Endet das Mietverhältnis vor Ablauf … und sind die Fristen gem. § …(Schönheitstreparaturen) nocht nicht fällig wird wie folgt abgerechnet …- Gib mir näher Bescheid.

Gruss Günter

Die Vermieterin wurde von Dir offenbar nicht gefrant und auch
nicht aufgefordert, einen neuen Teppichboden zu verlegen. Ich
gehe davon aus, wenn ich auf die rechtliche Problematik
eingehe, dass Du den alten Teppichboden heraus gerissen hast.

die vermieterin hatte vorher schon deutlich gemacht, daß sie nicht renovieren will und daher auch keine kosten für das material übernimmt.

Hier hat die Vermieterin nicht recht. Kleine Renovierungen
sind Malerarbeiten und in geringem Umfang Gipserarbeiten. Der
Teppichboden gehört zur Ausstattung und ist wenn er
ausgetauscht werdne muss eine Instandsetzungsmaßnahme. Die
Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Entfernt nun der Mieter
den alten Teppichboden und verlegt einen neuen, ist darauf
abzustellen, ob er die Zustimmung der Vermieterin hierzu
eingeholt hat. Hat er keine Zustimmung eingeholt, steht dem
Mieter kein Schadenersatzanspruch zu. Hat die Vermieterin
zugestimmt und der eingebrachte Gedgenstand ist erheblich
neuwertiger als der alte, hat der Mieter dann Ansprüche aus
einer ungerechtfertigten Bereicherung, wenn vereinbart wurde,
dass das Mietverhältnis länger dauern soll und trotzdem nun
vorzeitig beendet werden muss.

da ich wußte, daß die vermieterin nicht renovieren will, habe ich auch nicht weiter nachgefragt und den teppichboden einfach gekauft und den alten entsorgt. (hinterher ist man leider immer schlauer)

Zwischen Renovierung und Teppichboden besteht kein
Zusammenhang. Im Gegenteil. Ich wäre vorsichtig. Teile mir
bitte mit, was Du für ein Vertragsformular hast.

kann ich leider nicht mehr sagen, da meine ex-freundin den mietvertrag in ihren unterlagen hat und zu der habe ich keinen kontakt mehr :wink:
ich glaube (oder hoffe) eigentlich, daß ich nicht so weit ins detail bzw. sogar vor gericht gehen muß wegen 300,- dm. wenn ich dich richtig verstanden habe, gehört ein teppich also nicht zu einer renovierung sondern ist ein ausstattungsgegenstand und ich könnte ihn mitnehmen bzw. verkaufen?! (vereinfacht und aus meiner sicht gesehen)
thx jörg

Um Deinen letzten Hinweis aufzunehmen, Wie ich dargestellt habe, ist in Deinem Fall das Problem mit der Teppichbodenverlegung ohne Zustimmung der Vermieterin zu sehen. d.h. Du musst wenn Du ausziehst, einen Teppichboden hinterlassen. Denn Du hast nicht nachgefragt, also auch kein Anspruch auf Schadenersatz. Im Gegenteil, eine gehässige Vermieterin könnte den Spiess umdrehen und in diesme Fall Dich auffordern, Deinen Teppichboden wieder zu entfernen und Ihr Schadenersatz für den entfernten Teppichboden zu erstatten. Du wirst dann zwar kaum noch etwas zahlen müssen, wenn Du den Teppichboden aber vollständig verklebt hast, wird es eng. Es sollte hier dann der Teppichboden nie entfernt werden, weil ansonsten der Vermieter jederzeit behaupten kann, der Estrich wäre beschädigt worden. Die Einqwendungen und Darstellungen von einigen Vermietern sind oft abenteuerlich, aber wenn ein Mieter nicht gefagt hat, ist der Mieter überwiegend im Nachteil. Ich mache bei uns Wohnungsübergaben und Wohnungsbesichtigungen und erstelle interne Vorgutachten über Mängel usw. für Klagen als Beweismittel (die nicht als Gerichtsgutachten zu verstehen sind).

Gruss Günter

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hi,
vielen dank für die ausführliche antwort. jetzt weiß ich zumindest wie ich mich beim nächsten mal zu verhalten habe. ich werde aber trotzdem versuchen (wohl auf die nette art) mein geld von der vermieterin zu bekommen. auch wenn ich letztendlich nicht darauf bestehen kann, fühle ich mich doch im recht.
thx
jörg

Moien!

Hattu Zeugen, daß die Vermieterin nicht renovieren wollte bzw. Zeugen, daß der Teppich nicht mehr „bewohnbar“ war???

Bernd

tja, meine ex war natürlich dabei. vorausgesetzt sie spricht noch mit mir, könnte sie das bezeugen. :smile:
jörg

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Hallo Jorror,

ich hatte mal eine ähnliche Angelegenheit zu ertragen, damals wollte die Vermieterin (warum eigentlich immer die Frauen?) die Kaution wegen angeblich verschlissenen Teppichs einbehalten. Habe ihr dann durch eine schriftliche Erklärung des Nachmieters, den „verschlissenen“ Teppich in der Wohnung vorgefunden zu haben, verständlich gemacht, daß der Teppich (Alter 5 Jahre)nicht verschlissen ist, wenn er doch dem Nachmieter noch zuzumuten ist. Hierzu hat mich der Mieterverein unterstützt und sogar den Papierkram erledigt.
Fazit:
Zwecks Beratung und Schriftverkehr kann ich den örtlichen Mieterverein empfehlen, man muß nur für ein Jahr Mitglied werden.

http://www.mieterbund.de/frame/vereine.html

Gruß W.

Hallo Jorror,

nochmals zu diesem Thema. Wie Du hingeweisen hast, hat sich die Vermieterin von Anfang an geweigert, Kosten zu tragen und Du hast den Teppichboden ohne Rü mit ihr ausgetauscht. Der Teppichboden ist eine mitvermietete Einrichtung (LG Berlin GE 89, 999). Eine Entfernung eienr mitvermieteten Einrichtung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Schliesst der Mieter einen Mietvertrag ab, in Kenntnis vorhandener Mängel, so steht ihm ein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz nicht zu (§ 536 b BGB) es sei denn, der Mieter hat sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf das Recht der Beseitigung des Mangels berufen. Der Mieter kann zwar die Einrichtung mitnehmen ( BGH WM 82,50), aber er ist andererseits auch verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (BGH WM 99,334 - dieses Urteil fiel zwar in Zusammenhang mit Verträgen in den neuen Bundesländern, ist jedoch auch bei uns anzuwenden). Denkbar ist natürlich, dass der Vermieter der Änderung zustimmt, ohne sich an den Kosten zu beteiligen. Dann muss sich der Mieter jedoch schriftlich absichern, wenn er verhindern will, dass bei einem Auszug der Vermieter nicht verlangt, dass der ursprüngliche Zustand hergestellt wird. Stimmt der Vermieter zu, dass eine Änderungen vorgenommen wird, und verlangt er, dass der Teppichboden in der Wohnung verbleibt, kann je nach Absprache dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz zu stehen. Liegt eine Zustimmung nicht vor, kann der Mieter auch keinen Schadenersatz verlangen, auch eine Ersatzleistung wegen ungerechtfertigter Bereicherung ist ausgeschlossen. Im Gegenteil, wenn der Vermieter verlangt, dass der ursprüngliche Zustand hergestellt wird, kann dies für den Mieter eine kostspielige Angelegenheit werden. Auf keinen Fall kann und darf eine Mietminderung oder Aufrechnung mit der Miete erfolgen. Erfolgt eine solche Maßnahme und verlangt der Vermieter über einen Anwalt die einbehaltenen Mieten zurück, trägt der Mieter auch die Kosten eines Anwaltes aus positiver Vertragsverletzung. Also Vorsicht, wenn Du die Miete nicht zahlst oder Aufrechnung erklärst. Nachdem, was Du bisher dargestellt hast, hast Du keine Chance, mit solchen Mitteln etwas zu erreichen. Im Gegenteil, Dir können ganz erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.

Gruss Günter

Grüsse Günter

MOD: Der weitere Fortgang der Diskussion gelöscht
Der weitere Fortgang der Diskussion wurde gelöscht, da es
zwischen zwei Mitgliedern zu unerwünschten Anfeindungen und
Diskussionen über die Qualität der gegenseitigen Auskünfte kam.

Auskünfte in diesem Forum können und dürfen naturgemäß falsch
sein, da sich auch Nichtjuristen zu Wort melden können.

Moien!

Sag mal bitte Bescheid, ob du meinen Artikel gelesen hast, sonst send ich dir die Tipps per Mail!

Gruß Bernd

P.S.:
Falls dich irritiert, daß dieser Wunderlich immer gegen spricht…steck drei Leute in nen Sack und du bekommst drei verschiedene Antworten ;o)))

Auf jeden Fall dürfte klar geworden sein, daß du durchaus Möglichkeiten hast an dein Geld zu kommen…

tja, wie das leider oft so ist: recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe. im moment sieht es ganz danach aus, daß ich mein geld nicht bekomme und ich hab auch wenig lust deswegen zu klagen. irgendwann verliert man auch einfach die lust diesen idioten wegen vielleicht 200,- dm tausendmal hinterher zu laufen und dann mit ziemlicher sicherheit doch nichts zu kriegen. beim nächsten mal bin ich auf jeden fall schlauer.
besten dank trotzdem.
jorror

Hallo jorror,

ein Tipp für das nächste Mal. Bevor Du Einrichtungen einbringst oder änderst, dies mit dem Vermieter klären und sodann schriftlich festhalten. Dabei kannst Du entweder den Mehrwert mit dem Vermieter so vereinbaren, dass er über einen gewissen Zeitraum die Miete in geminderter Form erhält und solltest Du vor Ablauf einer solchermassen vereinbarten Frist doch vorzeitig ausziehen, sollte vereinbart sein, welche Ablösesumme der Vermieter an Dich direkt bezahlt. Oder es wird sofort einzig und allein vereinbart, dass Du eine Leistung bringst, die als ein sogenannter Mehrwert zum … abgeschreiben ist. Du kannst natürlich auch jede sonstige Vereinbarung treffen. Nur, bitte, keine mündlichen Vereinbarungen, da will sich selten jemand später daran erinnern und Du trägst dann notfalls die Beweisführung.

Gruss Günter

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