teppich der vermieterin schenken ?

Von: , Frage gestellt am Di, 9. Okt 2001

hi leute,
ich bin grad umgezogen. in der alten wohnung hab ich ein gutes halbes jahr gewohnt. bei meinem einzug war einer der teppichböden total verhunzt (eigentlich war die ganze wohnung in keinem guten zustand, aber egal) und ich hab daraufhin einen neuen teppich verlegt im wert von 300,- dm. nun wollte ich diesen meinem nachmieter weiterverkaufen, woraufhin der mir mitteilte, daß laut vermieterin kleine renovierungen vom mieter gemacht werden müssen und das deswegen der teppich in der wohnung bleiben muß! kann das richtig sein? ich habe eine nicht renovierte wohnung übernommen und soll nun nach einem halben jahr der vermieterin den teppichboden schenken?
thx
jorror

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten 1 hilfreich
    Re: teppich der vermieterin schenken ?

    hi leute,
    ich bin grad umgezogen. in der alten wohnung hab ich ein gutes
    halbes jahr gewohnt. bei meinem einzug war einer der
    teppichböden total verhunzt (eigentlich war die ganze wohnung
    in keinem guten zustand, aber egal) und ich hab daraufhin
    einen neuen teppich verlegt im wert von 300,- dm.
    Die Vermieterin wurde von Dir offenbar nicht gefrant und auch nicht aufgefordert, einen neuen Teppichboden zu verlegen. Ich gehe davon aus, wenn ich auf die rechtliche Problematik eingehe, dass Du den alten Teppichboden heraus gerissen hast.

    nun wollte ich diesen meinem nachmieter weiterverkaufen, woraufhin der
    mir mitteilte, daß laut vermieterin kleine renovierungen vom
    mieter gemacht werden müssen und das deswegen der teppich in
    der wohnung bleiben muß!
    Hier hat die Vermieterin nicht recht. Kleine Renovierungen sind Malerarbeiten und in geringem Umfang Gipserarbeiten. Der Teppichboden gehört zur Ausstattung und ist wenn er ausgetauscht werdne muss eine Instandsetzungsmaßnahme. Die Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Entfernt nun der Mieter den alten Teppichboden und verlegt einen neuen, ist darauf abzustellen, ob er die Zustimmung der Vermieterin hierzu eingeholt hat. Hat er keine Zustimmung eingeholt, steht dem Mieter kein Schadenersatzanspruch zu. Hat die Vermieterin zugestimmt und der eingebrachte Gedgenstand ist erheblich neuwertiger als der alte, hat der Mieter dann Ansprüche aus einer ungerechtfertigten Bereicherung, wenn vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis länger dauern soll und trotzdem nun vorzeitig beendet werden muss.

    kann das richtig sein? ich habe eine nicht renovierte wohnung übernommen und soll nun nach einem
    halben jahr der vermieterin den teppichboden schenken?
    Zwischen Renovierung und Teppichboden besteht kein Zusammenhang. Im Gegenteil. Ich wäre vorsichtig. Teile mir bitte mit, was Du für ein Vertragsformular hast - meist steht links an der Seite oder unten auf der 1. Seite der Verlag. Schau bitte im Vertrag auch mal nach, ob dort steht " Endet das Mietverhältnis vor Ablauf ..... und sind die Fristen gem. § .......(Schönheitstreparaturen) nocht nicht fällig wird wie folgt abgerechnet ....- Gib mir näher Bescheid.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: teppich der vermieterin schenken ?

      Die Vermieterin wurde von Dir offenbar nicht gefrant und auch
      nicht aufgefordert, einen neuen Teppichboden zu verlegen. Ich
      gehe davon aus, wenn ich auf die rechtliche Problematik
      eingehe, dass Du den alten Teppichboden heraus gerissen hast.
      die vermieterin hatte vorher schon deutlich gemacht, daß sie nicht renovieren will und daher auch keine kosten für das material übernimmt. Hier hat die Vermieterin nicht recht. Kleine Renovierungen
      sind Malerarbeiten und in geringem Umfang Gipserarbeiten. Der
      Teppichboden gehört zur Ausstattung und ist wenn er
      ausgetauscht werdne muss eine Instandsetzungsmaßnahme. Die
      Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Entfernt nun der Mieter
      den alten Teppichboden und verlegt einen neuen, ist darauf
      abzustellen, ob er die Zustimmung der Vermieterin hierzu
      eingeholt hat. Hat er keine Zustimmung eingeholt, steht dem
      Mieter kein Schadenersatzanspruch zu. Hat die Vermieterin
      zugestimmt und der eingebrachte Gedgenstand ist erheblich
      neuwertiger als der alte, hat der Mieter dann Ansprüche aus
      einer ungerechtfertigten Bereicherung, wenn vereinbart wurde,
      dass das Mietverhältnis länger dauern soll und trotzdem nun
      vorzeitig beendet werden muss.
      da ich wußte, daß die vermieterin nicht renovieren will, habe ich auch nicht weiter nachgefragt und den teppichboden einfach gekauft und den alten entsorgt. (hinterher ist man leider immer schlauer) Zwischen Renovierung und Teppichboden besteht kein
      Zusammenhang. Im Gegenteil. Ich wäre vorsichtig. Teile mir
      bitte mit, was Du für ein Vertragsformular hast.
      kann ich leider nicht mehr sagen, da meine ex-freundin den mietvertrag in ihren unterlagen hat und zu der habe ich keinen kontakt mehr ;)
      ich glaube (oder hoffe) eigentlich, daß ich nicht so weit ins detail bzw. sogar vor gericht gehen muß wegen 300,- dm. wenn ich dich richtig verstanden habe, gehört ein teppich also nicht zu einer renovierung sondern ist ein ausstattungsgegenstand und ich könnte ihn mitnehmen bzw. verkaufen?! (vereinfacht und aus meiner sicht gesehen)
      thx jörg

      • Antwort von nach 2 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: teppich der vermieterin schenken ?

        Um Deinen letzten Hinweis aufzunehmen, Wie ich dargestellt habe, ist in Deinem Fall das Problem mit der Teppichbodenverlegung ohne Zustimmung der Vermieterin zu sehen. d.h. Du musst wenn Du ausziehst, einen Teppichboden hinterlassen. Denn Du hast nicht nachgefragt, also auch kein Anspruch auf Schadenersatz. Im Gegenteil, eine gehässige Vermieterin könnte den Spiess umdrehen und in diesme Fall Dich auffordern, Deinen Teppichboden wieder zu entfernen und Ihr Schadenersatz für den entfernten Teppichboden zu erstatten. Du wirst dann zwar kaum noch etwas zahlen müssen, wenn Du den Teppichboden aber vollständig verklebt hast, wird es eng. Es sollte hier dann der Teppichboden nie entfernt werden, weil ansonsten der Vermieter jederzeit behaupten kann, der Estrich wäre beschädigt worden. Die Einqwendungen und Darstellungen von einigen Vermietern sind oft abenteuerlich, aber wenn ein Mieter nicht gefagt hat, ist der Mieter überwiegend im Nachteil. Ich mache bei uns Wohnungsübergaben und Wohnungsbesichtigungen und erstelle interne Vorgutachten über Mängel usw. für Klagen als Beweismittel (die nicht als Gerichtsgutachten zu verstehen sind).

        Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: teppich der vermieterin schenken ?

          hi,
          vielen dank für die ausführliche antwort. jetzt weiß ich zumindest wie ich mich beim nächsten mal zu verhalten habe. ich werde aber trotzdem versuchen (wohl auf die nette art) mein geld von der vermieterin zu bekommen. auch wenn ich letztendlich nicht darauf bestehen kann, fühle ich mich doch im recht.
          thx
          jörg

          • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: teppich der vermieterin schenken ?

            Moien!

            Hattu Zeugen, daß die Vermieterin nicht renovieren wollte bzw. Zeugen, daß der Teppich nicht mehr "bewohnbar" war???

            Bernd

            • Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
              Re^6: teppich der vermieterin schenken ?

              tja, meine ex war natürlich dabei. vorausgesetzt sie spricht noch mit mir, könnte sie das bezeugen. :)
              jörg [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
              MOD: Der weitere Fortgang der Diskussion gelöscht

              Der weitere Fortgang der Diskussion wurde gelöscht, da es
              zwischen zwei Mitgliedern zu unerwünschten Anfeindungen und
              Diskussionen über die Qualität der gegenseitigen Auskünfte kam.

              Auskünfte in diesem Forum können und dürfen naturgemäß falsch
              sein, da sich auch Nichtjuristen zu Wort melden können.

            • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: teppich der vermieterin schenken ?

              Moien!

              Sag mal bitte Bescheid, ob du meinen Artikel gelesen hast, sonst send ich dir die Tipps per Mail!

              Gruß Bernd

              P.S.:
              Falls dich irritiert, daß dieser Wunderlich immer gegen spricht...steck drei Leute in nen Sack und du bekommst drei verschiedene Antworten ;o)))

              Auf jeden Fall dürfte klar geworden sein, daß du durchaus Möglichkeiten hast an dein Geld zu kommen.....

            • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
              Re^8: teppich der vermieterin schenken ?

              tja, wie das leider oft so ist: recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe. im moment sieht es ganz danach aus, daß ich mein geld nicht bekomme und ich hab auch wenig lust deswegen zu klagen. irgendwann verliert man auch einfach die lust diesen idioten wegen vielleicht 200,- dm tausendmal hinterher zu laufen und dann mit ziemlicher sicherheit doch nichts zu kriegen. beim nächsten mal bin ich auf jeden fall schlauer.
              besten dank trotzdem.
              jorror



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