Scheidungswillige Mieterin aus Vertrag entlassen

Verehrte Rechtsgelehrte,

nachdem ich nun schon google und das hiesige Archiv ergebnislos zum
Gluehen gebracht habe, hier meine Frage:

Ein Ehepaar hat von mir eine Wohnung gemietet. Beide haben den
Vertrag unterschrieben. Nun haben sie sich getrennt.
* Die Noch-Ehefrau ist mit dem Kind zu Verwandten gezogen und wird
ab 01.11.01 eine eigene Wohnung haben.
* Der Noch-Ehemann, Alleinverdiener, moechte weiterhin in der
vormals gemeinsamen Wohnung bleiben.
* Die Frau bat mich, aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen zu
werden.

Was mache ich nun sinnvollerweise?

* Einen neuen Mietvertrag dem Ehemann allein, Datum 01.11.01?

* Die Ehefrau aus dem bestehenden Mietvertrag rausstreichen und ein
„geaendert, 01.11.01“ dahinterschreiben? Wobei sich die Frage stellt,
wer da alles gegenzeichnen muss: Er, sie und ich?

* Oder unternehme ich gar nix, und die beiden sollen das gefaelligst
untereinander verkuddeln?

Schon jetzt tausend Dank fuer eure Hilfe!

Hallo Edith,

ich würde an Deiner Stelle eine „Doppellösung“ vornehmen.
Sprich:

  1. einen kurzen Text verfassen, dass der alte Mietvertrag aus den gegebenen Gründen zum … 01 aufgelöst wird und ein neuer Mietvertrag in Kraft tritt. Diesen Text von allen Beteiligten unterschreiben lassen.
  2. neuer Mietvertrag mit dem alleinigen Mieter.

Ob das rechtlich so in Ordnung ist, weiss ich nicht genau. Aber Du kannst Dich ja nochmal beim Haus- und Grundbesitzerverein informieren.

Gruß
Lea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Edith,

die Ehefrau kann durch Gerichtsbeschluss feststellen lassen, dass sie aus dem Mietvertrag raus ist.
Ich würde dir empfehlen, nichts zu unternehmen und keinen neuen Vertrag zu schliessen. Du könntest der Ehefrau mitteilen, sie solle sich einen solchen Gerichtsbeschluss besorgen, dann wäre die vertragliche Angelegenheit eindeutig geregelt.
Dies macht nämlich Sinn, weil durch den Gerichtsbeschluss auch bestimmt wird, ab wann die Ehefrau aus dem Vertrag ausscheidet.
Damit hast du die größtmögliche Sicherheit hinsichtlich deiner Rechte und Forderungen aus dem Mietvertrag.

Gruß,
Francesco

Liebe Edith,

wenn sich beide Partner über die Vertragsaufhebung mit Dir einig sind, könnte durchaus eine Vertragsaufhebung sinnvoll sein, um vor Gericht weitere Kosten zu sparen. Dies bedeutet aber, dass der bisherige Mietvertrag von Dir und dem Ehepaar aufgehoben werden muss (schriftlich - Hinweis „im gegenseitigen Einvernehmen“ ) und Du dann mit dem Ehemann einen neuen Mietvertrag abschliest.

Wenn die beiden streiten, und der Ehemann seine Zustimmung verweigert zur einvernehmlichen Vertragsaufhebung verweigert, sind die Empfehlungen, die Francesco gibt, die einzigen praktikablen Lösungen.

Gruss Günter