Autofahrer anzeigen?

Hallo!

Ich kann mir vorstellen, dass es diese Frage schon mal gab, aber ich habe im Archiv zumindest nichts gefunden. Daher also hier die Frage:

Was für Möglichkeiten habe ich als Radfahrer, Autofahrer anzuzeigen? Wenn ich mich genötigt fühle (angehupt werden oder mir der Weg abgeschnitten wird, was ja richtig böse enden kann) oder wenn ich sogar richtig angefahren werde - so z. B. heute Morgen, als eine Autofahrerin mich auf dem Radweg erwischt hat, der die Straße kreuzte. Sie hatte wohl meine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Ich bin hingefallen, allerdings ist außer einem Aua am Bein, das wahrscheinlich ein blauer Fleck wird, nichts passiert. Am Rad klappert jetzt was. Könnte ich die Autofahrerin dafür haftbar machen (Kennzeichen habe ich aufgeschrieben)?

Auf jeden Fall: Was habe ich für Möglichkeiten? Ist das eh für die Füß, wenn ich keine Zeugen habe, weil der Autofahrer sowieso alles abstreiten wird? Oder ist das Recht im Zweifel für den armen schwachen Radler? Oder kann es sogar passieren, dass ich vor Gericht muss, wenn Aussage gegen Aussage steht? Oder, oder, oder?

Wobei es mir nicht mal unbedingt drauf ankommt, dass der jetzt ordentlich Geld zahlen muss. Allein schon, dass er mal so 'nen bösen Brief bekommt könnte ja bewirken, dass er das nächste Mal besser aufpasst. Nur will ich nicht, dass dann noch Kosten oder Ärger auf MICH zukommen.

Wie wäre also der Ablauf, wenn ich jemanden anzeigen würde?

Danke schon mal für Auskünfte!

Pustepluhme

Auch Hallo!

Was für Möglichkeiten habe ich als Radfahrer, Autofahrer
anzuzeigen?

Auch wenn es Dir nicht gefällt, muß ich erstmal eine kleine Gegenfrage loslassen: Was für Möglichkeiten habe ich als Autofahrer, Radfahrer anzuzeigen? Radfahrer haben ja leider kein Kennzeichen :smile:

Versteh mich bitte nicht falsch, damit will ich weder Radfahrer pauschal verurteilen noch Autofahrer in irgendeiner Form in Schutz nehmen, aber ich glaube, schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten zu Hauf. Leider ist es nur für Autofahrer wesentlich schwerer, einen Radfahrer verfolgen zu lassen, als umgekehrt.

Wenn ich mich genötigt fühle (angehupt werden oder
mir der Weg abgeschnitten wird, was ja richtig böse enden
kann) oder wenn ich sogar richtig angefahren werde - so z. B.
heute Morgen, als eine Autofahrerin mich auf dem Radweg
erwischt hat, der die Straße kreuzte. Sie hatte wohl meine
Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Ich bin hingefallen,
allerdings ist außer einem Aua am Bein, das wahrscheinlich ein
blauer Fleck wird, nichts passiert. Am Rad klappert jetzt was.
Könnte ich die Autofahrerin dafür haftbar machen (Kennzeichen
habe ich aufgeschrieben)?

Zunächst mal tut mir wirklich leid, was Dir da passiert ist. Sowas darf eigentlich bei gegenseitiger Rücksichtnahme nicht passieren. Aber für den Schaden an Deinem Fahrrad kannst Du theoretisch die Autofahrerin haftbar machen.

Auf jeden Fall: Was habe ich für Möglichkeiten? Ist das eh für
die Füß, wenn ich keine Zeugen habe, weil der Autofahrer
sowieso alles abstreiten wird? Oder ist das Recht im Zweifel
für den armen schwachen Radler? Oder kann es sogar passieren,
dass ich vor Gericht muss, wenn Aussage gegen Aussage steht?
Oder, oder, oder?

Was hast Du für Möglichkeiten? Wenn Du keine Zeugen hast, dann sieht es schon mal ganz schlecht für Dich aus. So bitter das im Einzelfall für Dich sein mag, so gut finde ich es vom Grundsatz her. Stell ir doch mal vor, man könnte ohne Zeugen oder andere Beweise einfach behaupten, der oder die ist es gewesen. Das kann es nicht sein. Von daher wirst Du ohne Zeugen nicht weiter kommen.

Und in meinen Augen gibt es keine Armen, Schwachen Radler. Erst Recht nicht, wenn ich an die Delle auf meiner Kofferraumklappe denke, die der letzte Radler hinterlassen hat. Und da war nicht ich Schuld, der Kerl hat einfach nur nicht bremsen wollen. Und hinterher ist er ganz schnell abgehauen. Was meinst Du, wer mir den Schaden ersetzt?

Jedenfalls müßtest Du im Zweifel (Aussage gegen Aussage) tatsächlich vor Gericht gehen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das dieser Fall überhaupt verhandelt werden würde. Eher dürfte das Verfahren eingestellt werden, da es keine Beweise gibt.

Wobei es mir nicht mal unbedingt drauf ankommt, dass der jetzt
ordentlich Geld zahlen muss. Allein schon, dass er mal so 'nen
bösen Brief bekommt könnte ja bewirken, dass er das nächste
Mal besser aufpasst. Nur will ich nicht, dass dann noch Kosten
oder Ärger auf MICH zukommen.

Damit in Deinem Fall etwas passieren täte, hättest Du gleich die Polizei und vor allem Zeugen hinzu ziehen müssen. So wie es jetzt aussieht würde ich sagen, das Du da gar nichts machen kannst. Kosten würde es Dich aber nichts, wenn Du eine Anzeige erstattest. Du hättest nur den Zeitaufwand und die (zweifelhafte) Befriedigung, etwas getan zu haben.

Wie wäre also der Ablauf, wenn ich jemanden anzeigen würde?

Du müßtest zur nächsten Polizeidienststelle hingehen, dort eine Anzeige erstatten und dann den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft abwarten. Alternativ könntest Du, wenn Du viel Zeit verschwenden möchtest, auch versuchen, Dich an die Versicherung der Autofahrerin zu wenden zwecks Erstattung des Dir zugefügten Schadens. Den Versicherer kannst Du beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180-25026)abfragen, wenn Du das Kennzeichen hast. Allerdings dürfte der Versicher unter Verweis auf die fragwürdige Beweislage die Regulierung ablehnen.

Danke schon mal für Auskünfte!

Auch wenn Dir meine Auskünfte wahrscheinlich nicht gefallen, gern geschehen ist es trotzdem.

Von daher trotzdem ganz nette Grüße meinerseits und

So long.

Der Dicke MD.
*dersichimmerwundert,warumAmpelnfürRadlernichtgelten*

Hi,

wenn du die Autofahrerin anzeigst, wird ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, in dem zunächst einmal die Beteiligten mittels eines Anhörungsbogens aufgefordert werden, zu der Anschuldigung Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aus ihrer Sicht zu schildern. Außerdem werden die Personendaten der Beteiligten aufgenommen und überprüft.
Du kannst anschließend noch zu einer persönlichen Vernehmung von der Polizei vorgeladen werden.
Wenn die Einschätzung der Sachlage so ist, dass nur eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, erhält der Betroffene einen Bußgeldbescheid. Wenn aber der Verdacht einer Straftat besteht,
dann entscheidet der Staatsanwalt, ob er die Sache weiter verfolgt und was zur Aufklärung des Sachverhalts und Beschaffung von Beweisen getan werden soll.
Wenn dies alles passiert ist, muß der Staatsanwalt entweder das Ermittlungsverfahren einstellen oder Anklage erheben.
Im Falle einer Anklage landet der Fall dann bei einem Richter, der wiederum entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird oder gar nicht erst angenommen wird.
Bei deiner Schilderung des Sachverhalts muß man von einer Körperverletzung ausgehen.
Ob die Anzeige gegen die Autofahrerin mit einer Anklage endet, wird sich erst im Laufe der Ermittlungen zeigen.
Entscheidend ist hier, wessen Aussage der Staatsanwalt glaubt und dann im Gerichtsverfahren, wem der Richter Glauben schenkt.

Gruß,
Francesco

Moien!

Das gibts immer wieder, aber deswegen gleich Anzeige zu erstatten ist im Regelfall ziemlich peinlich, denn Fehler im Straßenverkehr passieren nun mal und wenn jeder deswegen gleich ne Anzeige machen würde…
Wenn es Dir regelmäßig passiert, daß du angehupt wirst, solltest du vielleicht auch mal an deinem Fahrstil arbeiten!

Daher noch ein paar Fragen…

Sie hatte wohl meine
Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Ich bin hingefallen,
allerdings ist außer einem Aua am Bein, das wahrscheinlich ein
blauer Fleck wird, nichts passiert. Am Rad klappert jetzt was.
Könnte ich die Autofahrerin dafür haftbar machen (Kennzeichen
habe ich aufgeschrieben)?

Wie ist es denn verlaufen??? Hat sie angehalten und sich um den Unfall „gekümmert“ oder ist sie einfach weitergefahren???
Ist am Auto auc ein Schaden entstanden???

Im zweiten Falle wäre tatsächlich eine Strafanzeige angebracht (kann man mit Schilderung des Sachverhalts bei der Polizei oder per Schreiben an die Staatsanwaltschaft machen), da es sich um Unfallflucht handelt und die Erfolgsaussichten hängen (auch ohne Zeugen) von den jeweiligen Umständen ab und natürlich von der Glaubwürdigkeit der Aussagen.

Wobei es mir nicht mal unbedingt drauf ankommt, dass der jetzt
ordentlich Geld zahlen muss. Allein schon, dass er mal so 'nen
bösen Brief bekommt könnte ja bewirken, dass er das nächste
Mal besser aufpasst. Nur will ich nicht, dass dann noch Kosten
oder Ärger auf MICH zukommen.

Bei einer Anzeige kommen keine Kosten auf Dich zu. Dies könnte erst passieren, wenn du versuchst den Schaden einzuklagen…

Bernd

Hallo Bernd!

Möcht mich ja jetzt nicht rumstreiten und in endlosen Diskussionen enden, wie das in div. Foren leider öfter der Fall ist, aber so mag ich das jetzt dann auch nicht stehenlassen:

Das gibts immer wieder, aber deswegen gleich Anzeige zu
erstatten ist im Regelfall ziemlich peinlich, denn Fehler im
Straßenverkehr passieren nun mal und wenn jeder deswegen
gleich ne Anzeige machen würde…

Ist ja schön, dass du das so locker siehst, aber wenn du mal unter 'nem Auto liegst, wirst du wahrscheinlich auch nicht mehr sagen, „Naja, nich so schlimm, Fehler passieren halt.“ Und 'ne Anzeige könnte m. E. evtl. bewirken, dass derjenige beim nächsten Mal eben besser kuckt, wo er hinfährt.

Wenn es Dir regelmäßig passiert, daß du angehupt wirst,
solltest du vielleicht auch mal an deinem Fahrstil arbeiten!

Angehupt werde ich, wenn ich auf der Straße fahre. Ich fahre ziemlich weit in der Mitte, wenn rechts Autos parken, um nicht von einer plötzlich geöffneten Autotür davonkatapultiert zu werden (es soll tatsächlich Leute geben, die einfach ihre Tür aufreißen, ohne zu kucken!). Dass man das so machen soll, sagt sogar der ADFC. Und wenn die Autos dann nicht überholen können wg. Gegenverkehr, hupen sie halt. Halte ich nicht für meinen Fehler. Finde es aber Scheiße, wenn die dann sauer sind und mich beim Überholen eben schnippeln, in 'nem Abstand von 10 cm an mir vorbeiheizen oder mich ausbremsen.

So, das musste mal gesagt werden.

Wie ist es denn verlaufen??? Hat sie angehalten und sich um
den Unfall „gekümmert“ oder ist sie einfach weitergefahren???
Ist am Auto auc ein Schaden entstanden???

Sie musste wohl anhalten, weil mein Rad halb vorm Auto lag. Wenn du anschreien als „kümmern“ interpretierst, dann hat sie sich gekümmert, ja. Ob am Auto was passiert ist, weiß ich nicht. Hoffentlich. :o)

Bernd

Hallo!

… und hier gleich weiter mit den Erwiderungen:

Auch wenn es Dir nicht gefällt, muß ich erstmal eine kleine
Gegenfrage loslassen: Was für Möglichkeiten habe ich als
Autofahrer, Radfahrer anzuzeigen?

Ich hab auch noch nie gehört, dass ein Autofahrer von einem Radfahrer überfahren wurde.

Radfahrer haben ja leider kein Kennzeichen :smile:

NOCH nicht. Und wer schnell genug ist, kriegt Radler auch so. :o)

Von daher wirst Du ohne Zeugen nicht weiter kommen.

Na, das dachte ich mir schon fast.

Und da war nicht ich Schuld, der Kerl hat einfach nur
nicht bremsen wollen.

Tja, das ist das, was die von heute Morgen wahrscheinlich auch sagt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Radler sich absichtlich durch die Gegend fallen lässt, weil’s ja sooo 'nen Spaß macht.

*dersichimmerwundert,warumAmpelnfürRadlernichtgelten*
Das ist wohl einer der wenigen Vorteile, die wir davon haben, nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer eingeschätzt zu werden und daher nicht verfolgbar zu sein. :o)

Gruß
M.

ich lag schon drunter…ohne Anzeige (OT)

.

Und noch einmal Hallo!

Ich hab auch noch nie gehört, dass ein Autofahrer von einem
Radfahrer überfahren wurde.

Naja, vielleicht nicht im Auto :smile:
Als (meist) autofahrender (ab und zu) Fußgänger ist mir das schon passiert. Und dann kam dann meist noch ein nettes Schimpfwort hinterher. Vom Radler…

Radfahrer haben ja leider kein Kennzeichen :smile:

NOCH nicht. Und wer schnell genug ist, kriegt Radler auch so.

o)

IMHO sollten Radfahrer schnellstens eine Kennzeichenpflicht und zusätzlich eine Führerscheinpflicht auferlegt bekommen! Viele der radelnden Zeitgenossen sind einfach auf der Straße einfach nur ein Risiko.

Und da war nicht ich Schuld, der Kerl hat einfach nur
nicht bremsen wollen.

Tja, das ist das, was die von heute Morgen wahrscheinlich auch
sagt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Radler sich
absichtlich durch die Gegend fallen lässt, weil’s ja sooo 'nen
Spaß macht.

Ob das Spaß macht, kann ich nicht beurteilen :smile:
Jedenfalls hat der Typ damals sich selbst mitsamt seinem Gefährt auf meiner Kofferraumhaube geparkt. Ist ´ne nette Delle geworden. Mir hat das jedenfalls keinen Spaß gemacht.

*dersichimmerwundert,warumAmpelnfürRadlernichtgelten*
Das ist wohl einer der wenigen Vorteile, die wir davon haben,
nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer eingeschätzt zu
werden und daher nicht verfolgbar zu sein. :o)

Mir fallen viele Vorteile von Radlern ein:

  • Rote Ampeln gelten nicht.
  • Rechts überholen ist im Stau besonders schön.
  • Fußgänger sind nur störend auf dem Gehweg.
  • Wenn man sich an der roten Ampel rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbeigepreßt hat, dann kann man hinterher schön in der Mitte vor den Autos herradeln.

usw, usw.

Nix für ungut, aber ich bemühe mich eigentlich immer, mich vorzusehen. Ich habe auch noch nie einen Radfahrer abgeschossen. Ich erwarte aber auch, das sich Radler entprechend benehmen.

Und überhaupt, am schlimmsten sind Fahrradkuriere, für die gelten gar keine Regeln.

Trotzdem wieder die nettesten Grüße

Der Dicke MD.

Hallo,

wenn Dein Fahhrad halb unter dem Auto lag, also das Auto berührt hat und die Fahrerin ist nach einer kurzen Schimpftirade ohne Deine Zustimmung einfach weitergefahren ist das Fahrerflucht.
Eine Anzeige lohnt sich insofern, als die Dame richtig Ärger kriegt für ihr Verhalten und Du außerdem eventuell die Schäden an Deinem Fahhrad und ein - vermutlich sehr kleines - Schmerzensgeld einklagen kannst.
Was die Anzeigen wegen Anhupens angeht weil Du in der Mitte der Straße fährst: Das wird der Staatsanwalt vermutlich wg. Querulantentum einstellen.

Max

Hi,

erstmal eines, die Frau würde ich anzeigen, das ist ein Fall von Fahrerflucht und sowas sollte man nicht hinnehmen.
aber dazu hab ich auch noch was zu melden:

Angehupt werde ich, wenn ich auf der Straße fahre. Ich fahre
ziemlich weit in der Mitte, wenn rechts Autos parken, um nicht
von einer plötzlich geöffneten Autotür davonkatapultiert zu
werden (es soll tatsächlich Leute geben, die einfach ihre Tür
aufreißen, ohne zu kucken!). Dass man das so machen soll, sagt
sogar der ADFC.

Dann sagt der ADFC was rechtswidriges. Im Gesetze heist es nämlich, der Radfahrer hat am äußersten rechten Rand zu fahren.

Wenn ich hier Deiner Argumentation folgen würde, müsste jeder Straßenbenutzer, egal ob Fahrrad, Moped oder Auto:

  1. an jeder grünen Ampel halten, schließlich gibt es Rot-Fahrer (häufig auch ohne Motor…),
  2. an jeder Vorfahrtsstraße halten, Du ahnst warum…
  3. bei Nacht auf dem Bürgersteig fahren, es könnte ja jemand entgegenkommendes ohne Licht überholen
  4. nie auf der Autobahn überholen, wegen der Geisterfahrer
  5. tanken dürfte ich auch nicht, könnte ja hinter mir ein Raucher auftauchen

wobei 4-5 zugegeben für Radfahrer nicht so sehr gültig ist.

Gruß,
Micha

kommt darauf an…

  1. nie auf der Autobahn überholen, wegen der Geisterfahrer
  2. tanken dürfte ich auch nicht, könnte ja hinter mir ein
    Raucher auftauchen

wobei 4-5 zugegeben für Radfahrer nicht so sehr gültig ist.

… was du dort tankst ;o))))

Bernd