GKV - Wiedereingliederung

Hallo!

Sorry, ich weiß nicht so richtig, wo ich die Frage hinstellen soll (Versicherung, Ämter *naja*, Recht…?) Wie ihr seht habe ich mich für letzteres entschieden - dürft mich gerne treten, wenn ihrs anders seht ;o)

Ich mache derzeit nach längerer Krankheit eine Wiedereingliederung in meinen Job; bin also „Halbtags krankgeschrieben“. Dazu habe ich ein paar Fragen, die mir bislang niemand so recht beantworten konnte:

  • Kann ich in der Zeit Urlaub nehmen? Denn eigentlich geht ja Krankmeldung und Urlaub nicht…

  • Wenn ja, muß ich einen ganzen Urlaubstag nehmen, oder dann nur den halben, weil ich ja auch nur den halben arbeiten würde?

  • Ich bekomme von meinem AG anteilig mein Gehalt. Die GKV müsste die Differenz zum Krankengeld drauf legen. Wie komme ich an dieses Geld? Bislang hat mir die GKV nur gesagt, dass ich NOCHMAL ein Formular zugeschickt bekäme, auf dem mein Arzt dann eine Auszahlung bestätigen müsste… irgendso ein Blödsin halt. Dabei habe ich doch schon das Wiedereingliederungsformular abgegeben.

  • Was passiert, wenn ich in der Zeit krank (z.B. Infekt) werde? Gilt dann für die anteilige Zahlung meines AG wieder die Lohnfortzahlungsregelung?

Liebe Grüße,
Snoef

Hallo,

während der Wiedereingliederungsmassnahme liegt im Grundsatz
immer noch Arbeitsunfähigkeit vor und deren Überwachung
obliegt allein der Krankenkasse - sollte der Arbeitgeber
für die Arbeitszeit eine Gehaltszahlung vornehmen, wass sehr,
sehr selten ist, wird das Krankengeld um diesen Betrag
gekürzt. Um an das Krankengeld zu kommen, muss weiterhin der
ärztlich bestätigte Auszahlschein bei der Kasse eingereicht
werden.
Urlaub während der Eingliederungsmassnahme ist eigentlich nicht
drin, denn wenn man Urlaub nimmt, ist man nicht arbeitsunfähig,
zumal eine Wiedereingliederungsmassnahme wegen einer Krankheit
sowieso nur einen begrenzten Zeitraum (max. 3 Monate) umfassen
kann.

Noch Fragen ? - gerne !

Gruss

Günter