nießbrauch

für ein grundstück mit haus ist einer frau ein nießbrauchrecht eingetragen worden. die nießbraucherin bewohnt das haus aus altersgründen nicht mehr.
wer darf das haus vermieten ?
kann von dem mieter geld gefordert werden, wenn die nießbraucherin ein pflegefall wird und das sozialamt sich so geld aus dem nießbrauch holen möchte ?

vielen dank für eine kurze antwort !

Von dem Mieter mit Sicherheit nicht, sondern vom Vermieter.

Ciao
Magenta

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Hi Arne,

Nießbrauch bedeutet, dass der Inhaber des Nießbrauchrechtes den Nutzen aus der Nießbrauchsache ziehen kann.
Die Vermietung steht auch der Nießbrauch-Inhaberin zu, es sei denn, dass das Nießbrauchrecht eingeschränkt ist und eine Vermietung an Dritte nicht zuläßt.
Wenn die Frau zum Pflegefall geworden ist, wer verwaltet denn ihre finanziellen Angelegenheiten? Gibt es einen Vermögensverwalter oder einen Betreuer?

Gruß,
Francesco