Urlaubsregelung für den jährlichen Urlaubsanspruch

im Bankgewerbe.
Ich habe wie jedes Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch.
Jedes Jahr mußte dieser Anspruch bis zum 31.03
des Folgejahres abgegolten werden.
Dieses Jahr ist dies anders, schon am 31.12 soll/muß
der gesamte Jahresurlaub abgegolten sein.

Ist dies rechtens?
Oder gibt es eine Grundlage, daß dies nicht verlangt
werden kann?

Vielen Dank!

Grüße

Caro

Hi,

der 31.12 ist der Anspruch, den Du hast. Alles andere ist eine Nettigkeit. Es sei denn, Du konntest aus objektiven Gründen den Urlaub nicht nehmen, also z.B. Du hast den ganzen Dezember Urlaub, wirst aber krank. Die „übrigen“ Tage müsste Dir der AG dann bie 31.3. gewähren.

Gruß,
Micha

Danke für die Antwort!!!
Du bist Dir sicher?
Kannst Du mir sagen, wo das steht?
Nochmal Danke!

Grüße

Caro

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Hallo Caro.

Ich habe wie jedes Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch.
Jedes Jahr mußte dieser Anspruch bis zum 31.03
des Folgejahres abgegolten werden.

– Nur, daß ich das richtig verstehe: mit „abgegolten“ meinst Du „Urlaub nehmen“ nicht „Urlaub bezahlen lassen“? Statt Urlaubsnahme den Urlaub in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sozusagen „abzukaufen“ ist nicht erlaubt.

Dieses Jahr ist dies anders, schon am 31.12 soll/muß
der gesamte Jahresurlaub abgegolten sein.
Ist dies rechtens?

– Prinzipiell muß der AG dafür Sorge tragen, daß der Urlaub bis zum 31.12. auch genommen wird. Die Übertragung in das Folgejahr soll eher die Ausnahme sein (bei betrieblichen Gründen, oder Gründen, die in der Person des AG liegen). Sollte also keine vertragliche Grundlage bei Euch etwas anderes regeln, dann ist der AG vollkommen im Recht. Auf „Gewohnheit“ kann man hier nicht pochen.

BUrlG §7
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. (…)

Gruß,
LeoLo