Darf das T-Online?

Hallo,

ich habe irgendwo mal mitbekommen, dass eMails rechtlich unsicher sind und man auf alle Fälle den postalischen Weg bevorzugen sollte.

Nun hat sich aber folgendes ereignet:
T-Online behält sich das Recht vor, nur per eMail über Leistungsänderungen zu informieren. Angeblich hat sie dies auch getan und daher meine geliebte Flatrate gecancelt und Surftime 90 daraus gemacht. Ich habe aber nie eine eMail von ihnen erhalten, da ich meine T-Online-Adresse nicht benutze und ich mich folglich auch eMails von dem T-Online-Account nicht interessiere. Vor einigen Monaten habe ich T-Online bereits mitgeteilt, dass ich die T-Online-eMailadresse nicht benutze, so dass ich auch einmal eine Testmail (ich hatte Probleme beim Versenden von eMails) an meine gebräuchliche eMailadresse bekommen habe. Von daher müsste es ihnen ja bekannt sein, dass ich die eMail-Adresse nicht verwende, zumal dies ja auch aus den Logs ersichtlich sein müsste.

Die betroffene Passage in den AGBs lautet:
10.1 Die T-Online AG ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern. Die T-Online AG wird eine Änderung der Leistungen dem Nutzer per eMail mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Gleichzeitig wird die T-Online AG den Benutzer ausdrücklich darauf hinwiesen, dass das geänderte Vertragsverhältnis dann gilt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich dem geänderten Vertrag widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten entgelten fortgesetzt.
10.2 Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, dieses Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Meine Fragen dazu:

  1. Was sind einzelne Leistungsmerkmale? Ist ein einzelnes Merkmal auch eine komplette Tarifänderung?
  2. Ab welchem Zeitpunkt gilt die Kündigungsfrist? Ab dem Absenden der eMail, ab dem Erreichen der eMail im Postfach oder ab dem Abholen der eMail aus dem Postfach?
  3. Ist es rechtlich überhaupt zulässig, solche Klauseln in die AGBs zu schreiben? Ich denke da eben an die oben angesprochene rechtliche Unsicherheit von eMails.

Vielen Dank fürs Interesse und noch viel größeren Dank bei Hilfe!

Viele liebe Grüße
Susanne / Manor

Hallo!

Erstmal muss ich sagen dass das alles meiner Meinug entspricht
und nicht juristisch stimmen muss,auf jeden Fall hast du
von mir seelischen Beistand :wink:

Also ich weiss dass die Kuendigung von Arbeitsvertraegen per
Mail ungueltig ist,ich denke daher dass das gleiche auch
fuer diese Art Vertraege gilt. Die Tarifaenderung ist meiner
Meinung nach keine „Aenderung eines Leistungsmerkmals“ sondern
eine Kuendigung.
Ausserdem,das Zuschicken ins T-Online Postfach zwingt dich
also dazu dieses zu nutzen;es liegt in dem Fall wohl auch
der Tatbestand der Noetigung vor.
Ich glaube deswegen dass diese Aenderung rechtlich nicht haltbar
ist,genaues kann aber leider nur ein Anwalt sagen.

MfG

Merias

„WÄR AINEN VÄLER VINTET DAAF IHN BEHALDEN !“

Hallo =)

Vielen Dank für die Antwort. Daran sehe ich, dass ich nicht alleine mit diesem Rechtsverständnis dastehe.

Viele Grüße
Susanne / Manor

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