Hilfe oder Ratschlag zur Exekution

Hallo, Experten!

Wir haben ein riesiges Problem und ich hoffe auf eure Hilfe.

Vorgeschichte:
Vor über 2 Jahren (1999) unternahmen mein Sohn (im weiteren Chris) und sein Freund (im weiteren Gü, Bj 1983), der damals noch keinen Führerschein besaß, eine Spritztour mit meinem Wagen. Chris ließ Gü auch mal damit fahren. Ergebnis: Totalschaden ATS 170.000,–.
Da Gü zu wenig zahlen wollte, kam es zu Gerichtsverhandlungen. Nach 1 ½ Jahren wurde Gü verurteilt, ATS 112.200 (=66%) an mich zu zahlen. Und hat auch gezahlt.
Gegenklage Gü an Chris: Rückzahlung von ATS 27.200 (=Unterschied 66% bzw. 50% Teilschuld). Vom Gericht stattgegeben, Berufung abgelehnt.
Jetzt zu zahlen von Chris: in Summe ca. ATS 58.000,-- (Rückzahlung, Anwaltskosten – eigener und gegnerischer, Zinsen)

Ich weiß, dass es uns nicht erspart bleiben wird, dieses Geld zu zahlen, aber ich hätte dazu einige Fragen, die mein Rechtsanwalt nicht beantworten wollte. (Kommentare: natürlich kann man auch zum Zahlen verurteilt werden, wenn man nichts verdient; es wird euch nichts anderes übrigbleiben, als zu zahlen; wie? kann ich nichts dazu sagen)

Das primäre Problem ist natürlich Geldmangel.
Unsere bis jetzt diskutierte Vorgangsweise wäre, an den Rechtsanwalt von Gü einen Vorschlag über Ratenzahlungen zu richten. Aber was ist, wenn dieser abgelehnt wird oder ein für uns unaktzeptaler Gegenvorschlag unterbreitet wird?
Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird dann sicher ein Exekutionsverfahren eingeleitet.
Welche Kosten laufen dann wieder an und von wem sind sie zu tragen?
Da Chris nichts verdient und auch keine Besitztümer aufzuweisen hat (Bettelstudent) wäre ein solches Verfahren ja sinnlos.

Wie wäre die weitere Vorgangsweise zur Eintreibung des Geldes.
Besteht die Möglichkeit, dass ich zur Zahlung dieses Betrages verurteilt werde? Muß ich für meinen Sohn haften, obwohl er volljährig ist?

recht schönen Dank schon im voraus für die Antworten

Hi Helmut,

du brauchst für Chris nichts zu zahlen. Es gibt keine Sippenhaft. Der Gläubiger kann nur von Chris die Begleichung der Forderung verlangen.
Wenn Chris nicht bezahlen kann, wird nach erfolglosem Vollstreckungsversuch möglicherweise ein Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gestellt. Eine EV abzugeben ist nichts Dramatisches. Sie wird in der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts eingetragen und bleibt dort 3 Jahre. Dann wird die Eintragung gelöscht.
Der Titel aufgrund eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheides bleibt 30 Jahre gültig. Solange können Vollstreckungsversuche und Anträge zur Abgabe der EV immer wieder gestellt werden.
Aber im Laufe der Jahre können sich ja auch die Einkommensverhältnisse von Chris verbessern oder er überlegt sich, irgendwann ins Verbraucherinsolvenzverfahren zu gehen.

Gruß,
Francesco

Hallo lag,

erstmal bin ich erschrocken wegen des Titels. Eine Exekution? Kopf ab?
Dann dämmerte es mir, ach ja, in Österreich heißt die Zwangsvollstreckung Exekution.
Also, soweit mir das österreichische recht geläufig ist gilt folgendes:
Der Titel (Urteil) gilt nur gegen Deinen Sohn. Du bist außen vor.
Inwieweit Gü noch ein Titel erwirken kann gegen dich, kann ich nicht sagen. Wieso wurde Dein Sohn zur Zahlung an Gü verurteilt?

Zur Exekution: Ratenzahlungen werden i.d.R. immer akzeptiert, denn Geld in Raten ist besser als gar keins. Und die Kosten der Exekution werden zwar auf die Forderung draufgeschlagen, aber wenn sie erfolglos bleibt, kann man diese auch nicht pfänden.
Bietet dem gegenerischen Anwalt eine sinnvolle Ratenzahlung an:
z.B.: Chris zahlt:
an jedem Monatsersten ATS 700/1400, ab 1.1.2002 50/100 Euro.

Verpflichtet euch aber nicht diese Raten zu übernehmen. Zahlen könnt Ihr sie natürlich, aber geht keine rechtliche Verpflichtung ein dies immer tun zu müssen.

Vielleicht hilft Dir das ein wenig.
Viel Glück
Harry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

recht schönen Dank für deine Antwort
Hi Francesco

du brauchst für Chris nichts zu zahlen. Es gibt keine
Sippenhaft.

Laut 1. Urteil wurde mir vom Gericht zugesprochen, dass meine Forderungen gerechtferigt waren. Das waren diese 66%.
Im 2. Urteil wurde aber die Schuldensfrage mit 50% zu 50% aufgeteilt.
Das sind doch zwei Urteile, die sich imho eigentlich widersprechen.
Demzufolge habe ich ja eigentlich zu viel erhalten.
Ich hab jetzt nicht unbedingt die „Sippenhaft“ gemeint, sondern die Möglichkeit, dass die gegnerische Partei dieses Geld zurückverlangen könnte, wenn sie von Chris das Geld nicht eintreiben können.
Das ist die Sachlage, die ich überhaupt nicht kapier.

Kurios: beide Urteile vom selben Richter

schönen Dank nochmal und Glück Auf

vielen Dank erstmals
Hall Harry

erstmal bin ich erschrocken wegen des Titels. Eine Exekution?
Kopf ab?

Da das ganze schon 2 1/2 Jahre dauert, kommt es mir auch schon so vor, als ob das der Wunsch der Gegener wäre. Es haben sich in der Zwischenzeit schon viele unschöne Emotionen entwickelt :~(

Dann dämmerte es mir, ach ja, in Österreich heißt die
Zwangsvollstreckung Exekution.

Exekution = Vollstreckung = Hinrichtung / totale Unwörter

Inwieweit Gü noch ein Titel erwirken kann gegen dich, kann ich
nicht sagen. Wieso wurde Dein Sohn zur Zahlung an Gü
verurteilt?

Wie schon an Francesco erklärt:

  1. Urteil: es wurde mir meine Forderung von 66% zugestanden
  2. Urteil: die Verschuldensfrage wurde auf 50% zu 50% aufgeteilt.
    skurril: Urteil vom gleichen Richter
    die Wege dieser Herren sind sonderbar

Bietet dem gegenerischen Anwalt eine sinnvolle Ratenzahlung an

Das ist auch unser Gedankendank. Wir hoffen nur, dass er auch aktzeotiert wird.

z.B.: Chris zahlt:
an jedem Monatsersten ATS 700/1400, ab 1.1.2002 50/100 Euro.

Uje, jetzt hab ich in meiner Anfrage vergessen, dass eine Währungsangabe ab 1.10. ja immer zusätzlich in € erfolgen muß.
Mach ich mich jetzt strafbar ? :smile:

nochmals schönen Dank und Glück Auf

hallo helmut

Hallo, Experten!

Wir haben ein riesiges Problem und ich hoffe auf eure Hilfe.

Vorgeschichte:
Vor über 2 Jahren (1999) unternahmen mein Sohn (im weiteren
Chris) und sein Freund (im weiteren Gü, Bj 1983), der damals
noch keinen Führerschein besaß, eine Spritztour mit meinem
Wagen. Chris ließ Gü auch mal damit fahren. Ergebnis:
Totalschaden ATS 170.000,–.
Da Gü zu wenig zahlen wollte, kam es zu Gerichtsverhandlungen.
Nach 1 ½ Jahren wurde Gü verurteilt, ATS 112.200 (=66%) an
mich zu zahlen. Und hat auch gezahlt.
Gegenklage Gü an Chris: Rückzahlung von ATS 27.200
(=Unterschied 66% bzw. 50% Teilschuld). Vom Gericht
stattgegeben, Berufung abgelehnt.
Jetzt zu zahlen von Chris: in Summe ca. ATS 58.000,–
(Rückzahlung, Anwaltskosten – eigener und gegnerischer,
Zinsen)

Ich weiß, dass es uns nicht erspart bleiben wird, dieses Geld
zu zahlen, aber ich hätte dazu einige Fragen, die mein
Rechtsanwalt nicht beantworten wollte. (Kommentare: natürlich
kann man auch zum Zahlen verurteilt werden, wenn man nichts
verdient; es wird euch nichts anderes übrigbleiben, als zu
zahlen; wie? kann ich nichts dazu sagen)

die entscheidung des richters ist eigentlich ganz logisch. betrachte einen kurzen augenblick deinen sohn chris mal nicht als deinen sohn, sondern ausschließlich als die person, die zusammen mit gü dein auto zu schrott gefahren hat. wer ist schuld? antwort: beide. also hast du gegen beide einen anspruch auf erstattung deines schadens. der richter hat festgestellt, dass dieser schaden jedoch nur mit 112.000 ats zu ersetzen ist(warum, weiß ich nicht. vielleicht war das auto weniger wert als geschätzt, vielleicht trifft dich ein mitverschulden, vielleicht …).
in deutschland würden die beiden gesamtschuldnerisch für den entstandenen schaden haften. ich nehme an, in österreich ist dies genauso. du kannst also von jedem der beiden schuldigen, also auch von deinem sohn verlangen, dir diesen schaden zu ersetzen. dies hast du auch getan, du hast dich an gü gewandt.
der braucht aber als gesamtschuldner im innenverhältnis zu deinem sohn diesen schaden nur zur hälfte bezahlen, kann also von deinem sohn chris verlangen, die hälfte dieses schadens zu ersetzen.

Das primäre Problem ist natürlich Geldmangel.
Unsere bis jetzt diskutierte Vorgangsweise wäre, an den
Rechtsanwalt von Gü einen Vorschlag über Ratenzahlungen zu
richten. Aber was ist, wenn dieser abgelehnt wird oder ein für
uns unaktzeptaler Gegenvorschlag unterbreitet wird?
Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird dann sicher ein
Exekutionsverfahren eingeleitet.
Welche Kosten laufen dann wieder an und von wem sind sie zu
tragen?
Da Chris nichts verdient und auch keine Besitztümer
aufzuweisen hat (Bettelstudent) wäre ein solches Verfahren ja
sinnlos.
Wie wäre die weitere Vorgangsweise zur Eintreibung des Geldes.

gü kann natürlich den „executer“ (was für ein schreckliches wort) beauftragen, die schuld bei chris zwangsweise beizutreiben. inwieweit dies erfolgreich sein wird, weiss ich nicht. ich habe allerdings gehört, dass die gerichtsvollzieher in österreich wesentlich weniger zimperlich beim beitreiben sind als in deutschland.

Besteht die Möglichkeit, dass ich zur Zahlung dieses Betrages
verurteilt werde? Muß ich für meinen Sohn haften, obwohl er
volljährig ist?

kann ich mir nicht vorstellen. in deutschland wärst du es jedenfalls nicht. ob du dich moralisch verpflichtet fühlst, deinem sohn die „blamage“ eines „offenbarungseides“ abzunehmen und für ihn zu zahlen, ist eine andere frage.

vielleicht hast du aber mit deinem sohn chris noch ein hühnchen zu rupfen, und er schuldet dir aus dieser (oder einer anderen)sache noch geld? dann würde ich mich schnellstens mit ihm zusammensetzen und beratschlagen, wie du vor anderen gläubigern deines sohnes als erstes zu deinem geld kommst. z.b. könnte er dir den pfändbaren anteil seines derzeitigen und zukünftigen arbeitslohnes abtreten zur begleichung deiner schulden. andere gläubiger wären dann mit einer pfändung dieses lohnes immer nachrangig dran und sähen erstmals nichts. wenn man dann mit ihnen redet, ob und wie sie einen teilbetrag ihrer forderung bekommen, sind sie vielleicht einsichtsvoller.

es muss allerdings schon weit in diesem streit gekommen seid, dass sich dein sohn, gü und du vor dem gericht fetzt. zumindest die gericthskosten hätte man sich sparen sollen.

viele grüße
gunnar

Hallo Gunnar

die entscheidung des richters ist eigentlich ganz logisch.
betrachte einen kurzen augenblick deinen sohn chris mal nicht
als deinen sohn, sondern ausschließlich als die person, die
zusammen mit gü dein auto zu schrott gefahren hat. wer ist
schuld? antwort: beide. also hast du gegen beide einen
anspruch auf erstattung deines schadens. der richter hat
festgestellt, dass dieser schaden jedoch nur mit 112.000 ats
zu ersetzen ist

Das ist so nicht ganz richtig. Die Schadenssumme von ATS 170.000,-- wurde von allen Parteien anerkannt.Ich weiß, dass ich das Recht gehabt hätte, beide auf die ganze Summe zu klagen und das wäre mir auch zugesprochen worden. Der nächste Schritt wäre ein neuerliches Verfahren zur Verschuldensfrage gewesen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wurde die Klage mit 66% verschulden bei Gü und 33% verschulden bei Chris ( aussergerichtlicher Vergleich ) eingereicht. Nicht als Prozent, sondern als Geldwert.
Diesem Anspruch wurde auch stattgegeben. Nur war im Urteil keine prozentmäßige Schuldensfrage aufgeführt. Das war der Knackpunkt für den gegnerischen Anwalt (insgesamt der dritte, da zwei schon vorher aufgaben).

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dass ich meinen Sohn klage unter Berufung auf das Ersturteil.
Aber ICH WILL NICHT MEHR. Bei dieser ganzen Sache verdienen nur mehr die Anwälte. Deshalb ist auch die Berufung des 2. Urteils unter anderem auch abgelehnt worden, da die Gesamtanwaltskosten schon höher sind als der Streitwert.

vielleicht hast du aber mit deinem sohn chris noch ein hühnchen zu rupfen.

Mit meinem Sohn habe ich ein relativ gutes Verhältnis (Generationsprobleme wird es immer geben, oder??), Hühnchen rupfen: dafür ist das ganze schon zu lange her. Ich bin irrsinnig froh, dass die überhaupt noch leben und es grenzt an ein kleines Wunder, dass niemand dabei verletzt wurde.

es muss allerdings schon weit in diesem streit gekommen seid,
dass sich dein sohn, gü und du vor dem gericht fetzt.
zumindest die gericthskosten hätte man sich sparen sollen.

Das wollte ich ja, deshalb auch bereits die Aufteilung bei der Einreichung der ersten Klage.
und der Streit ist nicht zwischen Gü, Chris und mir, sondern zwischen
*tiefatemhol*
*baldriantropfensuche*

Gü´s Mutter und mir,
diese hat die ganzen Verfahren in Wege geleitet.
Auch das allererste Schreiben über Ihren Rechtsanwalt kam von Ihr
(krass ausgedrückt: nimm 30.000,-- / friss und stirb)

viele grüße und recht schönen Dank
helmut

Hallo helmut,

Diesem Anspruch wurde auch stattgegeben. Nur war im Urteil
keine prozentmäßige Schuldensfrage aufgeführt. Das war der
Knackpunkt für den gegnerischen Anwalt (insgesamt der dritte,
da zwei schon vorher aufgaben).

also für die gegnerische seite doch so, wie ich es geschrieben hatte?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dass ich meinen Sohn
klage unter Berufung auf das Ersturteil.
Aber ICH WILL NICHT MEHR. Bei dieser ganzen Sache
verdienen nur mehr die Anwälte. Deshalb ist auch die Berufung
des 2. Urteils unter anderem auch abgelehnt worden, da die
Gesamtanwaltskosten schon höher sind als der Streitwert.

na,na wieso denn immer gleich klagen.

vielleicht hast du aber mit deinem sohn chris noch ein hühnchen zu rupfen.

entschuldige, hier hast du meine ironie nicht verstanden. ich meine, es ist natürlich, dass du damals sauer bist, aber wie du unten schon schreibst,

Mit meinem Sohn habe ich ein relativ gutes Verhältnis
(Generationsprobleme wird es immer geben, oder??), Hühnchen
rupfen: dafür ist das ganze schon zu lange her. Ich bin
irrsinnig froh, dass die überhaupt noch leben und es grenzt an
ein kleines Wunder, dass niemand dabei verletzt wurde.

aber dass jetzt dein sohn auch noch verklagt wird, obwohl du ja auf einem teil deines schadens sitzen bleibst und den teil des schadens, den dein sohn eigentlich tragen müsste, ihm schenkst, geht ja wohl den gü nichts an.

zumindest die gericthskosten hätte man sich sparen sollen.

aber nachdem der titel gegen deinen sohn bereits vorliegt, zur zeit bei ihm aber nichts zu holen ist und - jetzt komm ich wieder auf meine ironie von oben -
dann kannst du wenigstens dafür sorgen, dass herr gü noch lange nichts von deinem sohn bekommt (voraussetzung ist, dass dein sohn mitspielt):

du lässt dir von ihm den pfändbaren anteil seines arbeitslohnes abtreten (für den schaden, den er verursacht hat). wenn dein sohn einverstanden ist, brauchst du hierfür weder klage noch rechtsanwalt. das ist ein ganz normaler handel zwischen euch beiden. und jedesmal, wenn sein arbeitslohn gepfändet wird, präsentierst du die abtretung und sagst wie der igel zum hase: „ich bin schon da, zuerst krieg ich den pfändbaren anteil, und erst, wenn der befriedigt ist, bist du - gü - dran.“
natürlich entstehen dir - bis dein anspruch befriedigt ist, auch noch verzugszinsen, also dauert es noch länger, bis gü aus seinem titel etwas holen kann. vielleicht lässt er sich unter diesen umständen dann eher auf einen vergleich ein?

krass ausgedrückt: nimm 30.000,-- / friss und stirb
oder warte noch 10 jahre, bis das studium zu ende und sohnemann einen job hat.

viele grüße
gunnar

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