hallo helmut
Hallo, Experten!
Wir haben ein riesiges Problem und ich hoffe auf eure Hilfe.
Vorgeschichte:
Vor über 2 Jahren (1999) unternahmen mein Sohn (im weiteren
Chris) und sein Freund (im weiteren Gü, Bj 1983), der damals
noch keinen Führerschein besaß, eine Spritztour mit meinem
Wagen. Chris ließ Gü auch mal damit fahren. Ergebnis:
Totalschaden ATS 170.000,–.
Da Gü zu wenig zahlen wollte, kam es zu Gerichtsverhandlungen.
Nach 1 ½ Jahren wurde Gü verurteilt, ATS 112.200 (=66%) an
mich zu zahlen. Und hat auch gezahlt.
Gegenklage Gü an Chris: Rückzahlung von ATS 27.200
(=Unterschied 66% bzw. 50% Teilschuld). Vom Gericht
stattgegeben, Berufung abgelehnt.
Jetzt zu zahlen von Chris: in Summe ca. ATS 58.000,–
(Rückzahlung, Anwaltskosten – eigener und gegnerischer,
Zinsen)
Ich weiß, dass es uns nicht erspart bleiben wird, dieses Geld
zu zahlen, aber ich hätte dazu einige Fragen, die mein
Rechtsanwalt nicht beantworten wollte. (Kommentare: natürlich
kann man auch zum Zahlen verurteilt werden, wenn man nichts
verdient; es wird euch nichts anderes übrigbleiben, als zu
zahlen; wie? kann ich nichts dazu sagen)
die entscheidung des richters ist eigentlich ganz logisch. betrachte einen kurzen augenblick deinen sohn chris mal nicht als deinen sohn, sondern ausschließlich als die person, die zusammen mit gü dein auto zu schrott gefahren hat. wer ist schuld? antwort: beide. also hast du gegen beide einen anspruch auf erstattung deines schadens. der richter hat festgestellt, dass dieser schaden jedoch nur mit 112.000 ats zu ersetzen ist(warum, weiß ich nicht. vielleicht war das auto weniger wert als geschätzt, vielleicht trifft dich ein mitverschulden, vielleicht …).
in deutschland würden die beiden gesamtschuldnerisch für den entstandenen schaden haften. ich nehme an, in österreich ist dies genauso. du kannst also von jedem der beiden schuldigen, also auch von deinem sohn verlangen, dir diesen schaden zu ersetzen. dies hast du auch getan, du hast dich an gü gewandt.
der braucht aber als gesamtschuldner im innenverhältnis zu deinem sohn diesen schaden nur zur hälfte bezahlen, kann also von deinem sohn chris verlangen, die hälfte dieses schadens zu ersetzen.
Das primäre Problem ist natürlich Geldmangel.
Unsere bis jetzt diskutierte Vorgangsweise wäre, an den
Rechtsanwalt von Gü einen Vorschlag über Ratenzahlungen zu
richten. Aber was ist, wenn dieser abgelehnt wird oder ein für
uns unaktzeptaler Gegenvorschlag unterbreitet wird?
Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird dann sicher ein
Exekutionsverfahren eingeleitet.
Welche Kosten laufen dann wieder an und von wem sind sie zu
tragen?
Da Chris nichts verdient und auch keine Besitztümer
aufzuweisen hat (Bettelstudent) wäre ein solches Verfahren ja
sinnlos.
Wie wäre die weitere Vorgangsweise zur Eintreibung des Geldes.
gü kann natürlich den „executer“ (was für ein schreckliches wort) beauftragen, die schuld bei chris zwangsweise beizutreiben. inwieweit dies erfolgreich sein wird, weiss ich nicht. ich habe allerdings gehört, dass die gerichtsvollzieher in österreich wesentlich weniger zimperlich beim beitreiben sind als in deutschland.
Besteht die Möglichkeit, dass ich zur Zahlung dieses Betrages
verurteilt werde? Muß ich für meinen Sohn haften, obwohl er
volljährig ist?
kann ich mir nicht vorstellen. in deutschland wärst du es jedenfalls nicht. ob du dich moralisch verpflichtet fühlst, deinem sohn die „blamage“ eines „offenbarungseides“ abzunehmen und für ihn zu zahlen, ist eine andere frage.
vielleicht hast du aber mit deinem sohn chris noch ein hühnchen zu rupfen, und er schuldet dir aus dieser (oder einer anderen)sache noch geld? dann würde ich mich schnellstens mit ihm zusammensetzen und beratschlagen, wie du vor anderen gläubigern deines sohnes als erstes zu deinem geld kommst. z.b. könnte er dir den pfändbaren anteil seines derzeitigen und zukünftigen arbeitslohnes abtreten zur begleichung deiner schulden. andere gläubiger wären dann mit einer pfändung dieses lohnes immer nachrangig dran und sähen erstmals nichts. wenn man dann mit ihnen redet, ob und wie sie einen teilbetrag ihrer forderung bekommen, sind sie vielleicht einsichtsvoller.
es muss allerdings schon weit in diesem streit gekommen seid, dass sich dein sohn, gü und du vor dem gericht fetzt. zumindest die gericthskosten hätte man sich sparen sollen.
viele grüße
gunnar