Ein Bekannter von mir hat folgedes Problem: Er hat sich 13 qm Fliesen bestellt und mit dem Handwerker mündlich verabredet, daß die Lieferung komplett so um die 2000 (O-Ton: „Um die 2 Mille“) kosten soll.
Als nun die Rechnung kam, war sie über 2300 Euro ausgestellt. Auf Nachfrage sagte der Händler dann, er habe seinen Computer bereits auf Euro umgestellt und würde eigentlich nur noch in Euro denken.
Ist das rechtens? Noch haben wir schließlich die D-Mark als offizielles Zahlungsmittel und wenn jemand 2000 ohne jegliche Angabe von Währung sagt denkt doch jeder an 2000 DM.
Und wie sieht die Lage überhaupt hinsichtlich der mündlichen Vereinbarung aus? Ist die bindend?
Ein Bekannter von mir hat folgedes Problem: Er hat sich 13 qm
Fliesen bestellt und mit dem Handwerker mündlich verabredet,
daß die Lieferung komplett so um die 2000 (O-Ton: „Um die 2
Mille“) kosten soll.
Als nun die Rechnung kam, war sie über 2300 Euro ausgestellt.
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber, ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine unzulässige Handlung handelt. Mindestens, wenn der Handwerker angeblich nun nur noch in Euro rechnet, hätte er den Käufer hinweisen müssen. Ich würde den Vertrag wegen arglistige Täuschung anfechten und — die zuständige Handwerkskammer informieren - die den Wert der Fliesen dann sogar prüft.
Auf Nachfrage sagte der Händler dann, er habe seinen Computer
bereits auf Euro umgestellt und würde eigentlich nur noch in
Euro denken.
Ist das rechtens? Noch haben wir schließlich die D-Mark als
offizielles Zahlungsmittel und wenn jemand 2000 ohne jegliche
Angabe von Währung sagt denkt doch jeder an 2000 DM.
Und wie sieht die Lage überhaupt hinsichtlich der mündlichen
Vereinbarung aus? Ist die bindend?
Ist die Vereinbarung auf Euro, wäre sie verbindlich. Ging der Käufer jedoch davon aus, dass es sich um DM handelt und wurde er nicht ausdrücklich hingewiesen, dass es sich um Euro-Preise handelt, würde ich den Vertrag nur in Höhe von DM als korrekt ansehen. Wie war die Preisauszeichnung, stand DM oder EUR da ?
Ist die Vereinbarung auf Euro, wäre sie verbindlich. Ging der
Käufer jedoch davon aus, dass es sich um DM handelt und wurde
er nicht ausdrücklich hingewiesen, dass es sich um Euro-Preise
handelt, würde ich den Vertrag nur in Höhe von DM als korrekt
ansehen. Wie war die Preisauszeichnung, stand DM oder EUR da
Der Preis ist in Euro ausgezeichnet, der entsprechende DM-Wert wird auch angegeben.
Stimmt, daß habe ich nicht bedacht. Ich habe ja selber nichts damit zu tun, aber laut Angabe wurde über die Währung überhaupt nicht gesprochen.
Aber eigentlich werden Rechnungen doch noch immer hauptsächlich in DM ausgestellt, unter Angabe des Euro-Wertes?
Gruß,
Roland
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ich sehe hier ein grosses Problem. Wenn die Ware sowohl in DM wie in EUR ausgezeichnet war, liegt es wohl am Käufer, also in dessen Verschulden, wenn er trotz der Preisauszeichnung in beiden Währungen glaubt mit DM zu kaufen. Letztlich ist zum Umrechnungskurs der EUR entsprechend hoch. Bei 15 EUR müsste ja dann mindestens DM 29,34 angegeben sein (z.B.) Also musste der Käufer doch erkennen, wie hoch die Ware kommt. Auch scheint es mir deshalb unlogisch, wenn er eine höhere Rechnung wegen des EUR erhält, denn normalerweise muss die EURO-Rechnung geringer ausfallen als die Abrechnung in DM.
Gruss Günter
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Ein Bekannter von mir hat folgedes Problem: Er hat sich 13 qm
Fliesen bestellt
Hi,
was steht denn auf dem Bestellschein? Oder hat er mündlich bestellt? -
Dann ist der Vertrag anfechtbar wegen Inhaltsirrtum. Nichtig.
Das kann man einfach erklären.
Jetzt kommt die Schadensersatzforderung des Händlers. Und da muss der beweisen, dass über Euro gesprochen wurde. Wenn er das nicht kann, sein Pech.
ich sehe hier ein grosses Problem. Wenn die Ware sowohl in DM
wie in EUR ausgezeichnet war, liegt es wohl am Käufer, also in
dessen Verschulden, wenn er trotz der Preisauszeichnung in
beiden Währungen glaubt mit DM zu kaufen. Letztlich ist zum
Umrechnungskurs der EUR entsprechend hoch. Bei 15 EUR müsste
ja dann mindestens DM 29,34 angegeben sein (z.B.) Also musste
der Käufer doch erkennen, wie hoch die Ware kommt. Auch
scheint es mir deshalb unlogisch, wenn er eine höhere Rechnung
wegen des EUR erhält, denn normalerweise muss die
EURO-Rechnung geringer ausfallen als die Abrechnung in DM.
Gruss Günter
Hallo Günter!
Da habe ich wohl Deine rage falsch verstanden. Also nochmal. Soweit ich weiß, wie´s gelaufen ist war mein Bekannter nicht im Laden, sondern der Handwerker bei ihm. Nach Auswahl der Kacheln haben sie sich dann scheinbar mündlich auf einen Gesamtpreis von um die 2000 geeinigt und dabei ist mein Bekannter von DM ausgegangen und der Händler von Euro.
Was die Auszeichnung anging habe ich gedacht, Du meinst die Rechnung. Auf der war dann hinterher der Preis in Euro und in DM angegeben.
was steht denn auf dem Bestellschein? Oder hat er mündlich
bestellt? -
Dann ist der Vertrag anfechtbar wegen Inhaltsirrtum. Nichtig.
Das kann man einfach erklären.
Jetzt kommt die Schadensersatzforderung des Händlers. Und da
muss der beweisen, dass über Euro gesprochen wurde. Wenn er
das nicht kann, sein Pech.
gruss
wl
Hi!
Soweit ich weiss ist die Bestellung nur mündlich gewesen, sonst wäre das Problem wahrscheinlich gar nicht erst aufgekommen.
Nein, ich habe wohl falsch gefragt. Aber unter den Vorzeichen wird es schwierig. Hat Dein Bekannter hingewiesen, was eine Fliese kosten darf ? Vielleicht kann man hieraus ableiten, was besprochen wurde und was der Wille Deines Bekannten gewesne ist. Es kann ja sein, dass der Bekannte erklärt hat, er wolle keine Fliesen über 30 DM. Dann wäre die Erklärung klar und der Handwerker kann sich dann nicht darauf berufen, dass er nur in EUR rechnet. Er hätte nach meinem Rechtsempfinden dann hinweisen müssen, dass er nicht mit DM-Preisen handelt und von 3ß EUR ausgeht, was die Rechnung in DM verdoppelt. Oder hätte hinweisen müssen, dass alle Preise in EUR sind. Empfehle aber Information bei Verbraucherzentrale
Gruss Günter
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