ein Versand, der seine Ware über das Internet anbietet, hat ohne meine Einwilligung eine Bonitätsprüfung eingeleitet. Welche rechtliche Grundlage hierfür gibt es (die Lieferung war als Nachnahme-Sendung vereinbart worden) und was genau umfaßt sie? Hat der Versand mit diesem Vorgehen gegen geltendes Recht (Datenschutzbestimmungen?) verstoßen?
es kommt darauf an, wie diese Bonitätsprüfung aussieht. Schufa-Anfrage, Auskunftei oder einen schwerbewaffneten Detektiv vor die Haustüre gesetzt? Nach meinen Erfahrungen bringt Meckern beim Landesdatenschutzbeauftragten nur dann was, wenn dabei Dir ein direkter oder indirekter Schaden entstand/entsteht. Ich habe mich vor langer Zeit mal mit einer Firma Q. auf F. angelegt und bin denen auf diesem Weg auf die Zehen gestiegen.
Um es kurz zu schildern. Eine Bestellung per Rechnung (!) über rund 120 DM wurde abgelehnt. Spöttisch habe ich eine Grundschuld über diese Kaufpreissumme als Sicherheit angeboten, denn soviel „hätte ich gerade noch frei“. Mit Hilfe der Behörde habe ich dann durchgesetzt, daß meine Adresse dauerhaft aus dem Werbecomputer gelöscht wurde. Naja, ab und zu bekomme ich doch noch Papierabfall. Meinen örtlichen Entsorger freuts, denn die Altpapierpreise sind derzeit recht hoch. In jedem Fall ist diese Firma bei mir endgültig rausgeflogen.
Also, kurz und bündig. Meckern bringt nicht viel, einzig Acht und Bann und nix mehr dort kaufen. Auch andere Firmen sind scharf auf Dein Bestes - Dein Geld.
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bei uns in der Firma ist es üblich, bei jedem Neukunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Das geht in Ö ziemlich problemlos über den Kreditschutzverband.
falls es jemanden interessiert, sind kurze Firmeninformationen auch ohne Mitgliedschaft online abrufbar: http://www.ksv.at/cgi-bin/ksv_engine?page=ksvhome:in…
Bis jetzt hat sich noch niemand darüber beschwert. Es ist eine ganz normale Geschäftsgebahrung und wird von den verschiedenen Kammern (Handelskammern usw.) auch dringend empfohlen.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass z.B. Versandhäuser auf diese Methode zurückgreifen, um sich unnötige Kosten zu ersparen.
Die Statistik besagt nämlich, dass die Privatkonkurse stark im Steigen sind und die Zahlungsmoral sehr bedenklich wird.
Betreffs Datenschutz gibt es strenge Auflagen
schöne Grüße
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Q. in F.
Bei mir ist es tatsächlich auch die Firma Q. in F. Was mich an der Sache besonders stört: es ging in diesem Fall ja gar nicht um eine Bestellung auf Rechnung. Für den Fall, denke ich mal, ist das so, daß der Kunde ohnehin (aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?) implizit sein Einverständnis für solche Überprüfungen erteilt. Unverschämt finde ich diese „Regelanfrage“ über Kunden, die die Ware bei Erhalt bar bezahlen. Ich frage deshalb noch mal: wie sieht das denn nun rechtlich aus, dürfen sie oder dürfen sie nicht?
ich denke, so geht das nicht. Der Kunde muß durch separate Unterschrift seine Einwilligung erteilen, dass der Verkäufer dessen Personendaten an eine Auskunftei übermitteln darf.
Dazu gehört auch die bloße Anfrage, weil diese nur möglich ist, in dem der Auskunftei Personendaten angegeben werden, um Eintragungen feststellen zu können.
Der BGH hat dies eindeutig festgelegt. Daraufhin wurde die sog. Schufa-Klausel eingeführt, die genau diesen Bestimmungen entsprechen soll.
Thanx!
Besten Dank! Ich habe den Q.'lern in F. gestern eine nicht sonderlich freundliche E-Mail wegen dieser Angelegenheit (und anderen Mißlichkeiten) geschrieben. Jetzt bin ich ziemlich gespannt, ob die sich rühren und wenn ja, was sie dazu zu sagen haben.
zuständig wäre, scharfsinning kombiniert, die Regierung von Mittelfranken, die für den Datenschutz zuständig wäre. Diese Behörde ist in Ansbach. Über http://www.bayern.de findest die Adresse („Regierungsbezirke“, links in der Auswahl). Es schadet gar nicht, wenn da gemeckert wird. Bei Bargeschäften ist nämlich eine solche Prüfung schlicht und ergreifend unzulässig!
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