Paket weg, wer trägt die Kosten?

Hallo

Meine Frau hatte im Sommer Pflanzen bestellt, die im September geliefert werden sollten. Diese wurden Ende September auch geliefert, der Paketdienst hat das Paket angeblich bei uns abgestellt. Wir haben das Paket aber nie bekommen.

Da wir sehr oft tagsüber nicht zu Hause sind, haben wir der Post eine Abstellgenehmigung erteilt, zumal auch unser Hauseingang von der Strasse aus nicht leicht einsehbar ist.

Die Abstellung erfolgte vor zwei Wochen, der Paketbote hatte also keine Benachrichtigung in unseren Postkasten geworfen, ist er dazu nicht verpflichtet?

Die Firma wibt in seinen Lieferbedingungen damit, daß sie das Risiko für den Transport übernimmt. Gilt das auch in diesem Fall?

Die Hausnummernregelung ist bei uns, sagen wir mal, kompliziert (wir wohnen Nummer 2h, die vor 2e und 2f kommt. Wie können wir wissen, ob der Paketbote nicnfach irgendeine Nummer zur Abstellung verwendet hat?

Fragen über Fragen, kann jemand von Euch etwas Licht in dieses Dickicht bringen?
Danke
Thomas

Meine Frau hatte im Sommer Pflanzen bestellt, die im September

geliefert werden sollten. Diese wurden Ende September auch
geliefert, der Paketdienst hat das Paket angeblich bei uns
abgestellt. Wir haben das Paket aber nie bekommen.

Da wir sehr oft tagsüber nicht zu Hause sind, haben wir der
Post eine Abstellgenehmigung erteilt, zumal auch unser
Hauseingang von der Strasse aus nicht leicht einsehbar ist.

Und damit ist der Zusteller eigentlich schon aus dem Schneider. Ihr hab schließlich genehmigt, daß er das Paket abstellt und was danach damit geschieht ist euer Risiko.
Das Paket ist demnach prdnungsgemäß zugestellt.

Die Abstellung erfolgte vor zwei Wochen, der Paketbote hatte
also keine Benachrichtigung in unseren Postkasten geworfen,
ist er dazu nicht verpflichtet?

Nein, denn er hat es ja wunschgemäß geliefert. Wenn du daheim bist bekommst du bei einer Zustellung ja auch keine Benachrichtigung eingeworfen.
Da Paket ist ja zugestellt worden.

Die Firma wibt in seinen Lieferbedingungen damit, daß sie das
Risiko für den Transport übernimmt. Gilt das auch in diesem
Fall?

Für den Trasport ja. aber nicht für den Zeitraum nach Lieferung. Mit der Zustellung endet dies.

Die Hausnummernregelung ist bei uns, sagen wir mal,
kompliziert (wir wohnen Nummer 2h, die vor 2e und 2f kommt.
Wie können wir wissen, ob der Paketbote nicnfach irgendeine
Nummer zur Abstellung verwendet hat?

Zugegebener Maßen, gar nicht. Aber da ist die Beweispflicht bei dir, daß es falsch abgestellt wurde.

mfg ivo

nachgefragt …
Hallo,
ich klemm mich einfach mal an diese Problematik dran:
Bei mir kommt es auch häufig vor, daß ich abends Päckchen vor der Haustüre finde. Entweder stehen sie in der Türzage, oder sie hängen einladend aus dem Briefkasten. Ich hab sogar schon welche auf dem Balkon!!! (wohne im EG) gefunden.
Wenn Nachbarn Sendungen entgegennehmen habe ich manchmal einen Hinweis im Briefkasten, manchmal nicht.

Wenn in solchen Fällen, Sendungen verloren gehen???

Wer trägt dann das Risiko??

Danke + Gruß,

Michael