Vermieter anzeigen?

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Es ist eigentlich recht ruhig hier, nur liegt vor meinem Fenster das „Gemeinschaftszentrum“ mit einem Veranstaltungsraum, welches vom Studentenwerk an Partyfeiernde vermietet wird. Ich habe hier deswegen Donnerstags, Freitags und Samstags regelmäßig Lärm bis ins Morgengrauen.

Die Verwaltung habe ich gebeten, die Mieter doch bitte zumindest darauf hinzuwiesen, daß ab 1 Uhr (Hausordnung: eigentlich schon 23 Uhr) zumindest die Musik leiser zu drehen ist und für Fälle der Zuwiderhandlung z.B. ein adäquates Schlüsselpfand einzubehalten o.ä… Allerdings verdient man mit den Vermietungen offensichtilich ein ordentliches Sümmchen Geld, daher (?) war man dieser Bitte gegenüber nicht sonderlich aufgeschlossen.

Gelegentliche Studentenfeiern fände ich ja noch irgendwie akzeptabel, aber unsere von den studentischen Sozialbeiträgen finanzierten Räumlichkeiten werden ja vor allem an dritte (also z.B. lokale Vereine oder Privatpersonen) vermietet! (Was wahrscheinlich auch schon wieder unzulässig ist)

Jetzt folgende Fragen:

  1. Kann ich anstatt des jeweiligen Mieters auch den Vermieter (also die Verwaltung) irgendwie belangen? Ich möchte nicht unbedingt eine Unterlassung vor Gericht durchsetzen müssen, geschickter wäre es vielleicht (falls möglich) den Vermieter wegen Ruhestörung o.ä. anzeigen zu können, um dann, sobald eingelenkt wird, die Anzeige wieder zurückzuziehen.

  2. Mit Mietminderung habe ich bereits gedroht und habe meine Bankeinzugsermächtigung widerrufen. Trotzdem wird nach schriftlichem Widerspruch noch munter von meinem Bankkonto abgebucht (!). Frage: Könnte ich (theoretisch) sämtliches Geld wieder zurückholen?

  3. Ich habe bei Einzug eine Kaution bezahlt. Kann der Mieter, wenn ich eigenmächtig die Miete kürze, das ausstehende Geld mit der Miete verrechnen?

  4. Ab wann kann der Vermieter, wenn die Miete nicht in voller Höhe bezahlt wird, den Vertrag (fristlos) kündigen? Ist hierzu ein ausstehender Mindest-Gesamtbetrag erforderlich, oder geht da nach Zeit, oder geht das vielleicht überhaupt nicht, wenn man einen Grund (Mietmiderung) schriftlich angegeben hat? Könnte die Verwaltung im (theoretischen) Erstfall direkt mit Räumungsbefehl und Polizei auftauchen, oder müßte sie zuerst versuchen, das ausstehende Geld gerichtlich einzuklagen?

viele Fragen…

Danke schonmal :wink:

Oliver

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Es ist eigentlich recht
ruhig hier, nur liegt vor meinem Fenster das
„Gemeinschaftszentrum“ mit einem Veranstaltungsraum, welches
vom Studentenwerk an Partyfeiernde vermietet wird. Ich habe
hier deswegen Donnerstags, Freitags und Samstags regelmäßig
Lärm bis ins Morgengrauen.

Die Verwaltung habe ich gebeten, die Mieter doch bitte
zumindest darauf hinzuwiesen, daß ab 1 Uhr (Hausordnung:
eigentlich schon 23 Uhr) zumindest die Musik leiser zu drehen
ist und für Fälle der Zuwiderhandlung z.B. ein adäquates
Schlüsselpfand einzubehalten o.ä… Allerdings verdient man
mit den Vermietungen offensichtilich ein ordentliches Sümmchen
Geld, daher (?) war man dieser Bitte gegenüber nicht
sonderlich aufgeschlossen.

Gelegentliche Studentenfeiern fände ich ja noch irgendwie
akzeptabel, aber unsere von den studentischen Sozialbeiträgen
finanzierten Räumlichkeiten werden ja vor allem an dritte
(also z.B. lokale Vereine oder Privatpersonen) vermietet! (Was
wahrscheinlich auch schon wieder unzulässig ist)

Jetzt folgende Fragen:

  1. Kann ich anstatt des jeweiligen Mieters auch den
    Vermieter (also die Verwaltung) irgendwie belangen? Ich
    möchte nicht unbedingt eine Unterlassung vor Gericht
    durchsetzen müssen, geschickter wäre es vielleicht (falls
    möglich) den Vermieter wegen Ruhestörung o.ä. anzeigen
    zu können, um dann, sobald eingelenkt wird, die Anzeige wieder
    zurückzuziehen.

Hallo, Du musst Dich über den Vermieter wegen der Ruhestörung beschweren und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass Ruhe herrscht. Wenn Du direkt vorgehst gegen die Mieter, kann Dir das als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden. Hilft auch das nicht, so mbleibt nur, die Polizei zu rufen.

  1. Mit Mietminderung habe ich bereits gedroht und habe meine
    Bankeinzugsermächtigung widerrufen. Trotzdem wird nach
    schriftlichem Widerspruch noch munter von meinem Bankkonto
    abgebucht (!). Frage: Könnte ich (theoretisch) sämtliches Geld
    wieder zurückholen?

Nein, eine Ruhestörung muss so gravierend sein, dass diese Maßnahme ergriffen werden kann. Erheblicher Lärm durch lautstarke Musik oder durch Veranstaltungen kann bis zu 50 % der Kaltmiete zur Mietminderung führen. Entscheidend ist, dass Du, bevor alles geklärt ist, jetzt zuerst einmal die Mietminderung nochmals schriftlich erklärst, unter Hinweis, dass sämtliche Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung einer auch höher wie angekündigt zu verrechnenden Mietminderung.

  1. Ich habe bei Einzug eine Kaution bezahlt. Kann der Mieter,
    wenn ich eigenmächtig die Miete kürze, das ausstehende Geld
    mit der Miete verrechnen?

Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist , ja

  1. Ab wann kann der Vermieter, wenn die Miete nicht in voller
    Höhe bezahlt wird, den Vertrag (fristlos) kündigen? Ist hierzu
    ein ausstehender Mindest-Gesamtbetrag erforderlich, oder geht
    da nach Zeit, oder geht das vielleicht überhaupt nicht, wenn
    man einen Grund (Mietmiderung) schriftlich angegeben hat?
    Könnte die Verwaltung im (theoretischen) Erstfall direkt mit
    Räumungsbefehl und Polizei auftauchen, oder müßte sie zuerst
    versuchen, das ausstehende Geld gerichtlich einzuklagen?

Im Normalfall sind es zwei Monatsmieten. Für Wohnungen, die von der Wohnungsvermittlung der Studenten vermietet wird, kann es diverse Unterschiede geben. Bitte prüfen, ob sich die im Studentenwohnheim und von der Wohnungsvermietung der Uni angemieteten Studentenräume besondere Vertragsvereinbarungen enthalten.

Gruss Günter

hI!

Gelegentliche Studentenfeiern fände ich ja noch irgendwie
akzeptabel, aber unsere von den studentischen Sozialbeiträgen
finanzierten Räumlichkeiten werden ja vor allem an dritte
(also z.B. lokale Vereine oder Privatpersonen) vermietet! (Was
wahrscheinlich auch schon wieder unzulässig ist)

Meines Wissens (ich gehe davon aus, dasz das Studentenwerk der Betreiber der Wohnheime ist) werden die Raeume nicht von den Studenten finanziert, sondern in Wirklichkeit andersherum. Du also Student wirst unterstuetzt - so geunstig wie in nem Wohnheim kann man selten wohnen (ich spreche nur aus _meinen_ Erfahrungen).
Desweiteren steht m.W. in jedem Wohnheimmietvertrag ein Satz der Art „Mit studentischem Leben muss gerechnet werden.“ Naja, und da gehören doch Wochenendparties dazu, gell!?
Ich verstehe also dein Problem nicht - niemand zwingt dich, in nem Wohnheim zu leben. Ich wette, du findest bestimmt auch an deinem Studienort ne Wohnung - nur sicher nicht so guenstig wie ein Wohnheim.

Gruezse,
der Eidechsenlord

Hallo Günther!

schonmal recht herzlichen Dank für Deine Auskünfte!

Hallo, Du musst Dich über den Vermieter wegen der Ruhestörung
beschweren und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass Ruhe
herrscht.

Habe ich. Aber die Frage ist eben nun: Was tun, wen er dieser Aufforderung nicht nachkommt?

Wenn Du direkt vorgehst gegen die Mieter, kann Dir
das als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden.

Ne, ich für meinen Teil bleib lieber „sauber“ :wink:

Hilft auch das nicht, so mbleibt nur, die Polizei zu rufen.

Klar, gestern akm auch die Polizei (nicht durch mich gerufen), die Leute sind dann halt raus und haben draußen Lärm gemacht (iesesmal: ein paar Fensterscheiben zerdeppert…), was im Endeffekt noch lauter war. Außerdem, zwei, derimal die Woche die Polizei rufen… nur weil die Verwaltung nicht acht gibt, an wen sie vermietet und an wen nicht.

Nein, eine Ruhestörung muss so gravierend sein, dass diese
Maßnahme ergriffen werden kann. Erheblicher Lärm durch
lautstarke Musik oder durch Veranstaltungen kann bis zu 50 %
der Kaltmiete zur Mietminderung führen.

50%? Wow. Die oberen Stockwerke des Hauses werden gerade umgebaut, so richtig mit Wänden und Fenster herausreißen, neue Elektro- und Wasserinstallation, d.h. auch tagsüber Lärm nonstop. Andererseits muß natürlich irgendwann renoviert werden. Trotzdem, ist das auch ein Grund zur Mietminderung? Immerhin ist es so laut, daß ich Tagsüber das Zimmer nicht nutzen kann und in die Bibliothek ausweichen muß zum Lernen.
Laut Mietvertrag wird Lärm durch Umbauarbeiten durch verlängerte Wohnzeit ausgeglichen, was mir relativ wenig bringt, da ich die Maximalwohnzeit ohnehin nicht ausschöpfen werde.

dass Du, bevor alles geklärt ist, jetzt zuerst einmal die
Mietminderung nochmals schriftlich erklärst, unter Hinweis,
dass sämtliche Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt stehen,
insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung einer auch
höher wie angekündigt zu verrechnenden Mietminderung.

Das werde ich so machen. Ist das soherum besser, als gleich weniger Miete zu zahlen?

  1. Ich habe bei Einzug eine Kaution bezahlt. Kann der Mieter,
    wenn ich eigenmächtig die Miete kürze, das ausstehende Geld
    mit der Miete verrechnen?

Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist , ja

Es gab da aber irgendwas, was nicht mit der Kaution verrechnet werden darf… was war das denn nochmal?

schonmal Danke,

Oliver

Hallo Günther!

schonmal recht herzlichen Dank für Deine Auskünfte!

Hallo, Du musst Dich über den Vermieter wegen der Ruhestörung
beschweren und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass Ruhe
herrscht.

Habe ich. Aber die Frage ist eben nun: Was tun, wen er dieser
Aufforderung nicht nachkommt?

Dann kommt die berühmte Mietminderung als Zwnagsmittel - sollte jedoch nur als äusserstes Mittel eingesetzt werden.

Wenn Du direkt vorgehst gegen die Mieter, kann Dir
das als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden.

Ne, ich für meinen Teil bleib lieber „sauber“ :wink:

Hilft auch das nicht, so mbleibt nur, die Polizei zu rufen.

Klar, gestern akm auch die Polizei (nicht durch mich gerufen),
die Leute sind dann halt raus und haben draußen Lärm gemacht
(iesesmal: ein paar Fensterscheiben zerdeppert…), was im
Endeffekt noch lauter war. Außerdem, zwei, derimal die Woche
die Polizei rufen… nur weil die Verwaltung nicht acht gibt,
an wen sie vermietet und an wen nicht.

Nein, eine Ruhestörung muss so gravierend sein, dass diese
Maßnahme ergriffen werden kann. Erheblicher Lärm durch
lautstarke Musik oder durch Veranstaltungen kann bis zu 50 %
der Kaltmiete zur Mietminderung führen.

50%? Wow. Die oberen Stockwerke des Hauses werden gerade
umgebaut, so richtig mit Wänden und Fenster herausreißen, neue
Elektro- und Wasserinstallation, d.h. auch tagsüber Lärm
nonstop. Andererseits muß natürlich irgendwann renoviert
werden. Trotzdem, ist das auch ein Grund zur Mietminderung?
Immerhin ist es so laut, daß ich Tagsüber das Zimmer nicht
nutzen kann und in die Bibliothek ausweichen muß zum Lernen.
Laut Mietvertrag wird Lärm durch Umbauarbeiten durch
verlängerte Wohnzeit ausgeglichen, was mir relativ wenig
bringt, da ich die Maximalwohnzeit ohnehin nicht ausschöpfen
werde.

dass Du, bevor alles geklärt ist, jetzt zuerst einmal die
Mietminderung nochmals schriftlich erklärst, unter Hinweis,
dass sämtliche Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt stehen,
insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung einer auch
höher wie angekündigt zu verrechnenden Mietminderung.

Das werde ich so machen. Ist das soherum besser, als gleich
weniger Miete zu zahlen?

  1. Ich habe bei Einzug eine Kaution bezahlt. Kann der Mieter,
    wenn ich eigenmächtig die Miete kürze, das ausstehende Geld
    mit der Miete verrechnen?

Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist , ja

Es gab da aber irgendwas, was nicht mit der Kaution
verrechnet werden darf… was war das denn nochmal?

Dies ist die laufende Miete. Wenn jemand in Mietrückstand gerät, besteht kein Anspruch, wenn das Mietverhältnis fortgesetzt wird, sich aus der Kaution zu bedienen. Der Mieter kann im übrigen auch nicht verlangen, dass der Vermieter die kaution zum Ausgliech von Mietrückständen einsetzt. Endet das Mietverhältnis jedoch, kann der Vermieter mit der Kaution Mietrückstände selbstverständlich aufrechnen. So ist die Rechtslage, die Praxis sieht oft nicht so aus, wenn sie zwei einig sind.

Gruss Günter

Aufsichtsrat Studentenwerk
Moin Moin,

alles viel zu kompliziert. Anschreiben an den Aufsichtsrat des Studentenwerkes - hier sitzen 50% Studenten mit dabei - und den Vorfall / die Vorfälle darstellen.

Durchschrift an das Kultusministerium Abteilung Studentenwerk. Dauert genau zwei Wochen und man hat Ruhe. Studentenwerke sind eine Sozialeinrichtung des Landes und keine Unternehmungen. Geldeinnahmen aus Vermietung von Partyräumen an Dritte sind nach geltendem Recht nicht zulässig.

Christian