Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Es ist eigentlich recht ruhig hier, nur liegt vor meinem Fenster das „Gemeinschaftszentrum“ mit einem Veranstaltungsraum, welches vom Studentenwerk an Partyfeiernde vermietet wird. Ich habe hier deswegen Donnerstags, Freitags und Samstags regelmäßig Lärm bis ins Morgengrauen.
Die Verwaltung habe ich gebeten, die Mieter doch bitte zumindest darauf hinzuwiesen, daß ab 1 Uhr (Hausordnung: eigentlich schon 23 Uhr) zumindest die Musik leiser zu drehen ist und für Fälle der Zuwiderhandlung z.B. ein adäquates Schlüsselpfand einzubehalten o.ä… Allerdings verdient man mit den Vermietungen offensichtilich ein ordentliches Sümmchen Geld, daher (?) war man dieser Bitte gegenüber nicht sonderlich aufgeschlossen.
Gelegentliche Studentenfeiern fände ich ja noch irgendwie akzeptabel, aber unsere von den studentischen Sozialbeiträgen finanzierten Räumlichkeiten werden ja vor allem an dritte (also z.B. lokale Vereine oder Privatpersonen) vermietet! (Was wahrscheinlich auch schon wieder unzulässig ist)
Jetzt folgende Fragen:
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Kann ich anstatt des jeweiligen Mieters auch den Vermieter (also die Verwaltung) irgendwie belangen? Ich möchte nicht unbedingt eine Unterlassung vor Gericht durchsetzen müssen, geschickter wäre es vielleicht (falls möglich) den Vermieter wegen Ruhestörung o.ä. anzeigen zu können, um dann, sobald eingelenkt wird, die Anzeige wieder zurückzuziehen.
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Mit Mietminderung habe ich bereits gedroht und habe meine Bankeinzugsermächtigung widerrufen. Trotzdem wird nach schriftlichem Widerspruch noch munter von meinem Bankkonto abgebucht (!). Frage: Könnte ich (theoretisch) sämtliches Geld wieder zurückholen?
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Ich habe bei Einzug eine Kaution bezahlt. Kann der Mieter, wenn ich eigenmächtig die Miete kürze, das ausstehende Geld mit der Miete verrechnen?
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Ab wann kann der Vermieter, wenn die Miete nicht in voller Höhe bezahlt wird, den Vertrag (fristlos) kündigen? Ist hierzu ein ausstehender Mindest-Gesamtbetrag erforderlich, oder geht da nach Zeit, oder geht das vielleicht überhaupt nicht, wenn man einen Grund (Mietmiderung) schriftlich angegeben hat? Könnte die Verwaltung im (theoretischen) Erstfall direkt mit Räumungsbefehl und Polizei auftauchen, oder müßte sie zuerst versuchen, das ausstehende Geld gerichtlich einzuklagen?
viele Fragen…
Danke schonmal 
Oliver