Ist das rechtens bzgl. der domainennamen ?

hallo zusammen!
ich moechte mich jetzt hier erst einmal kurz fassen. folgende sachlage:

es gibt die domaine: http://www.firefighter-shop.de
diese seite vertreibt artikel, rund um die feuerwehr.
so weit, so gut !

mein freund hat jetzt die domaine: http://www.firefighter-shop.net erstanden.
dort vertreibt er aehnliche artikel.

die beiden domainen haben miteinander aber nichts zu tuen.

jetzt klagt der rechtsanwalt von *.de, gegen *,net dass doch *.net die seite abgeben soll (muss).
details des briefes (kompletter brief, 6seiten) schicke ich gerne bei interesse zu.

jetz meine frage:

muss mein freund seine domaine .net aufgeben, nur weil der gleiche name .de (schon laenger) exestiert ??

wir sind fuer jeden hinweis dankbar.
bitte gebt uns eine kurze info.
wer moechte, der kann auch gleich den kompletten brief des anwaltes bekommen.

hoffe von euch zu hoeren !

mfg
rendy

Hallo,

sofern die Bezeichnung firefighter als Marke/Warenzeichen beim Patentamt eingetragen ist, bekommt jeder Ärger, der eine gleichlautende Domain betreibt.

Falls also ein Schutzrecht auf den Namen firefighter existiert, empfehle ich dringend, sofort die Segel zu streichen, die Domain abzugeben oder zu löschen. Die einschlägige Rechtsprechung ist inzwischen eindeutig und gefestigt.

Besteht aber kein Schutzrecht, ist die Position der anderen Seite eher wackelig.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

wie ist denn das, wenn man den Domainnamen schon vor dem Zeitpunkt erworben hat, wo die Gegenpartei den Namen hat markenschutzrechtlich schützen lassen? Wenn man jemand nicht leiden kann, so könnte man sonst ja einfach seinen HP-Namen als eigene Marke anmelden, und er muß die Page dann abtreten… Wäre irgendwie auch nicht okay.

Oliver

wie ist denn das, wenn man den Domainnamen schon vor
dem Zeitpunkt erworben hat, wo die Gegenpartei den Namen hat
markenschutzrechtlich schützen lassen? Wenn man jemand nicht
leiden kann, so könnte man sonst ja einfach seinen HP-Namen
als eigene Marke anmelden, und er muß die Page dann
abtreten… Wäre irgendwie auch nicht okay.

Hallo Oliver,

der Zeitpunkt der Schutzrecht-Anmeldung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Es gibt allerdings Ausnahmen: Für einen in weiten Verkehrskreisen eingeführten Begriff erhält man wahrscheinlich kein Warenzeichen und falls doch, hat man Chancen, es auch noch nach Eintragung anzugreifen. Beispiel: Ich weiß zwar nicht, ob w-w-w ein Warenzeichen ist, aber sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich für Dritte keine Chance, diese Bezeichnung schützen zu lassen.

Grundsätzlich kann ich jedem nur empfehlen, nicht auf eine bestimmte Domain zu schielen, sondern stets erst das Schutzrecht eintragen zu lassen. Wenn jemand eine gleich lautende Domain hat, hat er eben Pech gehabt. Man nimmt sie ihm eben weg.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

mal rein interessehalber, wie aufwendig ist es denn, sich solch einen Namen schützen zu lassen? Welche Stelle macht das, müssen besondere Bedingungen erfüllt sein, und wie gestaltet sich das (größenordungsmäßig) vom finanziellen her?

Danke,

Oliver

mal rein interessehalber, wie aufwendig ist es denn, sich
solch einen Namen schützen zu lassen? Welche Stelle macht das,
müssen besondere Bedingungen erfüllt sein, und wie gestaltet
sich das (größenordungsmäßig) vom finanziellen her?

Hallo Oliver,

ein nationales Warenzeichen kostet in der Größenordnung von einigen hundert Mack. Näheres unter http://patentamt.de .
Das Schutzrecht ist allemal billiger als auch nur eine einzige Abmahnung aufgrund eines unzulässig verwendeten fremden Warenzeichens.

Die Anmeldung ist denkbar einfach und an nur wenige Voraussetzungen gebunden. Es darf kein gleichartiges oder zur Verwechselung Anlaß gebendes Warenzeichen vorhanden sein. Bei Wortmarken darf es keine beschreibende Bezeichnung sein und es darf kein Freihaltungsbedürfnis geben, soll heißen, für umgangssprachliche oder in Fachkreisen gängige Ausdrücke gibt es kein Schutzrecht.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

wie ist in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Unterscheidbarkeit nach dem § 18 HGB zu sehen?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

ob und inwieweit eine Parallele zu den Grundsätzen für die Firmierung des §18 HGB zu ziehen ist, weiß ich nicht.

Jedenfalls sind die Anforderungen an ein Warenzeichen hinsichtlich Freihaltungsbedürfnis, Verwechselbarkeit und beschreibender Bezeichnung keineswegs eindeutig. Es gibt genügend einschlägige Streitigkeiten mit dem Patentamt. Außerdem kommt es vor, daß ein schon erteiltes Warenzeichen später von Dritten angefochten wird.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

ich muß dir widersprechen.

sofern die Bezeichnung firefighter als Marke/Warenzeichen beim
Patentamt eingetragen ist, bekommt jeder Ärger, der eine
gleichlautende Domain betreibt.

Firefighter für fuerwehr ist nur die englische Bezeichnung, d.h., die Sache ist beschreibend. Wenn eine Marke vorhanden ist, kann man Löschungsantrag stellen, und die Marke anderweitig verwenden (Verkauf von linken Socken), bis die Marke gelöscht ist.

Falls also ein Schutzrecht auf den Namen firefighter
existiert, empfehle ich dringend, sofort die Segel zu
streichen, die Domain abzugeben oder zu löschen. Die
einschlägige Rechtsprechung ist inzwischen eindeutig und
gefestigt.

Im Prinzip ja, aber Firefighter ist meiner Auffassung nach beschreibend.

Besteht aber kein Schutzrecht, ist die Position der anderen
Seite eher wackelig.

Es existiert dann aber auch Titzelschutz. Da alles absolut identisch ist, ist die Lage wohl ähnlich.

gruss
wl

Grundsätzlich kann ich jedem nur empfehlen, nicht auf eine
bestimmte Domain zu schielen, sondern stets erst das
Schutzrecht eintragen zu lassen. Wenn jemand eine gleich
lautende Domain hat, hat er eben Pech gehabt. Man nimmt sie
ihm eben weg.

Hallo Wolfgang,

auch da ist zu widersprechen. Es gibt Urteile, nach denen die Anmeldung einer Domain schutzrechte begründet. Wird die Domain geschäftlich genutzt. kannst Du hinterher 20 Marken anmelden, die Benutzung wird immer ziehen, und hier spielt dann auch der zeitpunkt der Nutzung/Markenanmeldung eine Rolle.
So, wie Du es schilderst, funktioniert es nicht. (Meiner Meinung nach ist das auch gut so).

gruss
wl

Erst Recherche
Hallo,

Marken sind in Warenklassen eingeteilt (42, glaube ich), und
in jeder dieser Warenklassen kann eine Marke jemanden Anders gehören. Es gibt „Ferrari“-Autos und Ferrari-Faxkarten, wem gehört die Ferrari.de-Domain? - den Faxkaren natürlich :wink:

Du kannst für ca. 550 DM 3 Klassen anmelden, jede weitere kostet 100 DM. Das entbindet Dich nicht von der Recherche, gibt es bereits die gleiche oder eine ähnliche Marke, mußt du mit Löschungsantrag und/oder Unterlassungsklage der Gegenseite rechnen. Vorsicht also. Das Amt veröffentlich zunächts jede Marke, aber im Prinzip ist jederzeit Einspruch möglich, prüfen tut das Amt nicht.

gruss
wl

ein Irrtum …

Marken sind in Warenklassen eingeteilt (42, glaube ich), und
in jeder dieser Warenklassen kann eine Marke jemanden Anders
gehören. Es gibt „Ferrari“-Autos und Ferrari-Faxkarten, wem
gehört die Ferrari.de-Domain? - den Faxkaren natürlich :wink:

ferrari.de gehört jetzt ferrari.
Urteil dazu kenne ich nicht. Vielleicht ist ferrarifax inzwischen pleite.

gruss
wl

… ergänzend möchte ich anmerken, dass, wenn Du eine Marke schützen willst und diese nicht schützenswert ist*, Dir das Patentamt das dann sagt, aber die Kohle für den Eintrag in den beantragten Klassen trotzdem behält.

Schönen Sonntag
Gitte,
die ihren 500 Mark noch immer
hinterhertrauert und es nicht
fassen kann, dass bei Absage
der volle Betrag fällig wird

(*) Wie es ist, wenn sie schon „belegt“ ist, weiß ich nicht.