Hallo,
ich wohne unmittelbar neben einer Firma, die mit Gasflaschen hantiert. Das geht natürlich nicht völlig geräuschlos von statten. Trotzdem würde es mich interessieren, welche Auflagen es für Firmen in Wohngebieten gibt und wo ich so etwas nachlesen kann.
So gibt es z.B. für Gasflaschen Gummimanschetten, damit sie nicht ganz so geräuschvoll aneinander klappern, aber vermutlich ist der Gebrauch nicht Pflicht? Auch das öffnen von Sicherheitsventilen alle 30 Minuten in der Nacht finde ich nicht besonders prickelnd, darf so etwas sein?
Ich habe bereits mehrfach bei der Firma angerufen, eine Zeitlang werden die Flaschen dann wohl anders gelagert, so daß wenigstens Nachts ruhe ist. Nach ca. 6 Monaten ist dann aber wieder alles beim alten.
An wen kann ich mich wenden, um das überprüfen zu lassen?
Vielen Dank
Merit
Wirklich Wohngebiet ?
Hallo,
zunächst einmal solltest Du klären, ob die Gegend wirklich als Wohngebiet ausgewiesen ist oder ob es Mischgebiet ist.
Dann kann man weitersehen …
Gruß
Matthias
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Hallo Matthias,
den Unterschied kenne ich nicht. Es ist wohl so, daß hier im Ort eine Maschinenbaufirma existiert, die jedoch sehr ruhig ist, also nicht das Problem. Diese Firma stellt auch Gase her, dieser Zweig kam viel später dazu. Damals wurden wohl auch die Nachbarn befragt, ob sie einverstanden sind, daß dieser neue Zweig auch im Ort seinen Betrieb errichtet. Natürlich war jeder einverstanden, schließlich ist die Firma Hauptarbeitgeber hier und mit dem verscherzt man es sich nicht.
Ansonsten gibt es im Ort keine Industrie, der Rest ist reines Wohngebiet.
Gruß
Merit
Hallo,
zunächst einmal solltest Du klären, ob die Gegend wirklich als
Wohngebiet ausgewiesen ist oder ob es Mischgebiet ist.Dann kann man weitersehen …
Gruß
Matthias
Hallo Merit,
in reinen Wohngebieten sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die der Versorgung der örtlich ansässigen Bevölkerung dienen, also Läden und regional tätige Handwerker. Ob nun Mischgebiet oder reines Wohngebiet, muß eine ungestörte Nachtruhe möglich sein.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
danke erstmal für die Antwort. Ich habe schon ein bischen rumgesurft und was über Mischgebiete gefunden. Da steht schon etwas von geringfügigen Geräuschen, die man akzeptieren muß. Glaube es waren 45 db. Darunter kann ich mir aber nichts vorstellen, also ich weiß nichts vergleichbares um zu zuordnen wie laut das hier ist.
Eigentlich ist es auch nicht wirklich laut. Tagsüber kann man es überhören. Es ist nur immer der Überraschungseffekt. Wenn nachts so ein Überdruckventil loslegt, sitz ich senkrecht. Darum bin ich auch etwas verunsichert, ob es überhaupt eine echte Lärmbelästigung ist, ein Gesetz gegen Erschrecken gibt es wohl nicht.
Gruß
Merit
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… 45 db A…
Darum bin ich auch etwas verunsichert, ob es überhaupt eine
echte Lärmbelästigung ist, ein Gesetz gegen Erschrecken gibt
es wohl nicht.
Hallo Merit,
oft helfen Grenz- und Meßwerte nicht weiter, sondern nur gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz in vernünftigen Grenzen. Individuell unterschiedlich kann manches Geräusch, das die Anzeige eines Meßgerätes kaum zittern läßt, den letzten Nerv rauben und andere Pegel über den zulässigen Grenzwerten lassen uns selig weiterschlummern.
Vielleicht hilft ein freundlicher Anruf bei der verursachenden Firma weiter, um deren Problembewußtsein zu schärfen.
Gruß
Wolfgang
Pferd von hinten
Moin Moin,
Ihr zäumt das Pferd von hinten auf.
Geht zum Bauordnungsamt und laßt Euch die Einstufung / Einordnung des Gebiets nach Baunutzungsverordnung BauNVO geben. Dann kann man über alles weitere sprechen.
Bin gespannt auf die Antwort des Bauordnungsamtes.
Christian