13. Monatsgehalt nach Kündigung

Hallo!

Mein Arbeitgeber verweigert mir nach meiner Kündigung für Ende Dez. 99 die 2. Hälfte des 13. Monatsgehaltes (als freiwillige Leistung des AG). Alle anderen Mitarbeiter meiner Firma haben diese Zahlung mit dem Novembergehalt bekommen; es kann also nicht an der wirtschaftlichen Situation
meiner Firma liegen.

Mein Arbeitsverhältnis unterliegt keinem Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag selbst ist das Weihnachtsgeld bzw. ein 13. Gehalt nicht erwähnt.

In Verbindung mit der Zusendung meines Arbeitsvertrages wurde mir vor 5 1/2 Jahren die „freiwillige Leistung“ schriftlich bestätigt, daß "bei Vorlage der Voraussetzungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt, aufgeteilt je zur Hälfte, im Juni und November bezahlt wird. "

Die entsprechenden Zahlungen der letzten 5 Jahre im November wurden auf dem Gehaltszettel allerdings als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet.

Bekomme ich nun Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt, aufgeteilt auf zwei Zahlungen?
Steht mir diese Zahlung auch zu, wenn ich Anfang November fristgerecht für Ende Dezember 1999 gekündigt habe?

Danke.

Jürgen Mück

Hallo Jürgen !

Ziemlich schwer zu sagen. Einfach wäre es wenn dein Arbeitgeber tariflich gebunden wäre. Er zahlt wahrscheinlich nicht, weil er wütend auf dich ist. Und trotzdem ich glaube du hättest eine gute Chance zu klagen, zumal du ja das ganze Jahr gearbeitet hast.

Gruß manfred

HI Du
in einigen Tarifgebieten gilt die Regel:
das Weihnachtsgeld darf nur behalten werden, wenn bis März des Folgejahres ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht!!
… und dann zahl mal brutto zurück, was Du netto erhalten hast!
Wenn ich zum Jahresende kündige, erhalte ich kein Weihnachtsgeld!
Bei freiwilligen Leistungen ist die Willigkeit halt manchmal freiwillig. … . und wenn es nicht im Vertrag steht…
Gruß Ayla. die Dich nicht so recht versteht

Hallo Ayla!

HI Du
in einigen Tarifgebieten gilt die Regel:
das Weihnachtsgeld darf nur behalten
werden, wenn bis März des Folgejahres ein
ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht!!

Weißt Du auch, wie das bei Firmen (z.B. Ingenieurbüros) ist, bei denen sich die Verträge nicht nach den Tariffestlegungen richten?

Gruß Ayla. die Dich nicht so recht
versteht

Was meinst Du damit?

Hallo Manfred!

Hast Du eine Idee, wie ich mich da günstig beraten lassen kann? Wenn ich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehe, kostet die Prüfung und Bewertung des Schreibens und meines Arbeitsvertrages 350,-- + MWSt., nur damit ich weiß, was mir zusteht und was nicht.

Gruß, Jürgen

Weißt Du auch, wie das bei Firmen (z.B.
Ingenieurbüros) ist, bei denen sich die
Verträge nicht nach den Tariffestlegungen
richten?

Je nach Grösse des Ingenieurbüros steigt auch deren Selbtbewusstsein :frowning:
Wenn das Weihnachtsgeld in Deinem Vertrag nicht drinsteht (hatte Dich so verstanden) dann sieht es mit der Einforderung dieser „freiwilligen“ Leistung wohl nicht so gut aus. Hast DU schonmal mit Deinem Chef darüber gesprochen??? Vielleicht gibt es ja ganz andere Gründe, Dich bei der „Gabe“ zu vergessen.
Gruß Ayla

Wenn das Weihnachtsgeld in Deinem Vertrag

: nicht drinsteht (hatte Dich so
: verstanden) dann sieht es mit der
: Einforderung dieser „freiwilligen“
: Leistung wohl nicht so gut aus.
Darum geht es ja gerade. Alle anderen haben das Weihnachtsgeld bekommen. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen mein Chef _Ausnahmen_ machen darf.

: Hast DU schonmal mit Deinem Chef darüber
: gesprochen???
Er hat, als ich gekündigt habe, gesagt, daß er nicht zahlen wird. Und er hat es dann auch nicht getan.

: Vielleicht gibt es ja ganz
: andere Gründe, Dich bei der „Gabe“ zu
: vergessen.

Er war und ist schlicht und einfach sauer. Und er entscheidet allein.

hallo jürgen,

also, wenn ihr keinen betriebsrat habt, dann sehe ich auch keine andere möglichkeit, als dich wirklich professionell von einem arbeitsrechtsanwalt beraten zu lassen.

wenn es sich wirklich und arbeitsvertraglich ausdrücklich um ein 13 monatsgehalt handelt, dann würde ich es (bei angemessener höhe) auch durch einen anwalt durchfechten lassen; denn, 13 monatsgehalt ist lohnbestandteil und muss, wie auch der restliche lohn in voller höhe und immer ausbezahlt werden. auf rückzahlung oder kürzung hat der chef keinen anspruch. aber nur dann, wenn es sich eben um ein 13. monatsgehalt handelt und nicht um eine gratifikation (=freiwillige leistung.)

by

charly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]