Hallo!
Mein Arbeitgeber verweigert mir nach meiner Kündigung für Ende Dez. 99 die 2. Hälfte des 13. Monatsgehaltes (als freiwillige Leistung des AG). Alle anderen Mitarbeiter meiner Firma haben diese Zahlung mit dem Novembergehalt bekommen; es kann also nicht an der wirtschaftlichen Situation
meiner Firma liegen.
Mein Arbeitsverhältnis unterliegt keinem Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag selbst ist das Weihnachtsgeld bzw. ein 13. Gehalt nicht erwähnt.
In Verbindung mit der Zusendung meines Arbeitsvertrages wurde mir vor 5 1/2 Jahren die „freiwillige Leistung“ schriftlich bestätigt, daß "bei Vorlage der Voraussetzungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt, aufgeteilt je zur Hälfte, im Juni und November bezahlt wird. "
Die entsprechenden Zahlungen der letzten 5 Jahre im November wurden auf dem Gehaltszettel allerdings als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet.
Bekomme ich nun Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt, aufgeteilt auf zwei Zahlungen?
Steht mir diese Zahlung auch zu, wenn ich Anfang November fristgerecht für Ende Dezember 1999 gekündigt habe?
Danke.
Jürgen Mück