Ich habe zum 30.09 bei meiner alten Firma gekündigt.
Am 03.07 ist eine Gratifikation in Höhe von 0,75 des Monatsgehaltes ausgezahlt worden.
Im Vertrag ist eine Klausel, wonach man zur
Rückzahlung verpflichtet ist, wenn man bis
zum 30.09 aus der Firma ausscheidet.
Ich war aber am 30.09 noch angestellt.
Weiss jemand, ob der Abzug der Gratifikation
rechtens war.
Ich habe zum 30.09 bei meiner alten Firma gekündigt.
Am 03.07 ist eine Gratifikation in Höhe von 0,75 des
Monatsgehaltes ausgezahlt worden.
Im Vertrag ist eine Klausel, wonach man zur
Rückzahlung verpflichtet ist, wenn man bis
zum 30.09 aus der Firma ausscheidet.
Ich war aber am 30.09 noch angestellt.
Weiss jemand, ob der Abzug der Gratifikation
rechtens war.
Danke
Christof.
So wie Du es schilderst, klingt es so, als sei die Rückzahlung korrekt. Besser kann man es aber beurteilen, wenn man den genauen Wortlaut im AV kennt. Schreib den doch bitte einmal nieder.