'rechtliche Auflagen wenn krank geschrieben'

hallo,
was darf eine Person welche von der ARBEIT krank geschrieben (nicht bettgebundene Krankheit)
wurde „arbeitsrechtlich“ nicht tun?

z.B. ein Theatervorstellung besuchen?
im Garten arbeiten?

danke
Friedrich

Hallo Friedrich,

der Sachverhalt wird klarer, wenn man nicht von „krank geschrieben“, sondern von Arbeitsunfähigkeit spricht. Deshalb ist Deine Frage auch je nach Beruf, Erkrankung und „Freizeitbeschäftigung“ unterschiedlich zu beantworten. Ein Schreibtischtäter ist mit gebrochenem Haxen nicht unbedingt arbeitsunfähig, an eine Tätigkeit als z.B. Schornsteinfeger ist aber nicht zu denken. Wenn sich der Schornsteinfeger dann mit seinem Gehgips im Garten zu schaffen macht, ist dagegen bestimmt nichts zu sagen.

Gruß
Wolfgang

Moien!

Das hängt von der Art der Krankschreibung ab!

Prinzipiell darf man alles nicht, was die Genesung verzögern würde. Ausgenommen sind „notwendige“ Arbeiten, wie z. B. Lebensmittel kaufen!

Bernd

Hallo Friedrich,

zu Deiner Frage gibt es eine Vielzahl von Urteilen. Allerdings sind diese immer allgemein gehalten, so das immer im Einzelfall neu entschieden werden muß.

So hat das BAG in seinem Urteil vom 13.11.79 entschieden:
"Während der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern könnte.

BAG Urteil vom 26.8 93:
Ist der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig krank gewesen und trotz Krankheit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen, so kann eine fristlose Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer durch seine anderweitige Tätigkeit die Genesung verzögert und damit den Lohnfortzahlungszeitraum verlängert hat. In krassen Fällen ist eine Abmahnung vorher nicht erforderlich.

Mein persönlicher Rat wäre: Mit Tätigkeiten während der Arbeitsunfähigkeit eher vorsichtig zu sein. Selbst wenn Dein Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass Du die Genesung verzögerst, Probleme gibt das auf alle Fälle.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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hallo Michael,
danke für deine Antwort!
wie ist das konkret:
-darf ich eine Theatervorstellung besuchen?
cu
Friedrich

Hallo Friedrich,

wenn Du denn nicht bettlägrig bist, kann man Dir soziale Kontakte, wie zum Beispiel einen Theaterbesuch, nicht verwehren.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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