Hallo , habe meine Betriebskostenabrechnung für 2000 bekommen und habe festgestellt , daß die Müllabfuhrgebühren nach Quadratmetern abgerechnet werden !! Das heißt ich zahle alleine den gleichen Betrag wie ein Benachbarter Haushalt mit 4 Personen !!Ist dies rechtlich in Ordnung ? Meiner Meinung nach werden diese Gebühren Personenbezogen berechnet ?! Vieleicht kennt jemand vergleichbare Fälle oder Urteile ??
frage bitte zuerst einmal bei der zuständigen Kommune oder dem Landkreis nach, wie hoch die Müllabfuhrkosten sind. Es besteht in jeder Stadt, Gemeinde, Kreis eine sogenannte Satzung für Müllabfuhrgebühren. Dort ist geregelt, ob Müll nach Liter, nach Anzahl der Gefässe oder Personen im Haushalt abgerechnet werden. Dann ist als nächstes zu prüfen, was der Vermieter bezahlt. Hat er nach Personen die Kosten zu zahlen, muss er dies weitergeben. hat er einen pauschalen Preis für alle Wohnungen im Haus, kann er die Kosten auch nach Quadratmeter umlegen. Dies wurde sogar nochmals - wir alle, die in der Praxis das Mietrecht anwenden müssen und Rechtsberatung ausüben - sind über diese Regelung nicht glücklich. Es ist die unsozialste aller Regelungen. Prüfe die Müllsatzung, dann den Mietvertrag und setze Dich nochmals in Verbindung.
GRuss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nach Aussage der Stadtverwaltung wird nur Personenbezogen abgerechnet . Der Satz für einen 1. Personen Haushalt liegt hier bei 245,80 p.a. Für Meinen Haushalt in einem 4.Familienhaus soll ich mehr bezahlen !? Die Hausanschlußgebühr sollte doch wohl durch 4 geteilt werden ? Demnach muß der Betrag schon niedriger ausfallen . Sollte ich mir eine Kopie der Rechnung aushändigen lassen ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja, auf jeden Fall Kopie aushändigen lassen. Die öffentliche Veranlagung der Müllgebühren nach Personen geht dem Mietvertrag vor. d.h. die Müllgebühren gem. Satzung pro Person müssen auch dann pro Person verteilt werden. Es ist unzulässig eine von einer Gemeinde erstellte Abgabe hausintern zu ändern. Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Abrechnung erheben und erklären, dass mit der geänderten Abrechnungsform dem von dem Verordnungsgeber beabsichtigten Ziel nicht nachgekommen wird, sondern eine Ungleichbehandlung der Bewohner der Mietwohnungen gegenüber den restlichen Bewohnern des Landkreises/der Stadt erfolgt.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]