Hallo,
ich habe doch tatsächlich für Parken im Parkverbot einen Bußgeldbescheid bekommen. Verstoß gegen § 49 STVG - das ist mir bisher noch nie passiert. Im Regelfall erhält man doch ein Scheinchen über 30,-DM und gut. Aber hier gleich 66,-DM? Ist das nun das neueste oder überhaupt im Rahmen des Üblichen?
ich habe doch tatsächlich für Parken im Parkverbot einen
Bußgeldbescheid bekommen. Verstoß gegen § 49 STVG - das ist
mir bisher noch nie passiert. Im Regelfall erhält man doch ein
Scheinchen über 30,-DM und gut. Aber hier gleich 66,-DM?
Hallo,
wo hast Du denn geparkt? Vielleicht direkt vor der Zufahrt zur Hauptfeuerwache auf einem Gullydeckel in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung?
Gruß
Wolfgang
nein - auf einem Randstreifen - gilt möglicherweise als Grünstreifen - es ist ein kleines Dorf, in dem große Veranstaltungen stattfinden und die Menschen von Großparkplätzen mit Kleinbahnen zum Dorfkern gefahren werden. Autos werden nur selten durchgelassen - wir waren sehr früh da und konnten noch hineinfahren
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Hi Rosi,
die Behörden geben den Betroffenen immer Gelegenheit, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern.
Vielleicht hast du eine Mitteilung erhalten, sie aber nicht zur Kenntnis genommen?
Der Bußgeldbescheid ist wohl in Ordnung. Zu dem Bußgeld von 30,- DM kommen die Verwaltungsgebühren und ergeben dann 66,- DM.
Gruß,
Francesco