Wieder mal: meine knöllchen und ich :-|

hallo liebe experten,

ich brauchte noch mal euren rechtskundigen rat.

heute kam mit vereinfachter zustellung (also nur in den briefkasten geworfen + abgezeichnet von zusteller) ein gebührenbescheid in folgender sache:
mir wird vorgeworfen, am 26.06.01 um 8:30 vor meiner haustür im eingeschränkten halteverbot (z. 286) unter behinderung anderer verkehrteilnehmer geparkt zu haben, so daß mein fahrzeug umgesetzt werden mußte (§§ 1 Abs. 2, 12 Abs. 1, 49 STVO; 19 OWIG).

dafür werden jetzt gebühren in höhe von DM 255,00 erhoben.

„unterschrieben“ ist der bescheid mit „Berlin, den 17.07.01 Hochachtungsvoll …“

fakt ist, daß ich mich zwar daran erinnern kann, daß irgendwann zu der zeit (ende juni 01) mal wegen gerüstaufbau am haus ein halteverbot bestand (gekennzeichnet durch ein „selbstgestricktes“ schild) - und ich da trotzdem aus alter gewohnheit mal geparkt hatte. aber ich habe absolut nix davon gemerkt, daß mein auto umgesetzt worden sein soll!
dann fiel mir ein, daß ich doch schon mal in diesem sommer vor der haustür ein knöllchen bekommen hatte. bei durchsicht meiner akten sah ich nun, daß ich das knöllchen über DM 50,- wegen der selben sache (parken im eingeschränkten halteverbot §§ 1 Abs. 2, 12 Abs. 1, 49 STVO; 19 OWIG) a exakt dem selben ort, nur eine knappe stunde früher (26.06.01 um 7:40) und mit anderem aktenzeichen bekommen hatte. unterschrieben ist dieser bescheid ebenfalls mit datum 17.07.01 (ich hatte ihn damals gleich bezahlt).

jetzt stört mich ja weniger, daß ich 2 knöllchen für die selbe sache bekommen habe (mein fehler - warum parke ich auch da und lasse mich 2 x erwischen?)
ABER: wie kann es sein, daß ich die 2 knöllchen, die sich auf den selben tag (26.06.01) beziehen und beide am selben tag (17.07.01) in der bußgeldstelle verfaßt wurden, mit 3 monaten zeitversatz erhalte?
könnte es sein, daß der bescheid, den ich heute erhalten habe, verjährt ist?
wie weise ich das bei einer vereinfachten zustellung nach? (wie gesagt: nur eingeworfen, auf dem umschlag steht das heutige datum + schnörkel vom zusteller).

wer weiß rat?

es dankt schon mal im voraus
ann (die sich immer noch wundert, daß sie von der umsetzaktion direkt unter ihrem fenster nix mitbekommen haben soll)

Hiho

also erstmal kann es sein das dein Fahrzeug „umgesetzt“ wurde, und dabei nur ein paar Meter nach vorne oder hinten durch das Abschleppfahrzeug gehoben wurde, das fällt natürlich nicht sofort auf. Sollte dein Fahrzeug wirklich umgesetzt worden sein (
also durch ein Abschleppunternehem in Berlin meistens Fa. KOBRA, Rudolf oder eine anderen deren Name mir im Moment nicht einfällt,
müßtest du auch von denen einen gesonderten Kostenbescheid für die Umsetzung erhalten haben ( so ca. 200-280 DM ). Wenn das der Fall ist weißt du 100% das du umgesetzt worden bist. Sollte es sich bei dem Haltverbotsschild das maßgeblich für deine Umsetzung war um ein " selbstgemachtes " handeln, hätte dein Fahrzeug nicht umgesetzt werden dürfen. Außerdem muß vor der Umsetztung seitens der Polizei überpfrüft werden ob das aufgestellte Schild überhaupt von der Straßenverkehrsbehörde genhemigt war. Ist dies nicht der Fall darf auch nicht umgesetzt werden !!!.

Das du 2 Knöllchen am seleben Tag erhalten hast kann gut sein, doch kann man nicht für dieselbe Tat 2 mal bestraft werden. Also brauchst du nur eines der beiden Knöllchen bezahlen. Da du das andere nach deinen Aussagen 3 Monate später erst erhalten hast, gehe ich davon aus das Fehlerhaft bearbeitet wurde. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten liegt nämlich bei 3 Monaten, also müßte das Knöllchen verjährt sein.

Ansonsten steht auch auf dem Bußgeldbescheid eine Telefonnummer
(meistens LPVA xxx ) unter der du anrufen kannst und auf das Problem hinweisen kannst. Spätestens da kann man dir genau sagen warum du das 2 te Knöllchen erst jetzt bekommen hast. bzw.
ob du es noch bezahlen mußt.

Einfach gesagt wenn du 2 Knöllchen für denselben Tag erhalten hast, dann bezahle nur eines ( Doppelbestrafung für eine Tat ist nicht zulässig ). Die Zustellung der Knöllchen erfolgt in der Regel immer einfach per Post.

Die Abschleppgebühren in Höhe von 255 DM gehen an das Abschleppunternehmen. Denn der Grund für das Abschleppen ist die von dir begangene OWI = 50 DM. Das Abschleppunternehmen hat mit der Polizei und der OWI nix zu tun. Die wollen lediglich ihr Abschleppkosten erstattet haben.

Also müßtest du bei korrekter Abwicklung des Sachverhaltes
1 x 50 DM für die OWI ( an die " Polizei " und
1 x 255 DM für das Abschleppen ( an die Abschleppfirma xx ) aufgrund der OWI bezahlen

MfG

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Hi,

erstmal normal…
die kleine Summe war die Strafe, die jetzige Summe sind die Gebühren für das Auto umsetzen (also per Abschlepper, kran oder sonstwie). Allerdings sollte man das schon merken, ich würde da zumindest mal nachfragen.

Gruß,
Micha

Das ist kein Knöllchen
Hallo ,

Das, was du jetzt bekommen hast, ist kein Knöllchen sondern die Ordnungsbehörde will das Geld zurück, dass sie für ein Umsetzen des PKW gezahlt hat.
Warum der Brief so lange gebraucht hat, müsste das Amt dir erklären können (anrufen schadet nichts).
Eine Verjährungsfrist gibt es hier nicht.

Gruß
HaWeThie

ich danke euch (o.t)

Hi

die Ordnungbehörde wäre in diesem Fall ja die Polizei, und die will bestimmt nicht die Abschleppkosten zurückhaben, da das Fahrzeug, jedenfalls in Berlin von einer FREMDFIRMA umgesetzt wird !!!.
In Berlin haben gewisse Abschleppunternehmen abkommen mit dem Pol Präs deswegen dürfen nur bestimmte Firmen Fahrzeuge umsetzen.
Diese müssen sich dann selber um das Geld kümmern was sie für die Umsatzung bekommen.

MfG

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Nicht so ganz
Hallo Mogli,

Wenn ein Behörde einer Fa. einen Auftrag gibt, ist die Behörde Vertragspartner der Fa. und muss deren Leistungen auch bezahlen.
Hier hat also die Polizei oder die Ordnungsbehörde das Abschleppen (bzw. versetzen) veranlasst und musste dann das Abschleppunternehmen bezahlen.
Danach ergeht ein sog. Leistungsbescheid an den Fahrzeughalter, in dem dieser aufgefordert wird, die entstandenen Kosten an die Behörde zu erstatten.
Genau darum dürfte es sich hier handeln.

Gruß
HaWeThie

Hiho

also wie gesagt in Berlin ist es so, die Pol. hat mit den Abschleppunternehmen Verträge in denen die Abschlepper ihr unverzügliches erscheinen ( in der Regel innerhalb von 15 Min. )
zusagen. Es gibt nur 4 oder 5 Firmen in Berlin die für die Polizei Abschleppen dürfen. Sie haben wie gesagt ein vertrag mit der Pol… Würde die Pol. mit ihren eigenen Mitteln Fahrzeuge umsetzen wäre

  1. die technische Machbarkeit nur mit extremen Finanziellen Mitteln ( Anschaffung neuer Abschleppfahrzeuge ) möglich.

  2. würde wenn der Abschlepppreis durch die Polizei „eingetrieben“
    ein zu hoher Verwaltungsaufwand enstehen.

Deswegen muß sich das Abschleppunternehemen selber um die Kohle die sie bekommt kümmern !!!. Wäre schön dumm von der Pol. dem Unternehmen den Zuschlag als Pol. " Abschlepper zu geben und sich dann noch um die "Eintreibung " der Gebühren kümmern zu müssen oder ???

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Hallo Mogli

Wäre schön dumm von der
Pol. dem Unternehmen den Zuschlag als Pol. " Abschlepper zu
geben und sich dann noch um die "Eintreibung " der Gebühren
kümmern zu müssen oder ???

genau so sieht es aus.
Es wäre doch schön dumm von einem Unternehmen, für die Polizei abzuschleppen und dann den Typen hinterherzurennen um das Geld zu bekommen. Die wehren sich auf das heftigste - ich habe da meine Erfahrungen (s.ViKa)

Gruß
HaWeThie

Hiho

vielleicht kommen wir ja mal auf einen Nenner.

Also ich denke eher es ist von der Pol. sehr Klug das sich das Abschleppunternehmen selber um die Eintreibung der Umsetzungskosten bemühen muß, weil die pol. ansonsten einen zu großen Verwaltungsaufwand hat !!!

Die Abschleppunternehmen sind nämlich ganz heiß auf die Aufträge der Pol., bestandteil dieses Vertrages zwischen Pol und abschlepper ist u.a. auch das sich das Abschleppunternehmen selbst um die Gebühren kümmern muß ( jedenfalls in BERLIN )

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