Betriebliche Verbesserungsvorschläge

Hallo Rechtswissende
In einem mittelständischen Unternehmen wird seitens der Geschäftsführung für Verbesserungsvorschläge geworben.
Ein Mitarbeiter reicht einen Vorschlag ein, der dem Unternehmen ca. DM 50000,- Ersparnis pro Jahr einbringt.
Mit welchem Honorar kann dieser Mitarbeiter rechnen. Gibt es hierfür einen festen Berechnungssatz?
Gruß
Dirk M.

Hallo Dirk,

Es gibt einen Paragraphen im Arbeitnehmererfindungsgesetz:

§ 20 (1) Für technische Verbesserungsvorschläge, die dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewähren wie ein gewerbliches Schutzrecht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald dieser sie verwertet. Die Bestimmungen der §§ 9 und 12 sind sinngemäß anzuwenden.
(2) Im übrigen bleibt die Behandlung technischer Verbesserungsvorschläge der Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung überlassen.

Von der gesetzlichen Seite gibt es also keine festen Berechnungsgrundlagen.
Diese Berechnungen müssen also in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung stehen.
Ansonsten bezahlt Euer Arbeitgeber was er für angemessen hält.

Mit Grüßen
Michael

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Hallo,

„Üblich“ sind 10-20% der Ersparniss des ersten Jahres, wobei der Vorschlag nicht zum eigendlichen Aufgabengebietes des Einreichers gehören darf. Manchmal gibts einen Faktor auf diese Summe: von 1,5 für Azubis bis 0,75 für Ingenieure.
Sonderregeln gibts oft für Vorschläge, welche Arbeitssicherheit verbessern, ohnde dass direkt eine monetäre Ersparnis entsteht.

Trotzdem gutes Geschäft für die Firmen, im ersten HJahr 80-90% Ersparniss, ab dann 100%