Mietnachzahlung von Ex-Mieter vom Sozialamt?

Hallo,

einer unserer Mieter hat 4 Mon. nicht gezahlt, weil er arbeitslos war. Er bekam die Kündigung, aber die 4 Monatsmieten fehlen, weil er einfach unbekannt verzogen oder obdachlos ist. Kann man die Mieten irgendwie beim Sozialamt oder Arbeitsamt, wo er sicher früher oder später auftauchen wird, einfordern. Was muss ich bez. meine Mum denen dabei mitteilen, damit die das überhaupt machen und nicht mit Datenschutz und so kommen?

LG Erika

Liebe Erika,

Sie haben leider gegenüber dem Sozialamt keinen Anspruch. Es wird nur gezahlt, wenn ein Antrag gestellt ist und wenn jemand in dieser Wohnung wohnt. Im Ausnahmefall - wie z.B. bei Arbeitslosigkeit, wenn Mietrückstände auftreten, treten Sozialämter meist über ein Darlehen ein. Voraussetzung aber auch hier, der Wohnort ist bekannt, der Bedürftige wohnt in dieser Wohnung und ist von Wohnungslosigkeit wegen der Mietrückstände bedroht. Dies kommt bei Ihnen - leider - nicht in Frage.

Gruss Günter

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Schulden werden vom Sozialamt grundsätzlich nicht übernommen. Mietrückstände können in Ausnahmefällen auf Antrag des Mieters - nicht des Vermieters - übernommen werden, aber nur, wenn dadurch Obdachlosigkeit vermieden wird, d.h. der Mieter muss noch in der Wohnung wohnen, von Obdachlosigkeit bedroht sein (Kündigung bzw. Räumungsklage muss vorliegen) und durch die Übernahme der Mietrückstände bleibt der Wohnraum erhalten. Wenn der Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnt, besteht für das Sozialamt kein Anlass mehr, die Schulden zu übernehmen.

Ciao
Magenta

Hi Erika,

wie es sich mit Leistungen des Sozialamtes verhält, wurde dir ja bereits mitgeteilt.
Forderungen des Arbeitsamtes können nicht für die Zukunft und für Eventualitäten gepfändet werden. Das geht nur, wenn du weisst, welches Arbeitsamt Leistungen zahlt. Und diese konkreten Leistungen können über den pfändungsfreien Betrag hinaus gepfändet werden.
Das eigentliche Hindernis allerdings ist, dass man für Pfändungsmaßnahmen einen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) benötigt. Du müßtest deine Forderung also zunächst titulieren lassen (beispielsweise einen Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid beantragen).

Gruß,
Francesco