Betriebsrat

Hallo Experten,

wer von euch hat Erfahrung bei der Einrichtung eines Betriebsrates bei einer Firmengröße von etwa 40 Mitarbeitern?

Über Tips und Anregungen freut sich Vroni!

Hallo Vroni,

nach dem neuen Betriebsverfassungsgesetz können Betriebe mit einer größe bis 50 Mitarbeitern nach einem vereinfachten Verfahren gewählt werden. Maßgebend sind die §§ 14a und 17a BetrVG. Ihr müßt zwei Wahlversammlungen einberufen. Auf der ersten wird der Wahlvorstand gewählt. Auf der zweiten, die eine Woche später stattfindet, wird der Betriebsrat gewählt. In geheimer und unmittelbarer Wahl. Bei der ersten Wahlversammlung müssen die Vorschläge zum Betriebsrat gemacht werden.

Habt Ihr Probleme eine Wahlversammlung einzuberufen, wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft. Auch diese kann eine Wahlversammlung oder Betriebsversammlung einberufen, und Euch auch mit anderen Sachen unterstützen.

Viel Erfolg, mit kollegialen Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hy
und ab welcher grösse MUSS ein betriebsrat vorhanden sein ???

THX

Andreas

Hallo Andreas,

steht im Betriebsverfassungsgesetz:

§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern
1001 bis 1500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern,
1501 bis 2000 Arbeitnehmern aus 17 Mitgliedern,
2001 bis 2500 Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern,
2501 bis 3000 Arbeitnehmern aus 21 Mitgliedern,
3001 bis 3500 Arbeitnehmern aus 23 Mitgliedern,
3501 bis 4000 Arbeitnehmern aus 25 Mitgliedern,
4001 bis 4500 Arbeitnehmern aus 27 Mitgliedern,
4501 bis 5000 Arbeitnehmern aus 29 Mitgliedern,
5001 bis 6000 Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern.
6001 bis 7000 Arbeitnehmern aus 33 Mitgliedern.
7001 bis 9000 Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern.
In Betrieben mit mehr als 9000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3000 Arbeitneh-mer um 2 Mitglieder.

Grüße,
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hy
und ab welcher grösse MUSS ein betriebsrat vorhanden sein ???

THX

Andreas.

MUSS?

Gar nicht.

Gruß,
LeoLo

DANKE !!!
super genau das was ich wissen wollte

THX