Nickname rechtlich schützen lassen?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Fast jeder benutzt ja im Internet nicht seinen richtigen Namen, sondern meist einen Nickname. Ein Freund von mir nennt sich im Internet „Ragewarrior“ und zwar in einer Online-Spiel-Szene. Jetzt hat er per Email eine Nachricht bekommen von einer anderen Person, die sich Ragewarrior nennt(der in der Szene sehr bekannt ist), mit dem Inhalt, er solle sich sofort umbenennen, da er sich den Namen Ragewarrior rechtlich gesichert hätte. Wird er dies nicht tun, so wird er seinen Anwalt einschalten.
Das Problem ist, dass diese Person das komischerweise sehr ernst meint.
Jetzt meine Frage: Kann man sich einen Nickname (wie z.B. Ragewarrior) schützen lassen? Kann er überhaupt rechtlich da irgendwas bewirken? Muss mein Freund das überhaupt ernst nehmen?

Vielen Dank für jede Antwort.

Gruß,

Guido

Jetzt meine Frage: Kann man sich einen Nickname (wie z.B.
Ragewarrior) schützen lassen? Kann er überhaupt rechtlich da
irgendwas bewirken? Muss mein Freund das überhaupt ernst
nehmen?

warum nicht? man kann sich fast alles als marke eintragen lassen.

du könntest aber beim patentamt online prüfen ob dies der fall ist.

mfg ivo

Moien!

Soll er doch erstmal den Beleg liefern, daß dieser Name rechtlich geschützt ist! Behaupten kann er ja viel…

Bernd

Hi,

wenn man sich den Namen schützen lassen kann, lasse ich mir auch „ich“ und „Geld“ schützen. :smile:)) Ich fände es den Hammer, doch genug Idiotie gibt es bei uns leider. Ich hoffe jedoch, daß es nicht möglich ist. Individualität drückt sich doch nicht (nur) in einem Pseudonym aus. Und im realen Leben kann sich doch auch nicht jemand seinen „Herbert“, „Peter“ oder „Michael“ schützen lassen.

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hab beim Deutschen Patentamt nachgefragt, sowas kann man sich anscheinend wirklich schützen lassen, nämlich als „Marke“.

Hi,

genauso wie mit dem Webspace… ist das Dummheit oder Geldgeilheit?

Romana

Ich hab beim Deutschen Patentamt nachgefragt, sowas kann man
sich anscheinend wirklich schützen lassen, nämlich als
„Marke“.