GEZ und Einwohnermeldeamt

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Dez 1999

Hi

Ist es rechtlich zulässig, daß die GEZ von den Einwohnermeldeämtern eine Adressenänderung erhält? Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus?
Wie kann man sich gegen die GEZ zur Wehr setzen?

Ich bin für jeden Beitrag dankbar.

MfG
dhebel

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: GEZ und Einwohnermeldeamt

    Kommt darauf an ob die GEZ ein berechtigtes Interesse ( offene Forderungen ) an dich hat [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: GEZ und Einwohnermeldeamt

    Selber Hi,

    m. W. kann jede(r) gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr Adressenauskünfte bei den Einwohnermeldeämtern erhalten. Ich hatte das bisher keine Schwierigkeiten. Was ist an Deiner aktuellen Adresse Daten-schützenswert?

    Munter bleiben

    Hubert

  3. Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
    Re: GEZ und Einwohnermeldeamt

    nach meinen persönlichen Erfahrungen kann sich die GEZ viel erlauben. Doch einmal habe ich denen auch auf die Finger geklopft. Sie haben eine fehlerhafte Adresse gekauft (von einem priv. Adresshändler, den ich kenne) und da habe ich Ihnen, weil es nun zweimal vorgekommen ist, einen Anwalt angedroht, wenn sie uns noch einmal belästigen. Seitdem haben wir Ruhe. Aber beachte, hier hat die GEZ Mist gebaut. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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