Wer muß eigentlich beweisen, daß eine Ware ausgeliefert bzw. nicht ausgeliefert wurde ?
Also: muß der, der bestellt hat beweisen, daß nichts gekommen ist oder muß der, der liefern soll beweisen, daß er geliefert hat ?
bei einem Versendungskauf ist es gesetzlich so geregelt, dass der Verkäufer die Gefahr bis zur Übergabe an den Spediteur trägt, der Spediteur haftet für die Ware bis an die Haustür des Empfängers.
Dieser Gefahrübergang ist in §§ 446, 447 BGB geregelt.
Die Beweislast, wer also beweisen muß, wo das gute Stück abgeblieben ist, orientiert sich daran.