kann man bei einem Bussgeldbescheid (Zeugenfragebogen,
Verwarnungsgeld DM50.- wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 11km
innerorts), den man für einen Firmenwagen, den man auch privat
nutzen kann, bekommen hat, genauso das Zeugnis über die gefahrene
Person verweigern, wie man das bei einem Privatwagen machen kann?
kann man bei einem Bussgeldbescheid (Zeugenfragebogen,
Verwarnungsgeld DM50.- wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
11km
innerorts), den man für einen Firmenwagen, den man auch privat
nutzen kann, bekommen hat, genauso das Zeugnis über die
gefahrene
Person verweigern, wie man das bei einem Privatwagen machen
kann?
Selbstverständlich, es wird hier nur andere Probleme möglicherweise geben können. Firmenfahrzeuge, die sowohl privat wie geschäftlich genutzt werden, müssen aus meiner Erinnerung ein Fahrtenbuch führen. Nur, ist der Aufwand, wenn der Hinweis der Geschwindigkeitsüberhöhung berechtigt ist, auch im Hinblick auf anderer Führer des Fahrzeuges der Firma zu rechtfertigen ?
meines wissens muss man entweder ein fahrtenbuch führen oder man hat in seiner lohnabrechnung die 1%-regelung.
aber nichts desto trotz frage ich mich, warum du da so einen wind machen willst. bezahl die 50,00 DM und ab dafür. der ganze ärger lohnt sich doch nicht - meine ich.
gruss refi (der schon so manche 50,00 - 75,00 DM Tickets bezahlt hat!!)
wenn du als Besitzer des Fahrzeuges den Fahrer zur Tatzeit nicht angibst, wirst du die Verwaltungskosten für das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bezahlen müssen. Mit Zustellungskosten betragen diese etwa 36,- DM.
Zusätzlich besteht das Risiko, dass du die behördliche Auflage erhältst, ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist eine üble Geschichte, weil du ständig kontrolliert wirst und jede gefahrene Strecke aufzeichnen mußt.
Ob sich das alles lohnt?
Du kannst alternativ überprüfen, ob bereits 3 Monate seit dem Tattag vergangen sind. Dann könntest du eventuell die Einrede der Verjährung geltend machen.
Bis auf die höhere Wahrscheinlichkeit, mit einem Fahrtenbuch ´bestraft´ zu werden, scheint eine Zeugnisverweigerung im Grunde nicht anders zu sein als bei einem Privatwagen.